Jahrelang hat der 75-jährige Heinz J. unter Rauch und Gerüchen gelitten. Der Grund dafür war sein Nachbar, denn dieser hatte laut dem Rentner "fast jeden Tag gegrillt." Das ging dem 75-Jährigen aus Bad Tölz (Oberbayern) irgendwann zu weit - also verklagte er seinen Nachbarn.
"Einer meiner Nachbarn grillt bei schönem Wetter fast jeden Tag. Das stank mir gewaltig", erklärt Heinz J. gegenüber dem Münchner Merkur. Wortwörtlich stank es dem Rentner, denn der Rauch und Geruch des Grills zog über die Terrasse des Nachbarn bis in die Wohnung des 75-Jährigen. Und das, obwohl der Nachbar einen Elektrogrill benutzte. "Für mich war das unerträglich, daher habe ich Klage eingereicht", erklärt der Rentner seine Entscheidung. Vor dem Amtsgericht in Wolfratshausen scheiterte er jedoch, wie der Merkur weiter berichtet.
Situation war "unerträglich" - Rentner verklagt seinen Nachbar
Das Landgericht München I gab dem Bad Tölzer nun recht. In seinem Urteil vom 3. März 2023 schreibt das Gericht: "Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im Bereich [...] der Terrasse an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am Wochenende (Samstag und Sonntag) oder an zwei aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen und insgesamt mehr als viermal im Monat zu grillen." Sollte sich der Nachbar nicht an dieses Urteil halten, droht eine saftige Strafe: Das Gericht droht mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Sollte dieses nicht bezahlt werden, droht sogar eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
"Das Urteil freut mich", resümiert Heinz J. gegenüber dem Merkur. Der Nachbarschaftsstreit sie "schon seit Jahren" eine Belastung gewesen. "Endlich hat ein Gericht dieses Thema mal geklärt", freut sich der Rentner. Zuletzt habe es dem Merkur zufolge im Jahr 1999 in Bayern ein Urteil zum Thema Grillen gegeben, "aber das ist nicht mehr zeitgemäß" erklärt der Münchner Anwalt Martin Klimesch. Er hatte Heinz J. am Landgericht vertreten.
Das Urteil lobt er als "Punktlandung". Weiter sagt er: "Die gegenläufigen Interessen der Nachbarn wurden in einen ausgewogenen Ausgleich gebracht." So würde dem Nachbarn das Grillen nicht komplett verboten werden und der 75-Jährige müsse den Rauch nicht mehr mehrmals in der Woche hinnehmen. Eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.
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