Fahrgastrechte ändern sich: Das gilt ab Juni bei der Deutschen Bahn
Neue Regelungen gibt es auch für Reisende mit der Deutschen Bahn. Ab Juni ändern sich die Rechte, die man hat, wenn es um Erstattungen bei Zugausfällen und bei Verspätungen hat. Eigentlich gilt: Kommt ein Zug, anders als geplant, mit einer Stunde Verspätung an, kann man als Fahrgast 25 Prozent des Ticketpreises zurückfordern. Bei zwei Stunden erhöht es sich auf 50 Prozent. Doch ab dem 7. Juni bekommen Reisende eben nicht zwangsläufig ihr Geld zurück. Ab dann tritt die neue EU-Verordnung "über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr" in Kraft.
Dazu heißt es, dass ab sofort eben auch die Umstände, die zu einer Verspätung der Bahn geführt haben, entscheidend sind. Und in einigen Fällen gibt es dann für Reisende kein Geld. Dazu zählen dann auch Menschen auf den Gleisen, Kabeldiebstahl oder auch extreme Witterung.
Das Problem beim letztgenannten Punkt: Was zählt zu der extremen Witterung? Immerhin, Streiks des Personals zählen nicht dazu. Und: Laut der Verordnung bleibt bestehen, dass dem Fahrgast bei extremen Verspätungen die weitere Reise organisiert werden muss oder eine Erstattung zu leisen ist. Artikel 18 der Verordnung regelt dies unter dem Betreff "Erstattung oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung".
Protesttag - Apotheken streiken im Juni
Wer krank ist, der muss Mitte des Monats mit Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Medikamenten rechnen. Wegen eines "Protesttags" gegen die Gesundheitspolitik der Bundesregierung sollen am 14. Juni 2023 zahlreiche Apotheken für einen kompletten Tag geschlossen bleiben.
Verabschiedet wird zudem im Juni 2023 auch die Corona-Warn-App. Die Weiterentwicklung wird eingestellt. Bereits seit Mai warnt die App ihre Nutzer nicht mehr.
NATO startet in Bayern mit Air Defender 23 bisher größtes Manöver
In Bayern findet vom 12. bis 23. Juni eine spektakuläre NATO-Übung statt. Air Defender 23 wird mit 10.000 Übungsteilnehmer*innen aus 25 Nationen und 220 Luftfahrzeugen das Manöver die größte Verlege-Übung von Luftstreitkräften seit Bestehen des Nordatlantikpaktes, wie inFranken.de ausführlich berichtet hat.
Die Übungen werden laut Bundeswehr hauptsächlich in drei Flugkorridoren über Deutschland durchgeführt. Die Übungsräume orientieren sich dabei an Gebieten, die schon "seit Jahrzehnten durch die Luftwaffe für die routinemäßige Ausbildung genutzt werden."
Die Verantwortlichen weisen darauf hin, dass es durch die Übung gerade "während der Start- und Landephasen der Maschinen zu einer höheren Lärmbelastung als sonst üblich kommen kann".
Höherer Mindestlohn? Entscheidung soll im Juni fallen
Gemäß dem erneuerten Mindestlohngesetz wird im Juni 2023 über die neue Lohnuntergrenze entscheiden. Dafür wird eine unabhängige Kommission eingesetzt, die alle zwei Jahre eine Empfehlung an die Bundesregierung abgibt. Der neue Mindestlohn würde ab Januar 2024 in Kraft treten.