Im Jahr 2024 lassen sich zudem Werbungskosten schneller abschreiben. Schreibtisch, Bürostuhl & Co., die beruflich genutzt werden, können, wenn sie maximal 1.000 Euro netto gekostet haben, in voller Höhe im Jahr der Anschaffung in der Steuererklärung angegeben werden. Bisher lag die Grenze hier bei 800 Euro netto. Auch beruflich genutzte Hardware und Software wie PCs und Laptops lassen sich von der Steuer absetzen. Wenn die Arbeitsmittel nicht zur begünstigten Technik gehören oder sie teurer als 1.000 Euro netto sind, können Angestellte den Kaufpreis über die jeweilige Nutzungsdauer verteilt absetzen.
Höhere Verpflegungspauschale bei Auswärtstätigkeiten
Erhöhte Pauschalen für die Verpflegung bekommen Personen, die im Jahr 2024 beruflich verreisen. Bei mehr als acht Stunden Abwesenheit von zu Hause gibt es:
- pauschal 16 Euro pro Tag oder
- 32 Euro bei 24 Stunden Abwesenheit oder
- 16 Euro für den An- und Abreisetag.
Beschäftigte können diese Pauschalen bis zu drei Monate geltend machen. Außerdem dürfen sie eigene Ausgaben für Übernachtungen und Fahrten in der Steuer angeben. Bei Autofahrten können 30 Cent pro gefahrenem Kilometer oder die realen Kosten abgerechnet werden. Wer mit der Bahn fährt, kann den Ticketpreis angeben.
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Steuerrabatt für Abfindungen vom Finanzamt
Wenn einem Angestellten gekündigt wird, erhält dieser unter Umständen eine Abfindung mit einem Steuerbonus. Diesen gewährt ab 2024 jedoch nur noch das Finanzamt. Wenn Beschäftigte die Abfindung erhalten, liegt ihr Einkommen im Jahr der Auszahlung höher und die Steuer steigt. Die Fünftelregelung soll helfen, diesen Nachteil auszugleichen. Bei dieser wird ein niedrigerer Steuersatz auf die Abfindung angewandt. Bislang hat der Arbeitgeber eine ermäßigte Lohnsteuer berechnet. Um Firmen zu entlasten, übernehmen das nun die Finanzämter. Die Angestellten müssen jetzt erst ihre Steuererklärung abschicken, um den Steuerrabatt zu bekommen.
Eine weitere finanzielle Erleichterung: Gewinne, die aus privaten Verkäufen erzielt worden sind, bleiben künftig steuerfrei. Voraussetzung ist hier, dass der im Kalenderjahr erzielte Gewinn weniger als 1.000 Euro beträgt. Bislang lag die Grenze bei 600 Euro. Von dieser neuen Freigrenze profitieren Personen, welche privat mit Wertgegenständen wie Gold, Schmuck oder Antiquitäten handeln. Wer Gegenstände dieser Art innerhalb eines Jahres kauft und wieder verkauft, muss diesen Gewinn versteuern.
Auch bezüglich der Rente gibt es im Jahr 2024 Änderungen – die Renten werden in Zukunft nämlich nachgelagert besteuert. Dazu braucht es einen Wechsel des Systems, um eine doppelte Besteuerung der Renten zu verhindern.
Neue Freigrenze für Vermietung
Für Vermieter gibt es auch gute Neuigkeiten: Für geringe Mieteinnahmen bis 1.000 Euro jährlich gibt es eine Steuerfreigrenze. Beiträge bis zu dieser Höhe müssen dem Finanzamt nicht mehr mitgeteilt werden. Wenn die Kosten höher sind als das, was sie eingenommen haben, können Vermieter dies freiwillig abrechnen.
Außerdem soll der Haus- und Wohnungsbau durch eine neue Abschreibungsmöglichkeit angekurbelt werden. Durch die neue degressive Abschreibungsmethode lassen sich jährlich sechs Prozent als Absetzung für Abnutzung ansetzen. Die degressive Abschreibung auf Abnutzung (AfA) gilt für alle Gebäude, die in den kommenden Jahren gebaut werden.
Auch bei Firmenwagen gibt es im Jahr 2024 steuerliche Änderungen. Wenn Angestellte mit dem Dienstwagen privat fahren, entstehen ihnen kaum Kosten und sie haben damit einen geldwerten Vorteil gegenüber Personen ohne Dienstwagen. Daher müssen sie diesen geldwerten Vorteil versteuern. Wer mit einem Verbrenner unterwegs ist, für den erhöht sich das monatliche Gehalt pauschal um 1 Prozent des Bruttolistenpreises. Wer jedoch einen emissionsfreien Dienstwagen benutzt, dem schlägt die Firma nur 1 Prozent von einem Viertel des Listenpreises auf. Diesen Vorteil gibt es für E-Autos bis 70.000 Euro Bruttolistenpreis, die ab 2024 gekauft werden.
Übrigens: Bei Führerschein, Vorschriften und E-Autos ändert sich noch mehr in 2024
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