Diese Person hätte in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2024 rund 58 Euro Kirchensteuer im Monat zahlen müssen. Im Jahr wären das 690 Euro.
Kann man die Kirchensteuer absetzen?
Glaubt man den Experten vom Portal Finanztip, dann kann man sich über bestimmte Wege die Kirchensteuer auch wieder zurückholen.
Dazu heißt es, dass die gezahlte Kirchensteuer – und gegebenenfalls das Kirchgeld – "unbeschränkt als Sonderausgabe abzugsfähig (§ 10 Absatz 1 EStG)". Worauf muss man achten?
- Gesamte gezahlte Kirchensteuer angeben
- Gegebenenfalls das Kirchgeld in der Anlage Sonderausgaben angeben.
- Erstattete Kirchensteuer ebenfalls in der Anlage Sonderausgaben eintragen.
Keine Kirchensteuer mehr - aber was fällt dann alles weg?
Wichtig: Wer sich die Kirchensteuer sparen möchte und aus der Kirche ausgetreten ist, der kann dennoch weiter Gottesdienste besuchen. Verzichten muss man aber laut der Website kirchensteuer-wirkt.de , einem Angebot evangelischer Landeskirchen, auf einige Angebote:
- Verlust des Anspruchs auf eine kirchliche Hochzeit
- Man kann nicht mehr Taufpate werden
- Verlust der Möglichkeit einer kirchlichen Beerdigung
Wie das Handelsblatt dazu schreibt, kann ein Austritt aus der Kirche auch dazu führen, dass sich "die Jobchancen von Ärzten, Krankenschwestern, Pädagogen und Sozialarbeitern verringern". Das gilt laut Bericht besonders "für Bewerbungen bei kirchlichen Trägern, bei denen das Dienstverhältnis an eine kirchliche Mitgliedschaft gebunden ist". Hier können grundsätzlich Kirchenmitglieder bei der Stellenvergabe bevorzugt werden und Nichtmitglieder sogar ausgeschlossen werden.
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