Der Angriff ereignete sich am sonnigen Dienstagmorgen, 1. Juli 2025, gegen 7.30 Uhr im Firmengebäude des Überlandwerks Rhön in der Sondheimer Straße 7 in Mellrichstadt, einer unterfränkischen Kleinstadt im Landkreis Rhön-Grabfeld im bayerisch-thüringischen Grenzgebiet. Mellrichstadt liegt etwa 20 Kilometer von Meiningen entfernt, wo der Angeklagte zuletzt wohnte. Die Schreie der Angegriffenen müssen ihre Kollegen ins Mark getroffen haben. Die Szenen, die sich an jenem Morgen abspielten, werden wohl viele Beteiligte nie wieder los. Das Firmengelände des regionalen Netzbetreibers wurde nach der Tat von der Polizei weiträumig abgesperrt, während Mitarbeiter von einem Krisenteam betreut wurden.
Staatsanwaltschaft zweifelt an Darstellung des Angeklagten
"Der Angeklagte verspürte seit Monaten das ernste und nachhaltige Verlangen, andere Menschen zu verletzen und zu töten", erklärte Oberstaatsanwalt Markus Küstner am ersten Prozesstag, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtete. "Hierbei war ihm bewusst, dass die Geschädigte mit keinem Angriff gegen ihr Leben rechnete und aufgrund des überraschenden massiven Angriffs keinerlei Verteidigungsmöglichkeit hatte", führte der Ankläger aus. Nach erfolgloser Opfersuche in und um die Stadt Meiningen habe er schließlich am Mittwoch, 24. Juni 2025, seine Arbeitskollegin als Opfer auserkoren. Der genaue Ablaufplan der Tat sei am Sonntag, 29. Juni 2025, festgelegt worden.
Dass der 22-Jährige genau diese Kollegin habe töten wollen, nimmt Oberstaatsanwalt Küstner ihm nicht ab. In seiner Vernehmung unmittelbar nach der Tat habe der Angeklagte angegeben, er habe schon lange das Gefühl gehabt, einen Menschen töten zu wollen. Laut Anklage stürmte der gelernte Industriekaufmann am Tatmorgen ins Büro seines Chefs und stach dort gezielt auf die Kollegin ein. Dabei soll der 22-Jährige auch seinen Vorgesetzten und einen weiteren Mitarbeiter attackiert haben. Der 56 Jahre alte Chef wurde lebensgefährlich verletzt und überlebte nur knapp, der andere 63-jährige Kollege erlitt leichtere Verletzungen. Beide schafften es schließlich mit einem erheblichen Kraftaufwand, den Angeklagten zu Boden zu drücken und zu fixieren. Weitere Mitarbeiter stürmten in das Büro, griffen mutig ein und nahmen dem mutmaßlichen Täter das Messer ab, bevor sie den Notruf verständigten.
"Außer zur Befriedigung seines ernsthaften Verlangens einen Menschen zu töten, gab es keinen ersichtlichen Grund oder Motiv für die Hinrichtung" der Frau, fasste Oberstaatsanwalt Küstner die Sicht der Anklage zusammen. Er sprach von lange bestehenden Mordfantasien und Mordlust, auch das Wort Lustgewinn fiel. Die Ermittler bezweifeln mit Blick auf Aussagen des Angeklagten nach der Festnahme, dass der 22-Jährige tatsächlich nur die Frau und niemand anderen töten wollte. Der Verdächtige habe sich zuvor lange über bekannte Serienmörder und Gewaltverbrechen informiert, so die dpa.
Gezielte Tötung aus Mordlust? - Gutachter widerspricht Darstellung des Angeklagten
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte bei seiner Vernehmung eingeräumt, "einen inneren Drang zur Tötung eines Menschen verspürt zu haben". Diesen Drang habe er schon längere Zeit gehabt, ihn aber mit dem Konsum von Tabletten und Cannabis eindämmen können. Etwa zwei Wochen vor der Tat seien seine Mordfantasien und die Mordlust stärker geworden. Schließlich habe er den Entschluss gefasst, irgendeinen Menschen mit einem Messer zu töten. Nachdem er zunächst kein geeignetes Opfer gefunden habe, sei die Wahl auf seine Arbeitskollegin gefallen, durch deren Tötung er sich eine innere Befriedigung erhofft habe.
Auch der psychiatrische Gutachter Hans-Peter Volz hielt dem Angeklagten vor Gericht vor, er habe in gemeinsamen Gesprächen von einem "dauernden Drang" gesprochen, irgendjemanden töten zu wollen. "Das ist ein bisschen anders, als Sie es hier geschildert haben", sagte der Sachverständige zu dem jungen Mann. Der wiederum antwortete, es habe nicht gestimmt, was er damals nach der Festnahme gesagt habe, und bekräftigte, die Frau gezielt aus Zorn und Drang angegriffen zu haben.
Laut der Anklage ergaben die Ermittlungen, dass sich der Angeklagte vor der Gewalttat lange mit bekannten Serienmördern befasste. Auch soll er einen Chatbot – ein Computerprogramm, das über menschliche Gespräche Anfragen bearbeitet – zu Themen wie Mord, Verhaftung und Forensik befragt haben. Unter anderem habe er die Frage gestellt, wie man eine Leiche entsorgen könne. Vor der Tat soll sich der Mann nach Informationen der dpa mit dem Chatbot darüber ausgetauscht haben, dass er gerne einen Menschen umbringen würde.
Opfer erlitt acht Messerstiche - Chef kann sich Gewalttat nicht erklären
Die 59-jährige Frau arbeitete im selben Großraumbüro wie der Angeklagte. Laut den Ermittlungen überraschte der 22-Jährige seine Kollegin im Büro des gemeinsamen Vorgesetzten und fügte ihr acht Messerstiche in den Hals- und Brustbereich zu. Als der 56 Jahre alte Vorgesetzte einschritt, um der Frau zu helfen, soll der Angeklagte auch ihn mit acht Messerstichen attackiert haben. Der Mann schwebte danach in Lebensgefahr. Ein weiterer 63-jähriger Mitarbeiter wurde durch einen Messerstich in den Oberschenkel verletzt, als er gemeinsam mit anderen Kollegen half, den mutmaßlichen Täter zu überwältigen.
Die beiden anderen Mitarbeiter habe er nach eigener Aussage weder töten noch verletzen wollen, berichtete die Staatsanwaltschaft aus der Vernehmung. Ein tiefergehender Konflikt mit seiner Kollegin habe nach Angaben des Beschuldigten nicht bestanden.
Der verletzte Chef jedenfalls kann sich die Gewalttat nicht erklären. "Wir hatten in der Gruppe ein gutes Arbeitsklima", sagte der 56-Jährige vor Gericht. "Wir duzen uns alle." Nie habe der Angeklagte ihm von Problemen mit der Kollegin erzählt. "Ich hatte mit ihm eigentlich einen engeren Kontakt gehabt. Ich wusste von seiner Vorgeschichte. Mir war klar, dass er familiäre Probleme hatte", berichtete der Vorgesetzte. Seit dem Angriff, den er nur knapp überlebt habe, leide er unter erheblichen Schlafstörungen. "Ich liege nachts wach, ständig das Gesicht des Angeklagten vor mir", schilderte der Mann die traumatischen Folgen der Tat.
Sechs Verhandlungstermine bis Mitte April
Zunächst hatten die Ermittler angenommen, dass der 22-Jährige bei dem Angriff schuldunfähig gewesen sein könnte. Der Angeklagte war kurz nach der Tat in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden, weil es Hinweise auf eine psychische Erkrankung gab. Vor der Tat war der junge Mann den Ermittlern zufolge bereits in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses untergebracht gewesen.
Ein psychiatrischer Sachverständiger kam jedoch zu dem Ergebnis, dass zum Tatzeitpunkt keine relevante psychiatrische Grunderkrankung vorgelegen habe. Der junge Mann habe aus forensisch-medizinischer Sicht ohne Einschränkung seiner Schuldfähigkeit gehandelt. Daher wurde der vorläufige Unterbringungsbefehl in einen Haftbefehl umgewandelt. Der 22-Jährige befindet sich mittlerweile in Untersuchungshaft im Gefängnis. Nach Angaben der Ermittler war der Mann bis zur Tat nicht polizeilich wegen Gewaltdelikten oder anderer Vergehen bekannt.
Das Landgericht Schweinfurt hat die Anklage zugelassen und insgesamt sechs Verhandlungstermine bis zum Montag, 14. April 2026, angesetzt. Die Kammer muss nun klären, ob der Angeklagte tatsächlich aus Mordlust handelte oder ob die von ihm geschilderten Konflikte mit der Kollegin eine Rolle spielten. Für die Hinterbliebenen und die verletzten Kollegen bedeutet der Prozess eine erneute Konfrontation mit den traumatischen Ereignissen vom Dienstag, 1. Juli 2025. Die beiden schwer verletzten Männer haben die Attacke überlebt und befinden sich nach Angaben der Ermittler außer Lebensgefahr. sl/mit dpa
Vorschaubild: © Karl-Josef Hildenbrand (dpa)