Wieder Käse-Rückruf bei Rewe - giftige Bakterien entdeckt

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Wieder Käse-Rückruf bei Rewe - giftige Bakterien entdeckt
Wegen Listerien hat ein Hersteller seinen bei Rewe verkauften Raclette-Käse in verschiedenen Packungsgrößen zurückgerufen.
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Sales & Service Aktuell GmbH
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Wegen Listerien hat ein Hersteller seinen bei Rewe verkauften Raclette-Käse in verschiedenen Packungsgrößen zurückgerufen.
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Wegen Listerien hat ein Hersteller seinen bei Rewe verkauften Raclette-Käse in verschiedenen Packungsgrößen zurückgerufen.
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Ein Hersteller hat seinen Raclette-Käse wegen gefährlicher Bakterien zurückgerufen. Das Produkt wurde vor allem bei Rewe angeboten.

Die Sales & Service Aktuell GmbH ruft den Raclette-Käse "Entremont" in den Verpackungsgrößen 125 Gramm, 200 Gramm und 1 Kilogramm zurück, der über Rewe vertrieben wird. Es ist bereits der zweite große Käse-Rückruf bei Rewe innerhalb weniger Wochen - zuletzt musste ein Käse der Premium-Eigenmarke vom Markt genommen werden.

Der Raclette-Käse steht im Verdacht, mit Listerien kontaminiert zu sein. Betroffen sind die Mindesthaltbarkeitsdaten 15.11.2025, 22.11.2025 und 27.11.2025 für die 125 Gramm Packung, 22.11.2025 und 23.11.2025 für die 200 Gramm Packung sowie 18.11.2025 für die 1 Kilogramm Packung. Erst kürzlich hatte auch ein französischer Hersteller mehrere Käse-Sorten wegen gefährlicher Bakterien zurückgerufen.

Listerien in Raclette-Käse - großer Rückruf bei Rewe

Eine Listerien-Infektion kann sich innerhalb von 14 Tagen nach Verzehr mit Symptomen wie Durchfall und Fieber äußern. Besonders gefährdet sind Schwangere, Senioren und Personen mit geschwächtem Immunsystem, bei denen es zu schwerwiegenden Erkrankungen wie Blutvergiftungen oder Hirnhautentzündungen kommen kann. Auch ohne Auftreten von Symptomen sollten Schwangere, die den betroffenen Käse gegessen haben, ärztlichen Rat suchen.

In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen, Hamburg, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können Verbraucher den betroffenen Käse gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.

Weitere Informationen bietet das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu Listerien.

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