Bald heulen wieder die Sirenen: Das ist beim Warntag in Bayern neu

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Wenn in einer Woche wieder die Sirenen heulen, testet Bayern eine wichtige Neuerung. Die Entwarnung kommt zum ersten Mal auch per Cell Broadcast aufs Smartphone.

Kommende Woche wird es in Bayern wieder laut: Am landesweiten Warntag heulen bayernweit die Sirenen, Handys piepen mit Warnmeldungen und über verschiedene Kanäle wird Probealarm ausgelöst. Doch diesmal ist etwas anders als bei den bisherigen Warntagen. Zum ersten Mal testet der Freistaat nicht nur die Warnung, sondern auch die Entwarnung per Cell Broadcast – eine Premiere, die zeigt, wie sich der Bevölkerungsschutz in Bayern kontinuierlich weiterentwickelt.

Das Bayerische Melde- und Lagezentrum im Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration löst dabei Warnmeldungen über das Modulare Warnsystem (MoWaS) aus, die über Sirenen, Warn-Apps wie NINA und KATWARN sowie Cell Broadcast auf die Smartphones der Bürgerinnen und Bürger gelangen. Um 11.30 Uhr folgt dann die Entwarnung – und genau diese wird erstmals auch als direkte Nachricht auf den Handybildschirmen ankommen. Ein wichtiger Test, um im Ernstfall schnell und zuverlässig nicht nur warnen, sondern auch entwarnen zu können.

Landesweiter Warntag in Bayern am 12. März 2026 – was diesmal anders ist

Am Donnerstag, 12. März 2026, findet in Bayern der jährliche landesweite Probealarm statt. Darauf weist das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) hin. Ab 11.00 Uhr werden bayernweit verschiedene Warnsysteme getestet, um die Bevölkerung auf mögliche Gefahrenlagen vorzubereiten. Das Bayerische Melde- und Lagezentrum (BayMLZ) im StMI löst dabei Warnmeldungen der Warnstufe zwei (Gefahrenmitteilung) aus. Um 11.30 Uhr erfolgt eine Entwarnung.

Laut Innenministerium findet der landesweite Probealarm traditionell am zweiten Donnerstag im März statt und dient neben der technischen Überprüfung auch der Sensibilisierung der Bevölkerung für Warnsysteme.

Die zentrale Neuerung beim diesjährigen Warntag ist laut dem Bayerischen Staatsministerium des Innern die erstmalige Erprobung der Entwarnung über Cell Broadcast. Während Warnmeldungen bereits seit der Einführung von Cell Broadcast im Februar 2023 über diesen Kanal verschickt werden, wird nun erstmals auch die Entwarnung über diese Technologie getestet. Die Auslösung von Cell Broadcast über das Modulare Warnsystem (MoWaS) erfolgt dabei ausschließlich durch das BayMLZ, um die Funktionsfähigkeit einer bayernweiten Auslösung unter realistischen Bedingungen zu testen.

Premiere: Erstmals Entwarnung per Cell Broadcast

Eingeführt wurde die Entwarn-Funktion bei Cell Broadcast im vergangenen Jahr. Bei den vorherigen Warntagen erfolgte keine Entwarnung über Cell Broadcast. Auch beim bundesweiten Warntag am 11. September 2025 wurde diese Funktion noch nicht getestet. Die Entwarnung wurde bisher ausschließlich über Warn-Apps, Rundfunk und teilweise über Sirenen kommuniziert.

Der mobile Warnkanal ermöglicht es den Behörden, Warnmeldungen direkt an alle empfangsbereiten Mobiltelefone in einem bestimmten Gebiet zu senden, ohne dass eine spezielle App installiert sein muss. Die Technologie wurde dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zufolge in Deutschland am 23. Februar 2023 offiziell eingeführt und ergänzt seitdem den bestehenden Warnmittelmix aus Sirenen, Warn-Apps und anderen Kanälen. Nutzer können auf ihrem Mobilgerät den Empfang von Cell-Broadcast-Nachrichten für Warnstufe zwei (mittel) und Warnstufe drei (niedrig) einzeln ausschalten, was auch für Entwarnungen per Cell Broadcast gilt.

Die Warnmeldungen bei Bayern-Warntag 2026 erfolgen über verschiedene Kanäle des Modularen Warnsystems. Dazu gehören besonders die Warn-Apps NINA, KATWARN und BIWAPP sowie Cell Broadcast. Das Modulare Warnsystem ist laut BBK ein vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe entwickeltes, hochverfügbares System zur Warnung der Bevölkerung in Deutschland. Es ermöglicht, mit einem Tastendruck alle Warnmittel und Warnmultiplikatoren des eigenen Zuständigkeitsbereiches auszulösen.

Vielfältiger Warnmittelmix wird erprobt

Parallel zur zentralen Auslösung durch das BayMLZ können dem StMI zufolge die Integrierten Leitstellen und die Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden auf regionaler Ebene zeitversetzt ebenfalls eine Warnmeldung über das Modulare Warnsystem MoWaS absetzen. Dadurch kann es bei Nutzerinnen und Nutzern von Warn-Apps in diesen Bereichen zu einer Doppelmeldung kommen. Zusätzlich können Kreisverwaltungsbehörden ab 11.00 Uhr eigene, nicht direkt an MoWaS angeschlossene Warnmittel auslösen, darunter:

  • Stadtwerbetafeln
  • Lautsprecherdurchsagen
  • Verwaltungs-Websites
  • Behörden-Hotlines
  • Sirenen

Es ist geplant, auch den Entwarnungston über Sirenen zu testen. Aufgrund von Umstellungsarbeiten ist das jedoch bisher nicht bei allen Sirenen im Freistaat möglich. Die Sirenensignale in Bayern sind laut Bayerischem Innenministerium durch die Verordnung über öffentliche Schallzeichen geregelt. Das Warnsignal für die Bevölkerung besteht aus einem auf- und abschwellenden Heulton von einer Minute Dauer, der die Bevölkerung veranlassen soll, auf Rundfunkdurchsagen zu achten. Der Entwarnungston ist ein gleichbleibender Heulton von einer Minute Dauer.

Warnung der Bevölkerung: Teilnehmende Städte und Kreise im Überblick

Insgesamt beteiligen sich knapp 1000 Kommunen aus allen sieben Regierungsbezirken des Freistaats an diesem koordinierten Test des Modularen Warnsystems (MoWaS), das vom Bayerischen Melde- und Lagezentrum (BayMLZ) im Staatsministerium des Innern gesteuert wird. Das geht aus der vom StMI veröffentlichten Teilnehmerliste hervor (Stand laut Ministerium: 15. Januar 2026). 

Wir haben eine Übersicht nach Regierungsbezirken zusammengestellt – mit besonderer Berücksichtigung von Franken:

Regierungsbezirk Oberfranken (ca. 150 Kommunen)

  • Landkreis Bamberg (22 Kommunen): Altendorf, Baunach, Bischberg, Breitengüßbach, Burgebrach, Frensdorf, Hallstadt, Heiligenstadt, Hirschaid, Lisberg, Litzendorf, Memmelsdorf, Pettstadt, Pommersfelden, Priesendorf, Rattelsdorf, Scheßlitz, Schlüsselfeld, Schönbrunn, Stegaurach, Viereth-Trunstadt, Zapfendorf
  • Landkreis Bayreuth (33 Kommunen): Ahorntal, Aufseß, Bad Berneck, Betzenstein, Bindlach, Emtmannsberg, Fichtelberg, Gefrees, Gesees, Glashütten, Goldkronach, Heinersreuth, Hollfeld, Hummeltal, Kirchenpingarten, Mehlmeisel, Mistelbach, Mistelgau, Pegnitz, Plankenfels, Plech, Pottenstein, Seybothenreuth, Speichersdorf, Waischenfeld, Warmensteinach, Weidenberg, 5 Feuerwehren (Schnabelwaid, Hummeltal, Ottenhof, Unterlind, Breitenlesau-Siegritzberg)
  • Landkreis Coburg (16 Kommunen): Ahorn, Bad Rodach, Dörfles-Esbach, Ebersdorf b. Co., Großheirath, Grub am Forst, Itzgrund, Lautertal, Meeder, Neustadt b. Co., Niederfüllbach, Seßlach, Sonnefeld, Untersiemau, Weidhausen, Weitramsdorf
  • Landkreis Forchheim (21 Kommunen): Dormitz, Ebermannstadt, Effeltrich, Eggolsheim, Gößweinstein, Gräfenberg, Hallerndorf, Heroldsbach, Hetzles, Hiltpoldstein, Igensdorf, Kirchehrenbach, Kleinsendelbach, Leutenbach, Obertrubach, Poxdorf, Pretzfeld, Unterleinleiter, Weilersbach, Weißenohe, Wiesenthau
  • Landkreis Hof (10 Kommunen): Feilitzsch, Gattendorf, Köditz, Rehau, Schwarzenbach a.d. Saale, Selbitz, Stammbach, Töpen, Trogen, Zell i. Fichtelgebirge
  • Landkreis Kronach (18 Kommunen): Kronach, Küps, Ludwigstadt, Marktrodach, Mitwitz, Nordhalben, Pressig, Reichenbach, Schneckenlohe, Steinbach am Wald, Steinwiesen, Stockheim, Tettau, Teuschnitz, Tschirn, Wallenfels, Weißenbrunn, Wilhelmsthal
  • Landkreis Kulmbach (13 Kommunen): Harsdorf, Himmelkron, Ködnitz, Kulmbach mit Ortsteilen, Mainleus, Marktschorgast, Neudrossenfeld, Neuenmarkt, Presseck, Rugendorf, Stadtsteinach, Trebgast, Wirsberg
  • Landkreis Lichtenfels (11 Kommunen): Altenkunstadt, Bad Staffelstein, Burgkunstadt, Ebensfeld, Hochstadt a.Main, Lichtenfels + Ortsteile, Marktgraitz, Marktzeuln, Michelau i.Ofr., Redwitz, Weismain
  • Landkreis Wunsiedel (11 Kommunen): Höchstädt i. Fichtelgebirge, Hohenberg a.d.Eger, Kirchenlamitz, Marktleuthen, Marktredwitz, Schirnding, Schönwald, Selb, Thiersheim, Thierstein, Wunsiedel
  • Stadt Bamberg
  • Stadt Bayreuth
  • Stadt Hof

Regierungsbezirk Unterfranken (ca. 180 Kommunen)

  • Landkreis Aschaffenburg (23 Kommunen): Alzenau, Bessenbach, Geiselbach, Glattbach, Goldbach, Großostheim, Haibach, Heigenbrücken (VG, 2 Gemeinden), Hösbach, Johannesberg, Kahl am Main, Karlstein am Main, Kleinostheim, Laufach, Mainaschaff, Mespelbrunn (VG, 3 Gemeinden), Mömbris, Rothenbuch, Sailauf, Schöllkrippen (VG, 7 Gemeinden), Stockstadt am Main, Waldaschaff, Weibersbrunn
  • Landkreis Bad Kissingen (17 Kommunen): Bad Bocklet, Bad Brückenau (2 OT), Bad Brückenau VG (8 Gemeinden/OT), Bad Kissingen (8 OT), Burkardroth (11 OT), Elfershausen VG (4 OT/Gemeinden), Euerdorf VG (4 Gemeinden/OT), Hammelburg (11 OT), Maßbach VG (5 OT/Gemeinden), Motten (2 OT), Münnerstadt (4 OT), Nüdlingen (1 OT), Oerlenbach (4 OT), Thundorf (2 OT), Wartmannsroth (5 OT), Wildflecken (2 OT), Zeitlofs (5 OT)
  • Landkreis Haßberge (17 Kommunen): Aidhausen (nur OT Aidhausen), Breitbrunn, Ebelsbach, Ebern, Gädheim, Haßfurt, Kirchlauter, Knetzgau, Königsberg (2 Stadtteile), Pfarrweisach, Rauhenebrach, Rentweinsdorf, Riedbach, Stettfeld, Theres, Untermerzbach, Wonfurt
  • Landkreis Kitzingen (14 Kommunen): Albertshofen, Buchbrunn, Dettelbach, Großlangheim, Iphofen (1 OT), Kleinlangheim, Mainstockheim, Marktbreit (ohne OT Gnodstadt), Nordheim am Main, Prichsenstadt (9 OT), Schwarzach am Main, Sommerach, Volkach (9 OT), Wiesentheid (ohne OT Untersambach)
  • Landkreis Main-Spessart (10 Kommunen): Arnstein, Eußenheim (4 OT), Gössenheim, Gräfendorf, Karlstadt (nur OT Heßlar), Karsbach, Neuhütten, Partenstein, Retzstadt, Thüngen
  • Landkreis Miltenberg (13 Kommunen): Altenbuch, Collenberg, Elsenfeld, Erlenbach a.M., Eschau, Kleinheubach, Laudenbach, Leidersbach, Miltenberg, Mömlingen, Obernburg a.M., Rüdenau, Schneeberg, Stadtprozelten
  • Landkreis Rhön-Grabfeld (27 Kommunen): Aubstadt, Bad Königshofen i.Gr., Bad Neustadt a.d.S., Bastheim, Burglauer, Großbardorf, Hendungen, Herbstadt, Höchheim, Hohenroth, Hollstadt, Mellrichstadt, Niederlauer, Oberelsbach, Oberstreu, Ostheim v.d.R., Rödelmaier, Salz, Sandberg, Schönau a.d.B., Sondheim v.d.R., Stockheim, Strahlungen, Sulzdorf a.d.L. (ohne OT Zimmerau), Sulzfeld, Trappstadt, Willmars
  • Landkreis Schweinfurt
  • Landkreis Würzburg (39 Kommunen): Altertheim (OT Oberaltertheim), Bergtheim (3 OT), Eisenheim (2 OT), Estenfeld (2 OT), Frickenhausen, Gerbrunn, Geroldshausen (2 OT), Güntersleben, Hausen (3 OT), Kirchheim (2 OT), Kist, Kürnach, Leinach (2 OT), Margetshöchheim, Neubrunn (2 OT), Oberpleichfeld, Prosselsheim (2 OT), Rimpar (3 OT), Röttingen (OT Aufstetten), Rottendorf (2 OT), Sommerhausen, Theilheim, Thüngersheim, Unterpleichfeld (4 OT), Veitshöchheim, Waldbüttelbrunn, Waldbrunn
  • Stadt Aschaffenburg
  • Stadt Schweinfurt 
  • Stadt Würzburg (Stadt mit 6 OT)

Regierungsbezirk Mittelfranken (ca. 130 Kommunen)

  • Landkreis Erlangen-Höchstadt (13 Kommunen): Adelsdorf (4 OT), Baiersdorf (5 Standorte), Buckenhof, Eckental, Hemhofen, Heroldsberg, Herzogenaurach (10 OT), Heßdorf, Höchstadt a.d. Aisch (5 OT), Marloffstein (3 Standorte), Röttenbach (4 Standorte), Spardorf (2 Standorte), Uttenreuth (4 Standorte)
  • Landkreis Fürth (10 Kommunen): Cadolzburg, Großhabersdorf, Langenzenn, Oberasbach, Obermichelbach, Puschendorf, Roßtal (nur 3 OT), Stein, Tuchenbach, Wilhermsdorf
  • Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsbach 
  • Landkreis Nürnberger Land (14 Kommunen): Engelthal, Happurg, Hartenstein, Henfenfeld, Hersbruck, Leinburg, Neunkirchen am Sand, Pommelsbrunn, Reichenschwand, Röthenbach a.d. Pegnitz, Rückersdorf, Schnaittach, Schwarzenbruck, Simmelsdorf
  • Landkreis Roth (6 Kommunen): Allersberg, Georgensgmünd, Hilpoltstein, Rednitzhembach, Röttenbach, Wendelstein
  • Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (22 Kommunen): Absberg, Alesheim, Bergen, Berolzheim, Burgsalach, Dittenheim, Ellingen, Ettenstatt, Gunzenhausen, Haundorf, Heidenheim, Höttingen, Langenaltheim, Meinheim, Muhr a. See, Nennslingen, Pappenheim, Pfofeld, Polsingen, Raitenbuch, Solnhofen, Weißenburg i. Bay.
  • Stadt Ansbach 
  • Stadt Erlangen 
  • Stadt Fürth 
  • Stadt Nürnberg
  • Stadt Schwabach

Regierungsbezirk Oberpfalz (ca. 100 Kommunen)

Regierungsbezirk Niederbayern (ca. 90 Kommunen)

Regierungsbezirk Schwaben (ca. 120 Kommunen)

Regierungsbezirk Oberbayern (ca. 210 Kommunen)

Breite Abdeckung vor allem in Oberbayern und Unterfranken

Besonders auffällig: Oberbayern führt die Teilnahmeliste mit deutlichem Abstand an – allein hier nehmen über 200 Kommunen teil, darunter die Landeshauptstadt München und zahlreiche Gemeinden in den Landkreisen Starnberg, Eichstätt und Miesbach. Auch Unterfranken zeigt mit rund 180 teilnehmenden Kommunen eine beeindruckende Beteiligung, wobei der Landkreis Würzburg mit über 40 Gemeinden besonders engagiert ist. In Mittelfranken (ca. 130 Kommunen) sticht der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen hervor, wo nahezu alle 24 Gemeinden mitmachen.

Schwaben setzt mit etwa 120 teilnehmenden Kommunen auf eine breite Abdeckung, während Oberfranken (ca. 150 Kommunen) durch die flächendeckende Teilnahme in den Landkreisen Bamberg, Kronach und Lichtenfels überzeugt. Die Oberpfalz (ca. 100 Kommunen) und Niederbayern (ca. 90 Kommunen) runden das Bild ab.

Eine technische Besonderheit: Während die meisten Kommunen auf die klassische Kombination aus Sirenen und MoWaS-Warnung setzen, nutzen einige – wie die Stadt Bayreuth, Schweinfurt und zahlreiche Gemeinden im Landkreis Unterallgäu – zusätzlich Stadtinformationssysteme und Lautsprecherwagen, um eine maximale Reichweite zu erzielen. Die detaillierte Teilnehmerliste, in der auch die jeweiligen Warnmittel aufgeführt sind, ist als PDF auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums des Innern abrufbar

Teilnahme für Kommunen freiwillig

Die Teilnahme ist freiwillig, und jede Kommune, die über entsprechende Sirenen oder andere Warnmittel verfügt, kann sich beteiligen. In Gebieten ohne Sirenen werden ergänzend oder alternativ Lautsprecherfahrzeuge von Feuerwehren und anderen Organisationen sowie mobile Sirenenanlagen eingesetzt. Die Katastrophenschutzbehörden haben für bestimmte Ereignisse in ihren Alarm- und Einsatzplänen die Fahrtrouten für die Lautsprecherfahrzeuge vorgeplant.

Bürgerinnen und Bürger sollten beim Probealarm nicht beunruhigt sein. Es handelt sich ausdrücklich um einen Test der Warnsysteme. Wer das Sirenensignal hört oder eine Warnmeldung auf dem Mobiltelefon erhält, muss keine Maßnahmen ergreifen. Im Ernstfall würde das Sirenensignal jedoch laut Innenministerium bedeuten, dass man Rundfunkgeräte oder andere Informationsquellen einschalten sollte, um weitere Verhaltenshinweise zu erhalten. Der Probealarm bietet eine gute Gelegenheit, sich mit den verschiedenen Warnsignalen vertraut zu machen und die Funktionsfähigkeit der eigenen Geräte zu überprüfen.

Nutzer von Smartphones können vorab prüfen, ob ihr Gerät Cell Broadcast unterstützt und ob die entsprechenden Einstellungen aktiviert sind. Technische Informationen dazu finden sich auf der Website des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Die Warn-Apps NINA und KATWARN sind kostenlos in den App-Stores verfügbar und ermöglichen es, Warnungen für ausgewählte Regionen zu erhalten sowie Verhaltenstipps abzurufen.

Funktionsfähigkeit der Warnsysteme überprüfen

Ziel des landesweiten Probealarms ist es, die Bevölkerung weiter zu sensibilisieren, die Warnprozesse zu optimieren und das Zusammenspiel sowie die Funktionalität der unterschiedlichen Warnkanäle zu testen. Eine schnelle Warnung der Bevölkerung und ein ebenso schneller Informationsfluss an die Öffentlichkeit sind dem BBK zufolge das A und O bei Katastrophen, großflächigen Schadensereignissen oder auch im Verteidigungsfall. Sie dienen der rechtzeitigen Vorbereitung und der möglichen Vermeidung oder Verminderung von Schäden.

Der Probealarm findet zweimal jährlich statt: am zweiten Donnerstag im März als landesweiter bayerischer Warntag und am zweiten Donnerstag im September als Warntag für die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Ausgerechnet am bundesweiten Warntag im September 2025 waren tausende Deutsche ohne Mobilfunknetz, als Störungen bei 1&1 auftraten. Fast 17.000 Meldungen über Probleme mit dem Mobilfunknetz und mobilen Internet gingen in dem Zeitraum zwischen 10.55 Uhr und 12.55 Uhr ein, genau dann, als die Alarme auf Millionen deutschen Handys losgehen sollten. Dennoch fällt die Gesamtbilanz positiv aus. Der Probealarm in Oberfranken und Bayern verlief trotz vereinzelter Handynetz-Störungen erfolgreich, wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) mitteilte. In Oberfranken beteiligten sich 138 Kommunen mit rund 650 Sirenen sowie Lautsprecherwagen an der Übung, und die digitalen Warnungen wurden über das Modulare Warnsystem (MoWaS) erfolgreich versendet.

Der nächste bundesweite Warntag ist laut Bayerischem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration für Donnerstag, 10. September 2026, geplant. Diese regelmäßigen Tests ermöglichen es den Behörden, die Funktionsfähigkeit der Warnsysteme zu überprüfen und gleichzeitig die Bevölkerung über die Bedeutung der verschiedenen Warnsignale zu informieren. Die Sicherheit der Warnsysteme steht dabei im Fokus der Behörden. Trotz der Manipulation von Sirenen in zwei Kommunen in Sachsen-Anhalt hält der Bund an seinen Plänen für den bundesweiten Alarm fest. In Halle und Querfurt hatten Unbefugte im Januar 2026 ohne Anlass Sirenenalarm ausgelöst, was Katastrophenschutz-Experten bundesweit aufgeschreckt hat. 

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