Für die Warnung der Bevölkerung, die einmal im Jahr bundesweit getestet wird, gibt es mehrere Kanäle. Die Warnung kommt über den Mobilfunkservice Cell Broadcast auf dem Handy an, wird über Warn-Apps wie Nina oder Katwarn versendet, über Medien und Anzeigetafeln verbreitet. Vielerorts schrillen zudem Sirenen.
Umdenken wegen Ukraine-Krieg und Ahrtal-Katastrophe
Nach dem Ende des Kalten Krieges hielten viele Sirenen für überflüssig. Das hat sich geändert. Der Bund, der für den Bevölkerungsschutz im Kriegs- und Spannungsfall Verantwortung trägt, hat unter der letzten Regierung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ein Förderprogramm aufgelegt. Auch die Länder, zuständig für Katastrophenschutz, beteiligen sich am Ausbau des Sirenennetzes. Es wird darauf geachtet, dass die Sirenen mit Technik ausgestattet sind, die das direkte Ansteuern über das Modulare Warnsystem (Mowas) erlaubt. Zudem sollen sie auch ohne Strom eine gewisse Zeit funktionieren.
Bekannte Software-Schwachstelle ausgenutzt?
Zumindest in Halle könnte der Angreifer eine zuvor bekannte Schwachstelle in der Sirenensteuerung ausgenutzt haben. «Insgesamt gilt, dass Sicherheitshinweise von Anbietern von Steuerungs- und Alarmierungssoftware für Sirenen ernst genommen und umgesetzt werden», sagt Zieschang. Auch sollten Sirenensysteme vom Internet getrennt betrieben werden, um Sicherheitsrisiken zu minimieren.
Sirenen fallen nicht unter BSI-Gesetz
Eine Registrierungspflicht für Sirenenbetreiber sieht das BSI-Gesetz, das die Aufgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelt – anders als etwa für Betreiber von Wasserversorgungsanlagen oder Anbieter von Cloud-Computing-Diensten – nicht vor. Daran hat auch die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union, für Cybersicherheit in deutsches Recht nichts geändert.
Die neuen Regeln zum Schutz vor Cyberangriffen und technischen Ausfällen gelten seit dem 6. Dezember und sorgen dafür, dass jetzt viel mehr Betreiber von Einrichtungen, die für das Gemeinwesen wichtig sind, als zuvor bestimmte Vorgaben erfüllen müssen: Von der Registrierungspflicht über das Risikomanagement bis hin zur Pflicht Vorfälle zu melden. Nach Angaben des BSI sind (Stand 13. Februar) 4.315 Einrichtungen im Portal der Behörde registriert; 55 Meldungen erheblicher Sicherheitsvorfälle gingen dort ein.
Keine kritische Infrastruktur?
Auch in den Anwendungsbereich des kürzlich verabschiedeten Kritis-Dachgesetzes, das Regeln zum physischen Schutz wichtiger Infrastruktur – etwa durch Zäune oder Wachdienst – vorgibt, fallen die Sirenen nicht. «Unabhängig davon gilt, dass das Bundeswarnsystem bereits jetzt höchsten Sicherheitsvorkehrungen unterliegt», sagt ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Auf Grundlage der aktuellen Erfahrungen prüfe das BBK dennoch «wie die Übertragungswege noch sicherer gestaltet werden können».