Darauf müssen Rentner selbst achten: Das Finanzamt schickt dazu keine Post

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Viele Senioren müssen nach der Rentenerhöhung im Juli erstmals Steuern zahlen. Doch in der Rente muss man selbst aktiv werden.

Bei der Rente gibt es für Senioren einige Dinge zu beachten. Bis Ende Februar hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zum Beispiel eine wichtige Post, die Rentenbezugsmitteilung, verschickt. An anderer Stelle müssen Rentner aber selbst aktiv werden. Hier bekommt man keine Post. 

Hintergrund: Wenn im Juli wieder die Rentenerhöhung greift, dann rutschen zahlreiche Senioren erstmals mit den zu versteuernden Einkünften über den Grundfreibetrag. Damit werden Steuern fällig. Und dann müssen Senioren selbst handeln. Vom Finanzamt kommt keine Post. 

Keine automatische Nachricht zur Abgabe einer Steuererklärung in der Rente

Wie die DRV dazu erklärt, berechnet das Finanzamt den steuerpflichtigen Anteil der Bruttorente mithilfe des sogenannten Anpassungsbetrages. Dies ist der Betrag, der auf die regelmäßigen Rentenanpassungen entfallende Teil der jährlichen Bruttorente.

Das Finanzamt erhält demnach alle relevanten Daten automatisch durch die Deutsche Rentenversicherung übermittelt. Daten zur gesetzlichen Rente muss man daher selbst nicht in der Einkommensteuererklärung angeben.

DRV: "Dies entbindet jedoch nicht von der Pflicht, eine Einkommensteuererklärung mit Anlage R abzugeben." Glaubt man den Ausführungen durch den Bund der Steuerzahler, dann ist inzwischen "fast ein Drittel der Rentner betroffen". 

Steuer in der Rente: Möglichkeiten den Betrag klein zu halten

Unter anderem die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (vlh) hat dazu in einem Beitrag geschrieben, dass das Überschreiten des Grundfreibetrags noch lange nicht bedeutet, "dass man am Ende auch tatsächlich Steuern zahlen muss". 

Auch als Rentner hat man Möglichkeiten, "Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und unter Umständen auch noch andere Ausgaben steuerlich geltend zu machen". Dazu gehören: 

  • Für Werbungskosten gibt es eine Pauschale
  • Kranken- und Pflegeversicherungskosten
  • Kirchensteuer
  • Spenden
  • Aufwendungen für Zahnersatz
  • Hilfsmittel
  • Pflegedienstleistungen

Besondere Vorsicht in der Rente bei mehr Einkünften

Ob die Einkünfte den Grundfreibetrag entscheidend überstiegen, sollten besonders Senioren beachten, die neben der Rente noch arbeiten, erklärt das Portal rentenbescheid24. Demnach könnte auch "ein zusätzlicher Rentenbezug die Steuerpflicht auslösen".

Das betrifft laut Beitrag "etwa Kombinationen aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente oder privater Altersvorsorge".

Das Gesamteinkommen kommt bei mehreren Einkünften schnell über den steuerlichen Grenzbereich - und diesen Fakt übersehen laut Portal viele Rentner. 

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