Ende aller Corona-Maßnahmen ab 20. März? Regelung läuft aus - zwei mögliche Szenarien

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Infektionsschutzgesetz: Corona-Regeln laufen aus - wie geht es ab dem 20. März weiter?
Am 19. März laufen die Corona-Regeln laut Infektionsschutzgesetz aus. Der Bundestag entscheidet darüber, wie es weiter geht.
Infektionsschutzgesetz: Corona-Regeln laufen aus - wie geht es ab dem 20. März weiter?
Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Laut Infektionsschutzgesetz laufen am 19. März die Corona-Maßnahmen aus - damit fehlt die rechtliche Grundlage für Beschränkungen wie die Maskenpflicht, 2G-Regel oder Kontaktbeschränkungen. Es gibt zwei mögliche Szenarien, wie es danach weiter geht.

Bereits im vergangenen Herbst wurde der 20. März als eine Art "Freedom Day" für Deutschland gehandelt, das Datum, an dem alle Corona-Beschränkungen wegfallen. Grund dafür ist, das Auslaufen eines Paragrafen im Infektionsschutzgesetz. Bedingung dafür war allerdings die weitere Entwicklung der Pandemie. Mit der Omikron-Variante hat sich aber einiges verändert, weshalb sich weiter die Frage stellt: Wie geht es im März weiter mit den Corona-Regeln?

Die Ampel-Parteien hatten mit ihrem neuen Corona-Konzept beschlossen, dass die "epidemische Notlage von nationaler Tragweite" nicht verlängert wird. Mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde eine neue rechtliche Grundlage für die Corona-Beschränkungen geschaffen. Die Länder konnten somit weiterhin auf Maßnahmen wie die Maskenpflicht, 2G- oder 3G-Regelungen und Kontaktbeschränkungen zurückgreifen - doch genau diese Schutzmaßnahmen sind bis zum 19. März 2022 befristet.

Corona-Maßnahmen laufen am 19. März aus: Wie geht es weiter?

Nun gibt es zwei Optionen: Der Bundestag kann die Frist einmalig um drei Monate verlängern oder einfach auslaufen lassen. Was würde das für die Bundesländer bedeutet? Wird nicht verlängert, müssten die bisherigen Beschränkungen in allen Ländern aufgehoben werden und würden ab dem 20. März nicht mehr gelten. Das Infektionsschutzgesetz erlaubt aber weiterhin - unabhängig von Corona - gewisse Schutzmaßnahmen gegen übertragbare Krankheiten. So können die Isolierung von kranken Menschen verordnet, Veranstaltungen beschränkt und Gemeinschaftseinrichtungen geschlossen werden. Darunter fallen zum Beispiel Kitas, Schulen oder Badeanstalten.

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Ob den Ländern nach dem Stichtag in Hinblick auf die speziellen Corona-Regeln wirklich die Hände gebunden sind, ist aber nicht ganz klar. Ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums gab laut BR24 an, es sei umstritten, ob sie weiter auf die bisherigen Maßnahmen zugreifen können oder davon gesperrt seien. Der Verwaltungsrechtler Hinnerk Wißmann von der Universität Münster sieht jedoch keine Möglichkeit für die Länder, eigene Corona-Maßnahmen über den 19. März durchzusetzen. "Die momentan geltenden Corona-Regelungen sind nach dem ausdrücklichen Willen des Bundestags sachlich und zugleich auch zeitlich begrenzt worden", so Wißmann im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. "Das Bundesgesetz sperrt als abschließende Regelung in Sachen Corona-Bekämpfung nach seinem Sinn und Zweck davon abweichende eigenständige Vorschriften der Länder."

Werden die Corona-Regeln dagegen verlängert, können sich die Bundesländer noch bis zum 19. Juni aus dem Maßnahmenkatalog bedienen - müssen sie aber auch nicht, Lockerungen wären trotzdem möglich. Für diese Option hatte sich der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst, ausgesprochen. "Sonst stünden die Länder faktisch ohne Schutzfunktion da", sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz. Vor allem grundlegende Schutzmaßnahmen wie Masken und Abstand sieht Wüst weiterhin als wichtig an, unabhängig von Lockerungen. "Wenn der Bundestag nicht handelt, wird am 19. März die Rechtsgrundlage für diese Basisschutz-Mechanismen entfallen", warnte er.

Ende aller Corona-Maßnahmen oder nicht? Uneinigkeit in der Ampel-Koalition

Die Lockerung der Corona-Beschränkungen ist derzeit umstritten. Bundeskanzler Olaf Scholz will erst über Lockerungen sprechen, wenn der Höhepunkt der Infektionswelle überstanden ist. Diese Ansicht vertreten auch Gesundheitsexperten wie der Virologe Christian Drosten und Grünen-Politiker Janosch Dahmen und raten weiter zur Vorsicht. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und andere sprechen sich dagegen für einen Stufenplan aus. Die Öffnungsschritte sollen langsam geschehen, aber zumindest jetzt schon geplant werden.

Den 20. März hat die Politik dennoch nicht ganz aufgegeben. "Ich hoffe, dass im März viele Schutzmaßnahmen zurückgenommen werden können", sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann kürzlich der "Rheinischen Post". Parteikollege und Bundesfinanzminister Christian Lindner verwies ebenfalls auf den Stichtag im März und auch die SPD hält Lockerungen für möglich. "Wir werden uns in den nächsten Wochen in aller Ruhe anschauen, ob eine Verlängerung der Corona-Schutzmaßnahmen über den 19. März hinaus überhaupt notwendig ist", so der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, laut "Welt". 

Es gibt natürlich noch weitere Optionen für die Regierung, die über den aktuellen Paragrafen im Infektionsschutzgesetz hinaus gehen. So könnte der Bundestag das Gesetz erneut ändern. "Es steht dem Deutschen Bundestag frei, das Infektionsschutzgesetz mit Zustimmung des Bundesrates durch entsprechendes Gesetzgebungsverfahren jederzeit zu ändern",  sagte ein Regierungssprecher dem BR. Ebenso könnte der Bundestag erneut die "epidemische Notlage nationaler Tragweite" ausrufen. Dass die Ampel-Koalition die Notlage im November für beendet erklärt hatte, war damals sehr umstritten. Besonders strenge Corona-Regeln wie die Ausgangssperren oder Lockdowns waren damit nicht mehr möglich. Da die Omikron-Welle die Krankenhäuser bislang deutlich weniger beansprucht als die Delta-Variante, scheint ein erneutes Ausrufen der epidemischen Notlage aber unwahrscheinlich.

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