Im Rahmen der geplanten Gesundheitsreform will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auch an die Manager-Gehälter der gesetzlichen Krankenkassen ran. Einhergehend mit Beitragserhöhungen stiegen nämlich auch die Gehälter der Führungsriegen deutlich.
Den gesetzlichen Krankenkassen droht ein Finanzdefizit in Milliardenhöhe. Eine Gesundheits-Expertenkommission der Bundesregierung hat deshalb 66 Empfehlungen erarbeitet, die dazu beitragen sollen, die gesetzlichen Krankenkassen zu retten.
Neben sukzessiven Beitragserhöhungen vor allem für Gutverdiener, Leistungskürzungen der Kassen, einer möglichen Zuckersteuer auf Süßigkeiten und Softdrinks oder einer Anhebung der Medikamentenzuzahlung in Apotheken von bislang 5 Euro auf mindestens 7,50 Euro will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nun auch an die Manager-Gehälter der Kassenvorstände ran.
Gesetzliche Krankenkassen: So viel verdienen die Vorstände
Das Sozialgesetzbuch verpflichtet die Krankenkassen jedes Jahr dazu, Gehälter der Vorstände offenzulegen. Demnach verdienen die Vorstände der fünf größten Kassen in Deutschland folgende Bruttojahresgehälter:
- Techniker Krankenkasse: 461.223,90 Euro
- Barmer: 462.267,00 Euro
- DAK: 367.779,39 Euro
- AOK Niedersachsen: 376.559,80 Euro
- SBK: 351.323,95 Euro
Betrachtet man die vergangenen Jahre, gingen mit jeder Erhöhung der Zusatzbeiträge auch Erhöhungen der Vorstandsgehälter einher. Das möchte Nina Warken nun unterbinden und die Gehälter mindestens einfrieren, wenn nicht sogar kürzen. Dass das den Vorständen nicht gefällt, dürfte klar sein. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat sich bereits geäußert - Warkens Vorhaben soll gestrichen werden.
Manager-Gehälter einfrieren? Das sind die Pläne
Kommende Woche soll Warkens Entwurf vom Kabinett verabschiedet werden und dann ins Parlament gehen. Innerhalb einer Amtszeit der Vorstandsebene sollen die Gehälter nicht mehr erhöht werden dürfen, besagen die Pläne. Eine Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Werden neue Verträge abgeschlossen, müssen sich diese an der sogenannten Grundlohnrate orientieren, welche die durchschnittliche Gehaltssteigerung aller Versicherten abbildet, wie unter anderem die Frankfurter Rundschau berichtet. Bei Neuverträgen sollen dann auch Gehaltssenkungen möglich sein. Neben den Vorständen sollen auch Führungskräfte direkt darunter betroffen sein.