Digitaler Bauantrag: Weitere Kommunen ziehen nach
Vielerorts ist es schon länger möglich, nun ziehen zum Jahreswechsel weitere Kommunen beim digitalen Bauantrag nach. Zum 1. Januar starten damit die Landratsämter in Ansbach, Bad Kissingen, Donau-Ries, Günzburg, Ostallgäu und Würzburg.
Auch in der Landeshauptstadt München erfolgt der Antrag ab Januar digital. Laut bayerischem Bauministerium können Bauanträge dann künftig schon bei mehr als zwei Drittel der Behörden digital eingereicht werden.
Erstmals eingeführt wurde der digitale Bauantrag 2021, seitdem wurde er nach Angaben des Bauministeriums rund 13.000 Mal genutzt.
Änderung der Altersgrenze bei Bürgermeistern und Landräten
Die bayerische Verfassung sieht vor, dass Ministerpräsidentinnen oder Ministerpräsidenten mindestens 40 Jahre alt sein müssen, um das Amt bekleiden zu können. Für Landräte oder Bürgermeister gab es bisher - neben einem Mindestalter von 18 Jahren - auch eine Altersobergrenze.
Jetzt aber wurde die Regelung, nach der hauptamtliche Bürgermeister und Landräte das 67. Lebensjahr bei Amtsantritt nicht vollendet haben dürfen, zum 1. Januar aufgehoben. Künftig existiert dann also nur noch die Untergrenze von 18 Jahren für diese Ämter.
Hauptamtlicher Bürgermeister schon bei kleinerer Gemeinde
Zudem hat der Landtag eine neue Schwelle beschlossen, ab der eine Kommune regulär einen hauptamtlichen Bürgermeister haben kann. Vom neuen Jahr an soll in Gemeinden schon ab einer Einwohnerzahl von 2.500, statt wie bisher 5.000, ein Bürgermeister standardmäßig hauptamtlich tätig sein können. So soll auch das Amt des Bürgermeisters attraktiver gestaltet werden: In einigen Gemeinden, beispielsweise im fränkischen Schwanfeld, fiel es schwer, einen Bürgermeister-Kandidaten zu finden. In Schwanfeld hatte man deshalb sogar per Facebook einen Anwärter gesucht.
Bisher war dafür zunächst eine Satzungsänderung auf der Gemeindeebene nötig. Die entsprechende Gesetzesänderung tritt zwar schon zum 1. Januar 2024 in Kraft. Wählen können die kleineren Kommunen einen hauptamtlichen Bürgermeister nach der Regelung wegen diverser Fristen aber erst ab Mitte des Jahres.
Änderungen in der Kommunalpolitik: Familienfreundlichkeit und digitale Aufzeichnung
Die Kommunalrechtsnovelle erlaubt Gremienmitgliedern vom neuen Jahr an, mandatsbedingte Kosten für die Betreuung von Angehörigen erstatten zu lassen. Dadurch sollen kommunale Ämter laut Innenministerium familienfreundlicher werden.
Bisher durften Kommunen Mandatsträgern Entschädigungen wie die Kosten für einen Babysitter nicht erstatten, da eine entsprechende Rechtsgrundlage fehlte. Die ist ab Januar dann zwar geschaffen - eine Verpflichtung für die Kommunen, solche Entschädigungen zu zahlen, gibt es aber nicht.
Um mehr Menschen für die Kommunalpolitik zu begeistern, soll darüber hinaus die Digitalisierung genutzt werden: Die Gemeindegremien haben von 2024 an die Möglichkeit, ihre Sitzungen aufzuzeichnen und in einer Mediathek zur Verfügung zu stellen.