Ab Februar 2023 gelten für den Verbandskasten im Auto neue Regeln. Es war dabei geplant, dass künftig zwei Corona-Schutzmasken enthalten sein sollten. Eine Pflicht gibt es allerdings nicht.
- Verbandskasten im Auto generell Pflicht
- 2 Corona-Schutzmasken in neuen Erste-Hilfe-Sets
- Das droht bei abgelaufenem Verbandskasten
- Verbandskasten bei Motorrädern Pflicht?
- Das gehört alles in die neuen Verbandskästen
Alle Autofahrer in Deutschland sind verpflichtet, einen Verbandskasten in ihrem Auto mitzuführen. Was genau im Erste-Hilfe-Kasten sein muss, richtet sich nach der DIN 13164 und dem §35 h der StVZO. Schon am 1. Februar 2022 wurde die DIN-Norm aktualisiert. Bis zum 31. Januar 2023 läuft noch eine Übergangsfrist. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen alte Verbandskästen weiterhin verkauft werden.
Verbandskasten und Masken: aktuell keine Pflicht zum Nachrüsten
Laut der DIN-Norm müssten ab dem 1. Februar 2023 in jedem Verbandskasten zwei Corona-Schutzmasken vorhanden sein. FFP2-Masken sind jedoch nicht nötig. Außerdem fällt ein Dreieckstuch weg und das kleinere Verbandstuch wird ganz gestrichen.
Aber: Der Gesetzgeber hat sich bisher noch nicht entschlossen, die Straßenverkehrsordnung dahingehend anzupassen. Laut Aussage des ADAC plant das Bundesverkehrsministerium eine Anpassung des §35 h StVZO "derzeit nicht".
Das bedeutet, dass aktuell keine Pflicht zum Nachrüsten mit Masken oder gar zum Austausch alter Verbandskästen besteht. Der ADAC schreibt dazu: "Verbandkästen mit den bislang gültigen Ausgaben der DIN 13164 Januar 1998 und Januar 2014 dürfen weiterverwendet werden. Sie müssen nicht ausgetauscht werden. Auch eine Ergänzung mit zwei Masken ist nicht notwendig."
Der Bundesverband für Medizintechnologie hält das Mitführen von medizinischen Gesichtsmasken im Auto aber generell für sinnvoll.
Das droht bei unvollständigem oder abgelaufenem Verbandskasten
Grundsätzlich sollte der Verbandskasten regelmäßig auf seine Haltbarkeit geprüft werden. Verbandmaterial und Kompressen haben nämlich ein Verfallsdatum, da sie steril verpackt sind. Normalerweise halten Verbandkästen mindestens vier Jahre.