Kitas, Privatschulen und neue Anträge: Das ändert sich in Bayern 2024

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Änderungen in Bayern ab 2024
Das bayerische Familienministerium möchte die Mitwirkung von Eltern bei Kita-Themen fördern. Daher wird es im neuen Jahr einen Elternbeirat auf Landesebene geben ...
Änderungen in Bayern ab 2024
Alicja / pixabay.com (Symbolbild)

In Bayern treten ab Januar 2024 einige Gesetzesänderungen in Kraft. Hierbei wird sich einiges für Eltern, Lehrer an Privatschulen, aber auch in der Kommunalpolitik ändern.

Nicht nur auf Bundesebene ändern sich zum neuen Jahr traditionell viele Dinge. Auch in Bayern treten zum Jahreswechsel einige gesetzliche Neuerungen in Kraft. Neben neuen Regelungen für die Mitbestimmung in Kitas und Neuerungen für Privatschulen geht es vor allem um neue Regeln für die Kommunalpolitik.

Auch beim Thema Bauanträge hat die Staatsregierung Änderungen geplant. Die wichtigsten Änderungen zu neuen Jahr haben wir hier im Überblick.

Weiterentwicklung der Kinderbetreuung: Eltern wirken auf Landesebene mit

Eine Änderung im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz soll Eltern mehr Beteiligung beim Thema Kita ermöglichen. Das bayerische Familienministerium schafft zum Jahreswechsel die Grundlage für einen Landeselternbeirat für den Kita-Bereich.

"Damit wird die Partizipation gestärkt. Die Elternvertreterinnen und -vertreter können sich so unmittelbar auf Landesebene einbringen", hieß es vorab vom Familienministerium. Der Rat soll demnach als beratendes Gremium mit Anhörungs- und Informationsrechten ausgestattet werden.

Zunächst waren 15 Mitglieder, die unter anderem von kommunalen Spitzen- und Trägerverbänden vorgeschlagen werden sollen, für das Gremium vorgesehen.

Mehr Geld für Privatschulen

Auch Privatschulen sollen zum Jahreswechsel profitieren. Von 2024 an gibt es eine Anhebung des Betriebszuschusses und eine stufenweise Anhebung der Bezahlung für Lehrer an Grund- und Mittelschulen.

Damit sollen Schulen in privater Trägerschaft künftig die Möglichkeit haben, ihre Lehrer besser zu bezahlen - analog zur Eingangsbesoldung A13 für verbeamtete Lehrer an staatlichen Schulen.

Digitaler Bauantrag: Weitere Kommunen ziehen nach

Vielerorts ist es schon länger möglich, nun ziehen zum Jahreswechsel weitere Kommunen beim digitalen Bauantrag nach. Zum 1. Januar starten damit die Landratsämter in Ansbach, Bad Kissingen, Donau-Ries, Günzburg, Ostallgäu und Würzburg.

Auch in der Landeshauptstadt München erfolgt der Antrag ab Januar digital. Laut bayerischem Bauministerium können Bauanträge dann künftig schon bei mehr als zwei Drittel der Behörden digital eingereicht werden.

Erstmals eingeführt wurde der digitale Bauantrag 2021, seitdem wurde er nach Angaben des Bauministeriums rund 13.000 Mal genutzt.

Änderung der Altersgrenze bei Bürgermeistern und Landräten

Die bayerische Verfassung sieht vor, dass Ministerpräsidentinnen oder Ministerpräsidenten mindestens 40 Jahre alt sein müssen, um das Amt bekleiden zu können. Für Landräte oder Bürgermeister gab es bisher - neben einem Mindestalter von 18 Jahren - auch eine Altersobergrenze.

Jetzt aber wurde die Regelung, nach der hauptamtliche Bürgermeister und Landräte das 67. Lebensjahr bei Amtsantritt nicht vollendet haben dürfen, zum 1. Januar aufgehoben. Künftig existiert dann also nur noch die Untergrenze von 18 Jahren für diese Ämter.

Hauptamtlicher Bürgermeister schon bei kleinerer Gemeinde

Zudem hat der Landtag eine neue Schwelle beschlossen, ab der eine Kommune regulär einen hauptamtlichen Bürgermeister haben kann. Vom neuen Jahr an soll in Gemeinden schon ab einer Einwohnerzahl von 2.500, statt wie bisher 5.000, ein Bürgermeister standardmäßig hauptamtlich tätig sein können. So soll auch das Amt des Bürgermeisters attraktiver gestaltet werden: In einigen Gemeinden, beispielsweise im fränkischen Schwanfeld, fiel es schwer, einen Bürgermeister-Kandidaten zu finden. In Schwanfeld hatte man deshalb sogar per Facebook einen Anwärter gesucht. 

Bisher war dafür zunächst eine Satzungsänderung auf der Gemeindeebene nötig. Die entsprechende Gesetzesänderung tritt zwar schon zum 1. Januar 2024 in Kraft. Wählen können die kleineren Kommunen einen hauptamtlichen Bürgermeister nach der Regelung wegen diverser Fristen aber erst ab Mitte des Jahres.

Änderungen in der Kommunalpolitik: Familienfreundlichkeit und digitale Aufzeichnung

Die Kommunalrechtsnovelle erlaubt Gremienmitgliedern vom neuen Jahr an, mandatsbedingte Kosten für die Betreuung von Angehörigen erstatten zu lassen. Dadurch sollen kommunale Ämter laut Innenministerium familienfreundlicher werden.

Bisher durften Kommunen Mandatsträgern Entschädigungen wie die Kosten für einen Babysitter nicht erstatten, da eine entsprechende Rechtsgrundlage fehlte. Die ist ab Januar dann zwar geschaffen - eine Verpflichtung für die Kommunen, solche Entschädigungen zu zahlen, gibt es aber nicht.

Um mehr Menschen für die Kommunalpolitik zu begeistern, soll darüber hinaus die Digitalisierung genutzt werden: Die Gemeindegremien haben von 2024 an die Möglichkeit, ihre Sitzungen aufzuzeichnen und in einer Mediathek zur Verfügung zu stellen.