Bis Ende 2022 gab es da sogenannte Baukindergeld für Familien. Da die entsprechenden Fördermittel ausgeschöpft sind, folgt nun die Wohneigentumsförderung, wie das Bundesbauministerium bekannt gegeben hat. Wer kann es beantragen und wie viel Geld für Familien ist drin?
- Ende des Baukindergeldes: Wohneigentumsförderung ab 1. Juni 2023
- Wer kann es beantragen?
- Rückblick und Vergleich: So hoch war das Baukindergeld
Die Baukindergeld-Förderung lief Ende 2022 aus. Dies bedeutet, dass es diese Art der Förderung seit Januar 2023 nicht mehr gibt. Allerdings wird es jetzt ab Juni viele Änderungen in Deutschland geben - unter anderem soll die sogenannte Wohneigentumsförderung für Familien umgesetzt werden. Wer sie beantragen kann und wie sie Familien helfen soll, liest du hier.
Wohneigentumsförderung 2023: Die Nachfolge des Baukindergeldes
Laut Bundesbauministerium soll es zum 1. Juni 2023 eine neue Wohneigentumsförderung für Familien geben. Familien mit geringem Einkommen soll es künftig möglich sein, zinsvergünstigte KfW-Kredite zu bekommen. Die Wohneigentumsförderung sollen Haushalte mit einem Kind mit einem steuerlich relevanten Jahreseinkommen von bis zu 60.000 Euro beantragen können - zusätzlich gibt es 10.000 Euro für jedes weitere Kind. Berechtigte Familien dürfen einen Antrag auf ein zinsgünstiges Darlehen von 140.000 bis höchstens 240.000 Euro einreichen.
Es braucht weiterhin eine Entlastungsmöglichkeit, da die Hausbau-Kosten vermutlich weiterhin steigen werden. Wie das Statistische Bundesamt aufzeigt, sind Baupreise für Wohngebäude im Februar 2023 bereits um +15,1 % gegenüber dem Februar 2022 angestiegen. Im Vergleich zum Quartal davor schwächte sich die Preissteigerung zwar leicht ab, jedoch bleibt sie immer noch auf sehr hohem Niveau. Mit einem Rückgang der Baupreise rechnet die Bundesregierung auch in den nächsten Jahren nicht.
Der Nachfolger des Baukindergeldes gilt nicht für den Kauf von Bestandsimmobilien. Stattdessen unterstützt die Förderung nur noch den Neubau zur eigenen Nutzung mit einem Mindeststandard für nachhaltiges Bauen. Das neue Gebäude soll mindestens den Standard eines "klimafreundlichen Gebäudes (KFG) Basisstufe" erreichen. So soll der energieeffiziente Hausbau gestärkt werden.
Rückblick und Vergleich: Überblick über das Baukindergeld
Beim Baukindergeld handelte es sich um einen staatlichen Zuschuss, welchen du seit 2018 für dein erstes eigenes, selbstgenutztes Wohneigentum beantragen konntest. Wie der Name bereits verrät, war der Zuschuss für Familien mit Kindern gedacht. Anträge stellen konnten alle, die (Mit-)Eigentümer*in von selbstgenutztem Wohneigentum wurden, selbst kindergeldberechtigt waren oder mit einer kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt lebten und in deren Haushalt mindestens ein Kind gemeldet war, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte und für das im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorlag. Darüber hinaus durfte das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreiten.
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Der Zuschuss konnte im KfW-Zuschussportal innerhalb von 6 Monaten nach dem Einzug ins Wohneigentum beantragt werden. Hier konntest du alle Nachweise hochladen und den Antrag stellen. Wurde dieser genehmigt, konntest du einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren erhalten. Warst du also für 10 Jahre ununterbrochen Wohneigentümer*in nach Genehmigung des Zuschusses, konntest du bis zu 12.000 Euro pro Kind erhalten. Förderungsfähig waren Neubauten, deren Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 erteilt worden war. Handelte es sich um einen Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten, musste der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 unterzeichnet worden sein. Profitieren sollten vor allem junge Familien, welche wenig Eigenkapital haben.