- Änderungen im Februar: Das solltest du jetzt wissen
- "Wind-an-Land-Gesetz" tritt in Kraft
- Maskenpflicht in Fernzügen fällt
- Bierpreise steigen
- Weitere Poststreiks könnten kommen
- Jahresvignette für Österreich und Schweiz läuft aus
- Gas- und Strompreisbremse kommen
- Maskenpflicht in neuen Verbandskästen
- Änderungen beim Augenoptiker
- diverse Lampen verschwinden aus Geschäften
- Änderungen bei Microsoft
- Apotheken müssen höheren Kassenabschlag zahlen
- Alle Änderungen 2023 zum Nachlesen
Im Februar 2023 treten ein paar neue Gesetze und Regelungen in Kraft. Was ändert sich für Menschen und Branchen? Einen Überblick über die Änderungen für das ganze Jahr kannst du hier finden.
Änderungen im Februar: "Wind-an-Land-Gesetz" und Corona-Regeln
Eins der wenigen neuen Gesetze, welches eine Änderung im Februar 2023 erfährt und fast alle Verbraucher betrifft, ist das "Wind-an-Land-Gesetz". Mit diesem soll das Genehmigungsverfahren für den Bau von Windkraftanlagen beschleunigt werden. Es sollen in diesem Zuge entsprechende Flächen für die Windenergie bereitgestellt werden. Der aus den Erneuerbaren Energien (EE) gewonnen Strom soll bis 2030 verdoppelt werden. Weiterhin ist geplant, dass in jedem Bundesland bis 2032 zwei Prozent der Gesamtfläche für Windkraft reserviert sein muss. Bis 2027 müssen bereits 1,4 Prozent vorhanden sein. Vom "Wind-an-Land-Gesetz" ist auch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) betroffen. Es wurde dahingehend novelliert, dass von nun an auch Landschaftsschutzgebiete als Standorte für Windkrafträder infrage kommen. Die angestrebten Ziele werden bisher in den meisten Ländern bei weitem nicht erreicht - die Spanne liegt in den Flächenländern zwischen rund 2 Prozent in Schleswig-Holstein und 0,2 Prozent in Baden-Württemberg.
Im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist die Maskenpflicht in vielen Bundesländern schon länger gefallen. Ab 2. Februar 2023 fällt die Maskenpflicht jetzt auch im Öffentlichen Fernverkehr. Schon am 1. Februar fällt die Maskenpflicht im ÖPNV bereits in Hamburg sowie in Nordrhein-Westfalen. Weitere Bundesländer, genauer gesagt Hessen, Bremen, Niedersachsen, das Saarland sowie Nachbar Rheinland-Pfalz, ziehen einen Tag darauf nach. Das Bundesgesundheitsministerium wirbt jedoch dafür, zum Eigenschutz weiter freiwillig eine Maske zu tragen.
Weiterhin fällt die Isolationspflicht nach einer Corona-Infektion in mehreren Bundesländern. In Thüringen am 3. Februar, Bremen und Niedersachsen am 2. Februar und Hamburg am 1. Februar.
Auch am Arbeitsplatz werden die gesetzlichen Corona-Regeln gelockert: Eine entsprechende Arbeitsschutzverordnung soll voraussichtlich zum 2. Februar auslaufen. Bislang mussten Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten prüfen.
Höhere Bierpreise, Poststreiks, Jahresvignetten 2022 für Österreich und Schweiz
Biertrinker müssen sich ab Februar auf höhere Preise einstellen, denn die Hersteller drehen an der Preisschraube. Mehrere Brauereien haben Preiserhöhungen angekündigt, etwa die Bitburger-Gruppe zum 1. Februar. Veltins erhöht die Preise bereits zum 29. Januar. Krombacher plant den Schritt zum 1. März. Die Flaschenbier-Preise steigen um 6,80 Euro pro Hektoliter, die Preise fürs Fassbier steigen um 20 Euro.
Folgende Biermarken sind unter anderem von den Preiserhöhungen betroffen:
- Warsteiner
- Herforder
- Frankenheim
- König Ludwig
- Kaltenberg
- Paderborner
- Isenbeck
Noch unklar ist, wie sich die Warnstreiks bei der Deutschen Post entwickeln. Die nächsten Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft Verdi sind für den 8. und 9. Februar angesetzt. Weitere Ausstände sind also möglich.
Ski-Fahrer aufgepasst: Die Jahresvignetten 2022 für Österreich und die Schweiz sind nur noch bis Dienstag, den 31. Januar 2023, gültig. Dies gilt auch für die digitalen Jahresvignetten für Österreich. Ab 1. Februar werden ausschließlich die neuen Vignetten für 2023 anerkannt. Anders verhält es sich bei den slowenischen Jahresvignetten diese sind nun 12 Monate ab dem gewünschten Beginn gültig (z. B. 01.05.2022 bis inkl. 01.05.2023). Die slowenischen Vignetten gibt es nur noch digital. Wer keine gültige Vignette hat, muss mit hohen Geldbußen rechnen. Am teuersten wird es in Slowenien, wo bis zu 500 Euro fällig werden können. In Österreich kosten solche Mautvergehen mindestens 120 Euro - Manipulationen an der Vignette doppelt so viel. In der Schweiz sind 200 Franken zuzüglich Vignettenkosten zu zahlen.
Gas- und Strompreisbremse, Verbandskästen und Augenoptiker
Eine Neuerung betrifft die Gas- und Strompreisbremse: Ab März gibt es nämlich entscheidende Entlastungen für Gas- und Stromkunden. Für 80 Prozent des jeweiligen bisherigen Gasverbrauchs soll es eine Brutto-Preisgarantie von 12 Cent pro Kilowattstunde geben. Beim Strom sind in einem ähnlichen Modell 40 Cent pro Kilowattstunde geplant. Die Vergünstigungen sollen nach dem Start rückwirkend auch für Januar und Februar greifen.
Ab dem 1. Februar 2023 müssen in neu gekauften Verbandskästen zwei medizinische Masken enthalten sein. Dafür muss kein Verbandstuch mehr mitgeführt werden. Bislang war es vorgeschrieben, zwei Dreiecktücher mitzuführen. Für Verbandskästen der neuen DIN-Norm genügt jedoch ein Dreieckstuch. Ältere Verbandskästen müssen nicht nachgerüstet werden. Was sich sonst noch für Autofahrer ändert, kannst du hier nachlesen.
Augenoptiker sind ab 1. Februar 2023 verpflichtet, Kostenvoranschläge elektronisch einzureichen. Die Übermittlung per Fax entspricht nicht mehr den aktuellen Datenschutzbestimmungen.
Weitere Änderungen bei Lampen, Microsoft-Cloudspeicher und Apotheken
Eine weitere Änderung betrifft Lampen: Zum 25. Februar 2023 verschwinden zwei Arten von Lampen aus den Geschäften. Es handelt sich dabei um Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni) und Leuchtstofflampen in Ringform (T5 und T9). EU-weit gilt ein Produktionsverbot.
Auch bei Microsoft gibt es Änderungen. Der cloudbasierte Speicher, der in Microsoft-365-Apps und -Diensten verwendet wird, umfasst ab dem 1. Februar 2023 Outlook-Anlagendaten und OneDrive-Daten. Dadurch kann sich die Menge an Cloudspeicher verringern, den man für OneDrive zur Verfügung hat.
Ab 1. Februar 2023 müssen Apotheken außerdem mehr zahlen. Der Kassenabschlag für Apotheken steigt von 1,77 auf 2 Euro in den Jahren 2023 und 2024. Mit diesen Mehreinnahmen soll das Finanzloch in der gesetzlichen Krankenversicherung etwas gestopft werden.
Folgende Änderungen kommen 2023 noch auf uns zu:
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