Bärlauch im Wald sammeln - in diesem Fall droht ein saftiges Bußgeld

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Im Frühling machen sich viele auf in den Wald und ernten Bärlauch in teils rauen Mengen. Was kaum einer weiß: In bestimmten Fällen kann das Sammeln richtig teuer werden.

Frühlingszeit ist Bärlauchzeit. Wer in den kommenden Wochen durch Wälder und Parks streift, kann dem zarten Knoblauch-Duft kaum entkommen. Und schnell verschwindet ein Büschel der aromatischen Pflanze auch in der Tasche, damit sie wenig später aus der Pfanne duften kann. Doch ist es tatsächlich legal, Bärlauch in der Natur zu pflücken?

Grundsätzlich ja, klärt der Rechtsschutzversicherer Advocard auf seiner Webseite auf. "Allerdings kommt es auf das Waldstück und die gesammelte Menge an", schränken die Jura-Experten umgehend ein. Denn wie bei Pilzen und anderen Kräutern heißt das Zauberwort "Handstraußregelung". Man darf also nur so viel von dem Kraut mitnehmen, wie man für seinen persönlichen Gebrauch verwenden kann. Übrigens sollte man beim Bärlauch-Sammeln vorsichtig sein, denn man kann ihn ganz leicht mit einem giftigen Doppelgänger verwechseln.

Bärlauch im Wald sammeln - in diesem Fall kann es richtig teuer werden

Festgeschrieben ist die Handstraußregelung unter § 39 Abs. 3 im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): "Jeder darf […] wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen." Wie viel das ist, ist jedoch nicht genau geregelt. Üblicherweise kann man davon ausgehen, dass man bei einer Handvoll Blätter auf der sicheren Seite ist. Dasselbe gilt später im Herbst übrigens dann auch für Pilze.

Wer mehr sammelt, also einen Korb oder eine Einkaufstüte vollmacht, der braucht laut Advocard die Erlaubnis des Grundstückseigentümers oder der zuständigen Naturschutzbehörde. Allgemein gilt aber: "Solange du in öffentlich zugänglichen Gebieten unterwegs bist und den wilden Knoblauch nur in geringen Mengen pflückst, ist dies erlaubt. Allerdings gilt: Sobald der Bärlauch in Naturschutzgebieten, Nationalparks oder Flächennaturdenkmälern wächst, ist das Pflücken verboten". Dasselbe gilt für private Grundstücke. 

Doch nicht nur die Menge ist reglementiert, sondern auch die Verwendung des Bärlauchs. Wenn das Kraut in der eigenen Pfanne landet, gibt es so weit kein Problem. Wer die aromatischen Blätter aber verkaufen möchte, der kann schnell in Schwierigkeiten kommen. Für den Verkauf oder die gewerbliche Nutzung beispielsweise im eigenen Restaurant ist in der Regel eine offizielle Genehmigung notwendig. 

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Wer ohne Erlaubnis körbeweise Bärlauch erntet oder ihn in einem Naturschutzgebiet pflückt, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Die Höhe der Strafe kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen. Laut dem Online-Portal Bußgeldkatalog.org kann diese aber schnell bei bis zu 50.000 Euro liegen. Entscheidend ist dabei, ob man in einem Naturschutzgebiet geerntet hat, wie viel Bärlauch im Korb gelandet ist und ob man nicht sogar eine ganze Knolle mit ausgerissen hat. 

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