Erst im Mai 2023 gab es zahlreiche Neuerungen, auf die man sich einstellen musste, wie inFranken.de berichtet hatte. Und es stehen für das dieses Jahr noch weitere Veränderungen an. Immer in der Diskussion bleibt die Rente.

So gibt es Pläne der CDU, das Eintrittsalter in den Ruhestand zu erhöhen. Nicht gut, sagt eine Studie und zeigt einen Zusammenhang auf - späte Rente führt zu frühem Tod. Doch was ändert sich denn jetzt im Juni 2023 ganz konkret?

Änderungen ab Juni 2023 - neue Klagemöglichkeit für Verbraucher 

Verbraucher bekommen mehr Chancen, ihr Recht durchzusetzen. Ab 25. Juni 2023 soll eine neue Klagemöglichkeit eingeführt werden. Bei der Verbraucherzentrale heißt es dazu: "Bei Massenschäden wie im Dieselskandal haben Betroffene künftig die Möglichkeit, durch Sammelklagen einfacher Entschädigungen zu erhalten. Durchgeführt werden die Klagen von Verbraucherverbänden. Damit das möglich ist, muss die Richtlinie in mehreren Punkten anwendungs- und verbraucherfreundlicher umgesetzt werden, als im aktuellen Gesetzentwurf vorgesehen".

Organisation:  Verbraucherzentrale Bundesverband
Gründung:  1. November 2000
Hauptsitz: Berlin
Website: www.vzbv.de

Einen Aufschub gibt es im Juni für das Kurzarbeitergeld. Laut einer offiziellen Mitteilung der Bundesregierung wurde der Zugang dazu noch einmal um sechs Monate verlängert. Er gilt nun bis 30. Juni 2023. Das stabilisiert laut Regierung den Arbeitsmarkt und schafft Planungssicherheit für Unternehmen.

Zuschüsse für Familien: neues Baukindergeld, Kulturpass startet

Umstellen müssen sich zum 1. Juni Familien, die einen Antrag auf Baukindergeld stellen wollen. Wie inFranken.de bereits berichtet hat, wird das Bundesbauministerium das Fördermittel ab diesem Zeitpunkt in die Wohneigentumsförderung umwandeln. Familien mit geringen Einkommen sollen damit leichter an zinsvergünstigte KfW-Kredite für den Hausbau kommen. 

Auch junge Erwachsene sollen von neuen Zuschüssen profitieren: Ab Mitte Juni 2023 startet der bundesweite Kulturpass. Alle, die in diesem Jahr 18 Jahre alt werden, erhalten ein Guthaben von 200 Euro für verschiedene lokale Kulturangebote. Dazu zählen etwa Tickets für Kino, Konzerte, Theater, Museen und Ausstellungen. Doch auch Bücher, Tonträger oder Musikinstrumente können mit dem Geld erworben werden.

Berechtigte müssen sich über die Webseite des Kulturpasses mit ihrem Online-Ausweis registrieren. Danach können die 200 Euro Guthaben über die Plattform oder die zugehörige App geladen und eingelöst werden.

Fahrgastrechte ändern sich: Das gilt ab Juni bei der Deutschen Bahn

Neue Regelungen gibt es auch für Reisende mit der Deutschen Bahn. Ab Juni ändern sich die Rechte, die man hat, wenn es um Erstattungen bei Zugausfällen und bei Verspätungen hat. Eigentlich gilt: Kommt ein Zug, anders als geplant, mit einer Stunde Verspätung an, kann man als Fahrgast 25 Prozent des Ticketpreises zurückfordern. Bei zwei Stunden erhöht es sich auf 50 Prozent. Doch ab dem 7. Juni bekommen Reisende eben nicht zwangsläufig ihr Geld zurück. Ab dann tritt die neue EU-Verordnung "über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr" in Kraft.

Dazu heißt es, dass ab sofort eben auch die Umstände, die zu einer Verspätung der Bahn geführt haben, entscheidend sind. Und in einigen Fällen gibt es dann für Reisende kein Geld. Dazu zählen dann auch Menschen auf den Gleisen, Kabeldiebstahl oder auch extreme Witterung.

Das Problem beim letztgenannten Punkt: Was zählt zu der extremen Witterung? Immerhin, Streiks des Personals zählen nicht dazu. Und: Laut der Verordnung bleibt bestehen, dass dem Fahrgast bei extremen Verspätungen die weitere Reise organisiert werden muss oder eine Erstattung zu leisen ist. Artikel 18 der Verordnung regelt dies unter dem Betreff "Erstattung oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung".

Protesttag - Apotheken streiken im Juni 

Wer krank ist, der muss Mitte des Monats mit Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Medikamenten rechnen. Wegen eines "Protesttags" gegen die Gesundheitspolitik der Bundesregierung sollen am 14. Juni 2023 zahlreiche Apotheken für einen kompletten Tag geschlossen bleiben. 

Verabschiedet wird zudem im Juni 2023 auch die Corona-Warn-App. Die Weiterentwicklung wird eingestellt. Bereits seit Mai warnt die App ihre Nutzer nicht mehr. 

NATO startet in Bayern mit Air Defender 23 bisher größtes Manöver 

In Bayern findet vom 12. bis 23. Juni eine spektakuläre NATO-Übung statt. Air Defender 23 wird mit 10.000 Übungsteilnehmer*innen aus 25 Nationen und 220 Luftfahrzeugen das Manöver die größte Verlege-Übung von Luftstreitkräften seit Bestehen des Nordatlantikpaktes, wie inFranken.de ausführlich berichtet hat. 

Die Übungen werden laut Bundeswehr hauptsächlich in drei Flugkorridoren über Deutschland durchgeführt. Die Übungsräume orientieren sich dabei an Gebieten, die schon "seit Jahrzehnten durch die Luftwaffe für die routinemäßige Ausbildung genutzt werden."

Die Verantwortlichen weisen darauf hin, dass es durch die Übung gerade "während der Start- und Landephasen der Maschinen zu einer höheren Lärmbelastung als sonst üblich kommen kann". 

Höherer Mindestlohn? Entscheidung soll im Juni fallen

Gemäß dem erneuerten Mindestlohngesetz wird im Juni 2023 über die neue Lohnuntergrenze entscheiden. Dafür wird eine unabhängige Kommission eingesetzt, die alle zwei Jahre eine Empfehlung an die Bundesregierung abgibt. Der neue Mindestlohn würde ab Januar 2024 in Kraft treten.