Neue Regelungen und Urteile zeigen, welche Gebühren für Girokonten erlaubt sind und welche nicht. Die Verbraucherzentrale klärt auf.
Lange Zeit waren sie bei vielen Banken verschwunden, die Kontoführungsgebühren. Doch immer mehr Geldinstitute greifen immer häufiger auf die Gebühren zurück. Und es gibt noch zahlreiche andere Bereiche, bei denen den Kunden Kosten entstehen. Doch ist das immer gerechtfertigt? Gibt es auch Zahlungen, die man nicht akzeptieren muss?
Wie unter anderem die Verbraucherzentrale (VZ) dazu angibt, berechnen Banken immer wieder unterschiedliche Gebühren im Bereich Girokonto, die nicht unbedingt zulässig sind.
Hintergrund zu Kontoführungsgebühren bei Banken
Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) heißt es ganz offiziell zu den Kosten und Gebühren für Bankgeschäfte: "Banken können Gebühren grundsätzlich so erheben, wie sie es mit ihren Kunden vertraglich vereinbart haben. Hierzu gibt es in der Regel Preisverzeichnisse. Auch die Höhe der Gebühren an Geldautomaten ist nicht gesetzlich geregelt. Für bestimmte Dienstleistungen dürfen Kreditinstitute jedoch keine Gebühren verlangen."
Als Grund für die Rückkehr zu den Kontoführungsgebühren nennt das Vergleichsportal Verivox "die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB)". Dazu heißt es weiter: 2016 senkte die EZB den Leitzins auf null Prozent, weshalb auch die Kredite, welche die innerdeutschen Banken vergeben, sehr günstig wurden. Banken machten Verlustgeschäfte, da bei einem niedrigen Leitzins auch immer weniger Menschen sparen, indem sie ihr Geld fest anlegen. Um laufende Kosten zu decken und ein finanzielles Polster zu erhalten, werden durch die Kontogebühren Kosten an ihre Kunden weitergegeben.
Die Verbraucherzentrale nennt unzulässige Gebühren der Banken
Auf Nachfrage von inFranken.de, gibt die Verbraucherzentrale an, dass man aktuell 24 Bankengelte festgestellt hat, mit denen sich Gerichte bereits befasst haben und die für unzulässig erklärt wurden. Vz: "Viele davon werden weiter in rechtlich angepasster Form erhoben. Weitere sieben Gebührenarten, die viele Verbraucher für unzulässig hielten, wurden gerichtlich für zulässig erklärt." Die VZ hat daher eine Liste erstellt mit den Gebühren, die laut Bundesgerichtshof (BGH) und anderen Gerichten für unzulässig erklärt wurden. inFranken.de hat einige davon zusammengefasst:
Basiskonto Seit dem 30. Juni 2020 ist laut Bundesgerichtshof die sogenannte Entgeltklausel für ein solches Konto unwirksam.
Entgelt für Ein- und Auszahlungen auf das eigene/vom eigenen Konto (Preis pro Buchungsposten) Hier heißt es bei der VZ: Die Bank darf Ein- und Auszahlungen auf das eigene/vom eigenen Konto nur begrenzt als Buchungsposten berechnen. - Für die Abhebung am Geldautomaten kann die Bank einen Buchungsposten veranschlagen, da sie den Automaten rund um die Uhr bereitstellt. - Barein- und Barauszahlungen am Schalter sind "Zahlungsdienste" und als solche bepreisbar.
Gebühr für nachträglich erstellte Kontoauszüge Wurden Kontoauszüge bereits einmal übersandt oder etwa am Kontoauszugsdrucker zur Verfügung gestellt, darf eine Bank für nachträglich erstellte Auszüge ein Entgelt verlangen. Dieses Entgelt muss sich laut VZ aber an den tatsächlichen Kosten des Instituts orientieren, darf also nicht einfach beliebig festgesetzt werden.
Entgelt bei Kartenverlust Eine Bank darf den VZ-Angaben zufolge laut Paragraf 675 I Abs. 1 BGB nach Erstzugang der Karte bei Kunden für den Ersatz einer später verlorenen, gestohlenen, missbräuchlich verwendeten oder sonst nicht autorisiert genutzten Karte ein Entgelt verlangen. Sie darf aber nur die ausschließlich und unmittelbar mit dem Ersatz verbundenen Kosten verlangen.
Informationen darüber, wie viel Geld ein Bankkunde durchschnittlich durch nicht gerechtfertigte Gebühren im Jahr verliert, gibt es nicht. Hierzu erklärt die Verbraucherzentrale gegenüber unserer Redaktion: "Eine Übersicht über die Mehreinnahmen durch diese Entgelte haben wir nicht. Diese Informationen werden von den Banken nicht oder nicht auswertbar veröffentlicht."
Zulässige Gebühren der Banken laut Liste der Verbraucherzentrale
Wie auch bei den unzulässigen Gebühren weist die VZ auch bei den zulässigen Gebühren der Banken darauf hin, dass die aufgelisteten Bankentgelte den aktuellen Diskussionsstand zur Zeit der Veröffentlichung zeigen. Auch hier hat inFranken.de einige der zahlreichen Gebühren herausgegriffen:
Entgelt für Nutzung der Kreditkarte im Ausland Wer laut VZ innerhalb der EU seine Kreditkarte einsetzt, muss dafür kein Geld aufbringen, sofern er mit Euro zahlt. Sollte man aber in einer anderen Währung (z.B. polnische Zloty) bezahlen oder gar außerhalb der EU, berechnen Banken dafür in der Regel Bearbeitungsgebühren (BGH-Urteil vom 14. Oktober 1997, Az: XI ZR 167/96).
Entgelt für Adressermittlung Wer bei einem Umzug die neue Adresse nicht seiner Bank mitteilt, muss mit Kosten rechnen. Es gehört zu den nebenvertraglichen Pflichten von Kunden, die neue Adresse unverzüglich mitzuteilen. Tun sie das nicht, muss die Bank die Anschrift beim Einwohnermeldeamt ermitteln.
Bank kann Konto bei Nichteinwilligung kündigen
In einem relativ aktuellen Fall geht es bei der Sparkasse um eine massive Erhöhung der Gebühren. Noch, so heißt es unter anderem auf dem Portal computerbild.de, geht es nur um das Geldinstitut in Herford.
Hierzu heißt es, dass ab dem 1. Mai 2026 bei der Sparkasse Herford die Kontoführungsgebühren steigen. Je nach Kontomodell sollen Kunden dann dort künftig bis zu 36 Euro mehr im Jahr zahlen. Das entspricht rund drei Euro zusätzlich im Monat.
Teilweise sollen demnach auch einzelne Buchungen teurer werden. Die Preiserhöhung betrifft verschiedene Kontomodelle, vom einfachen Basiskonto bis zu Komfortvarianten. Als Grund gibt die Sparkasse dem Bericht nach an, dass es eine Anpassung an die gestiegenen Kosten für IT, Sicherheit und Personal sei. Außerdem hätten sich die Investitionen in digitale Services, Video-Beratung und Schutzmechanismen gegen Phishing erhöht. Die Experten von Computerbild weisen darauf hin, dass die Erhöhung nur dann wirksam wird, "wenn Kunden und Kundinnen zustimmen". Ohne Einwilligung kann das Konto gekündigt werden".
Keine Kontrolle der Bank, aber die Bank kontrolliert die Kunden
Grund ist die neue GwG-Meldeverordnung (GwGMeldV). Danach müssen Banken, Finanzdienstleister und Händler aufgrund der neuen Richtlinie Verdachtsfälle elektronisch und standardisiert an die Financial Intelligence Unit melden.
Banken schauen besonders bei Überweisungen in Zukunft viel genauer hin und können häufiger Nachweise zu den getätigten Geldbewegungen einfordern.