Änderungen im Januar 2024: Was sich bei Bürgergeld, E-Rezept, Restaurantbesuch & Co. ändert

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Im Januar 2024 ändert sich in Deutschland wieder einiges für Verbraucher. Neue Gesetze, Regelungen und Bestimmungen kommen zum Tragen. Wir haben einen Überblick.

Der Januar 2024 strotzt nur so vor Änderungen und neuen Gesetzen. Die meisten Neuerungen bringen mehr Geld - ein Grund mehr, über sie Bescheid zu wissen.

Andere Bestimmungen, wie etwa die Einschränkungen beim Elterngeld, kommen erst im Laufe des kommenden Jahres zum Tragen. Wir haben einen Überblick zu den Änderungen, die ab Januar 2024 gelten.

Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen – Änderungen bei der Steuer

Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, soll steigen. Ursprünglich sollte die Grenze bei 11.604 Euro liegen, zuletzt hatte Finanzminister Christian Lindner von 11.784 Euro gesprochen. Der Kinderfreibetrag soll auf 6612 Euro angehoben werden. Wegen der Haushaltskrise könnten sich bei Entlastungen jedoch noch Änderungen ergeben.

Sobald man den Grundfreibetrag überschreitet, fällt Einkommensteuer an. Ab Januar steigt der Steuersatz dabei allerdings langsamer an als im Vorjahr, da der Gesetzgeber wieder die Inflationsrate berücksichtigt hat.

Täte er das nicht, würde die sogenannte kalte Progression zuschlagen und eine Gehaltserhöhung würde sogar weniger Geld im Portemonnaie bedeuten. Die Steueränderungen 2024 bedeuten für Arbeitnehmer grundsätzlich mehr Netto.

Änderungen im Januar 2024: Mindestlohn, Minijob-Grenze und Bürgergeld

Weitere finanzielle Veränderungen für den Start ins Jahr 2024 zusammengefasst:

  • Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 12 auf 12,41 Euro in der Stunde.
  • Im Zuge der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar von 520 auf 538 Euro im Monat.
  • Die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger sollen zum 1. Januar 2024 im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld bekommen. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.

Erfreulich für alle Auszubildenden, die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Davon betroffen sind Ausbildungen, die ab dem 1. Januar beginnen. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.

Heizungen bei Neubauten und der CO2-Preis 

Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes greifen: Ab Januar dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren.

Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein.

Der CO2-Preis steigt zum 1. Januar auf 40 Euro je Tonne, was Tanken sowie Heizen mit Öl oder Gas verteuert.

Weitere neue Regelungen ab Januar 2024 im Überblick

Zum Jahreswechsel steigt die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt auf 66 Jahre. Das gilt für Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten, das heißt, sie müssen länger arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen, falls sie früher in Rente gehen wollen. Außerdem: 

  • E-Rezept: Vertragsärzte sind ab Januar verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte.
  • Normale Steuer bei Restaurantbesuchen: In der Gastronomie gilt vom 1. Januar an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent. Essengehen könnte also teurer werden.
  • Pfand auf Milch in Plastikflaschen: Für Milch oder Milchmischgetränke greift zum 1. Januar eine Pfandpflicht, wenn sie in Plastikflaschen verkauft werden. Diese neue Pfandregel hat jedoch bereits Kritik erhalten.
  • Kinderreisepässe können von Januar 2024 an nicht mehr beantragt werden. Das Dokument, das es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gibt, soll durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen ersetzt werden. Für Eltern bedeutet das höhere Kosten, denn der elektronische Reisepass ist mit einem Preis von 37,50 Euro teurer als der bisherige Kinderpass für 13 Euro.
  • Das Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Menschenrechten bei Zulieferern greift für weitere Unternehmen: Betroffen sind ab 2024 auch Firmen, die mindestens 1000 Arbeitnehmer im Inland haben. Bisher lag die Grenze bei 3000.
  • Pflegegeld: Wer pflegebedürftig ist, aber noch zu Hause lebt, kann Pflegegeld erhalten. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und beträgt derzeit zwischen 316 Euro und 901 Euro im Monat. Das Geld können Betroffene zum Beispiel dafür nutzen, ihre Betreuung zu bezahlen. 2024 steigt die Leistung um 5 Prozent. Ein Plus gibt es auch beim Zuschuss der Pflegekassen zum Eigenanteil für Menschen im Pflegeheim. Je nachdem, wie lange man bereits in der Einrichtung gepflegt wird, gibt es höhere Entlastungszuschläge: Im ersten Jahr beträgt der Rabatt auf den Eigenanteil derzeit 5 Prozent und steigt 2024 auf 15 Prozent. Im zweiten Jahr erhöht er sich von 25 Prozent auf 30 Prozent, im dritten von 45 Prozent auf 50 Prozent und im vierten Jahr von 70 Prozent auf 75 Prozent.
  • Bahncard: Wer wollte, konnte seine Bahncard bisher auch als Kreditkarte benutzen. Ab Januar 2024 funktioniert das allerdings nicht mehr. Lediglich die bis dahin gesammelten Punkte können noch bis Ende 2024 eingelöst werden.

mit dpa

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Vorschaubild: © Moritz Frankenberg/dpa/Symbolbild