Im Streit um die Finanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern wird eine stärkere Steuerfinanzierung diskutiert. Ein neues Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung sorgt für politischen Streit zwischen SPD und Union.
Bürgergeldempfänger sind in der Regel gesetzlich versichert. Bislang werden die Kosten dafür nur teilweise aus dem Bundeshaushalt getragen – ein Großteil muss durch die Beitragseinnahmen der gesetzlichen Kassen gedeckt werden. Das bedeutet, dass Privatversicherte sich nicht an der Finanzierung beteiligen. Dieses Thema ist ein Streitpunkt beim geplanten milliardenschweren Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung.
Im Ringen um die Gesundheitsreform, die von zahlreichen Hausärzten als "Zerstörungspogramm" betitel wird, begrüßt die Unionsfraktion daher Signale aus der SPD für eine stärkere Steuerfinanzierung der Versorgungskosten von Bürgergeldbeziehern. Steuerfinanzierung bedeutet, dass nicht nur die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen für die Kosten von Bürgergeldempfängern aufkommen würden, sondern alle Steuerzahler. Im Allgemeinen sollen vor allem Gutverdiener künftig höhere Krankenkassenbeiträge zahlen - vor allem zwei Gruppen sollen besonders stark belastet werden.
Gesetzliche Krankenkasse: Kosten für Bürgergeldempfänger sollen auf alle umgelegt werden
"Ich freue mich über die Offenheit aus der SPD, doch einen Einstieg auch über Haushaltsfinanzierung zu machen", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Steffen Bilger, im "Frühstart" von RTL und ntv.
Als Gesamtbelastung für die Kassen wird in diesem Zusammenhang eine Summe von 12 Milliarden Euro genannt. Bilger zeigte Verständnis für SPD-Finanzminister Lars Klingbeil, dass dies nicht einfach aus dem Haushalt zu finanzieren sei. "Jetzt gibt's den Vorschlag aus der SPD-Fraktion über 3,5 Milliarden Euro, also einen spürbaren Einstieg, der dann Entlastung bringt für die Beitragszahler. Das wäre schon wichtig", sagte der CDU-Politiker.
Der SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis hatte zuvor vorgeschlagen, die Beiträge des Bundes sollten "schrittweise in Richtung des Mindestbeitrags für freiwillig gesetzlich Versicherte angehoben werden". Dieses Niveau entspräche demnach etwa 233 Euro im Monat statt des vom Bund bisher gezahlten pauschalen Beitrags von 144 Euro. Um die Kosten zu decken, müssten es nach einem Gutachten im Auftrag der Kassen aber rund 311 Euro sein. Die Belastung für den Haushalt würde sich mit dem Vorschlag bei 3,9 Millionen betroffenen Personen auf 3,5 bis 4 Milliarden Euro im Jahr summieren, sagte Pantazis der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
Sparpaket soll am Mittwoch ins Bundeskabinett kommen
Unions-Fraktionsgeschäftsführer Bilger argumentierte, viele empfänden es als unfair, wenn bei der Gesundheitsreform die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern eingeschränkt werde, "und auf der anderen Seite die Beitragszahler dann diese 12 Milliarden für die Bürgergeldempfänger finanzieren müssen, wovon viele noch nie richtig in das Gesundheitssystem eingezahlt haben".
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte diesen Punkt mit Verweis auf Haushaltszwänge vorerst nicht in ihren Gesetzentwurf aufgenommen. Das Sparpaket soll an diesem Mittwoch ins Bundeskabinett kommen. Auch die Eckwerte für den Haushalt 2027 sollen dann beschlossen werden. Doch nicht nur Beitragszahler und Steuerzahler sollen ihren Beitrag zur Entlastung der Kassen und Kosten leisten - Warken will auch an die üppigen Manager-Gehälter an.