Die Gemeinde Schwanfeld im Landkreis Schweinfurt muss einen Bürgermeisterkandidaten per Annonce suchen. Die Resonanz ist ernüchternd.
Schon vor geraumer Zeit hat Richard Köth seinen Gemeinderat informiert, dass er bei den Kommunalwahlen 2020 nicht mehr als Bürgermeister kandidieren wird. Aus Altersgründen. Am Ende der nächsten Wahlperiode wäre er 70 Jahre alt. "Damit begann unser Problem", sagt Gemeinderat Thomas Lintl.
Denn während sich in anderen Landkreisgemeinden die Kandidaten schon aus der Deckung gewagt haben, will bislang niemand im 2000-Einwohner-Dorf Bürgermeister werden.
Jeder Kandidat lehnte ab
Jeder mögliche Kandidat wurde angesprochen, jeder hat abgelehnt. Auch der Aufruf im gemeindlichen Nachrichtenblatt blieb wirkungslos. Inzwischen wird sogar per Facebook nach einem "Bürgermeisterkandidat(in)" gesucht. Bis heute keine Resonanz.
"Uns läuft die Zeit davon", sagt Gemeinderat Thomas Lintl, der mit Jutta Strobel, Kurt Eichelbrönner und Sebastian Endres die Kandidatensuche in die Hand genommen hat. Die vier gehören zu den acht amtierenden Gemeinderäten, die mit anderen motivierten Bürgern auf der neuen "Schwanfelder Liste", einem Zusammenschluss der ehemaligen Listen CSU/BLS (Bürgerliste Schwanfeld) und FBS (Freie Bürger Schwanfeld), kandidieren. Und keiner von ihnen wünscht sich, ohne Bürgermeisterkandidaten in die Kommunalwahlen 2020 gehen zu müssen.
"Casting" für die Kandidaten
Bis 23. Januar müssen die Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Findet sich bis dahin kein Kandidat, bekommt Schwanfeld noch einmal einen Aufschub bis zum 30. Januar, informiert das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde. Gibt es dann immer noch niemanden, der Bürgermeister werden will, bekommen die Bürger am Tag der Wahl einen weißen Stimmzettel, auf dem sie selbst eine Person benennen können. Wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält, ist Bürgermeister, sofern er die Wahl innerhalb von zwei Wochen annimmt. Tut er das nicht, gilt die Wahl als abgelehnt. Dann findet eine Neuwahl statt.
Da Neuwahlen einen Fristvorlauf von mindestens 66 Tagen benötigen, so das Landratsamt, hätte Schwanfeld in diesem Fall am 1. Mai zwar einen Gemeinderat, aber keinen Ersten Bürgermeister. Dann bleibt in allerletzter Konsequenz nur die Anwendung von Artikel 114 der Gemeindeordnung: Das Landratsamt bestellt einen Beauftragten, der die konstituierende Sitzung des Gemeinderates leitet, in der dann ein zweiter und gegebenenfalls ein dritter Bürgermeister gewählt werden, die bis zur Neuwahl die Amtsgeschäfte übernehmen. Würden sich auch diese nicht finden, so handelt im absoluten Notfall die Rechtsaufsichtsbehörde für die Gemeinde.
Die Chemie muss stimmen
Ein Albtraum für die Kandidaten der "Schwanfelder Liste". So weit wollen sie es nicht kommen lassen. Als nächster Schritt ist eine Anzeige in überregionalen Printmedien geplant. Je nachdem, wie viele Bewerber sich melden, wird es ein "Casting" geben. "Wir kaufen nicht die Katze im Sack." Welche Voraussetzungen soll der Wunschkandidat mitbringen? "Wir brauchen jemanden, der sich gerne für Schwanfeld engagiert", formuliert Jutta Strobl das Anforderungsprofil. Am besten wäre "eine Person, die das Geschäft kennt". Vielleicht ein Verwaltungsangestellter. "Wichtig ist, dass die Chemie stimmt", betont Sebastian Endres.