Mit dem Beginn der Grill-Saison können schnell diverse Streitthemen unter Nachbarn aufkommen. Oft ist unklar, welche Rechte und Pflichten im Garten tatsächlich gelten. Wir haben einen Überblick.
- Rechte und Pflichten im Garten: Was ist beim Grillen erlaubt?
- Lärmbelästigung durch Kinder, Partys oder Gartenarbeit: Was gilt?
- Streitthema Pflanzen und Bewachsungen
Sobald die Temperaturen steigen und die ersten frühlingshaften Sonnenstrahlen durch die Wolken blitzen, beginnt das Gärtnern, Grillen und Feiern in der Nachbarschaft. Was für die einen eine schöne Abwechslung ist und Freude bereitet, ist für die anderen ein Ärgernis: Es droht Streit mit den Nachbarn. Welche Rechte und welche Pflichten hat man in der Nachbarschaft?
Grillen und Lärm: Diese Regelungen gelten im Garten
Dass Nachbarn Streit haben, ist natürlich nicht immer der Fall. Dennoch kann es bei verschiedenen Gelegenheiten dazu kommen, dass man sich übereinander ärgert. Geht es um das Thema Grillen, ist grundsätzlich jede*r dazu verpflichtet, die Nachbarn nicht durch Qualm oder Rauch zu belästigen. Dies ist geregelt durch das Landesimmissionsschutzgesetz. Zudem ist es jedem*r, mit Ausnahme von im Mietvertrag geregelten Verboten, gestattet, zu grillen; egal, ob mit Kohle, Gas oder Holz. Wie häufig Grillpartys in Ordnung sind, entscheiden Gerichte unterschiedlich. Während das Amtsgericht Westerde nach einer Beschwerde jährlich bis zu zehn Grillpartys erlaubte, erlaubte das Amtsgericht Bonn nach der Klage eines Nachbarn nur einmal Grillen im Monat von April bis September; zudem müsse der Nachbar 48 Stunden im Voraus informiert werden.
Egal, ob es Partygäste sind, schreiende Kinder oder laute Rasenmäher: Viele Geräuschquellen können als störend empfunden werden. Als Nachbar kann man die Geräuschkulisse schnell als Lärmbelästigung empfinden. Dennoch sind viele Dinge hinzunehmen; vor allem, wenn es um Lärm durch Kinder geht, ist es normal, dass diese sich nicht an Ruhezeiten halten. Als Elternteil ist man zwar dazu verpflichtet, zu versuchen, den Lärm während der Ruhezeiten so weit wie möglich zu reduzieren, jedoch ist dies nicht immer möglich. In solchen Fällen steht das Gericht meist auf der Seite der Familien.
Geht es um Partylärm, muss sich jedoch an die Ruhezeiten gehalten werden. Diese sind von Bundesland zu Bundesland und oft auch Kommune zu Kommune verschieden, überwiegend beläuft die Ruhezeit sich aber auf einen Zeitraum zwischen 22 und 6 Uhr. Laute Gartenarbeiten, wie das Rasenmähen, sollten nicht zwischen 13 und 15 Uhr vollzogen werden. Möchtest du wissen, wie genau die Regelungen in deiner Stadt oder deinem Ort sind, solltest du dich am besten direkt bei der Stadt oder Gemeinde informieren.
Garten und Pflanzen: Diese Rechte gelten
Ein weiteres häufiges Streitthema sind Pflanzen. Beim Anpflanzen eines neuen Gewächses solltest du dich über die entsprechenden Landesgesetze, speziell für diese Gewächsart, informieren. Handelt es sich beispielsweise um einen stark wuchernden Baum oder Strauch, muss ein größerer Abstand zum Grundstück des Nachbarn eingehalten werden.
Vom Nachbargarten herüber ragende Äste werden oft als störend empfunden. Der §910 des BGB gibt bei dieser Angelegenheit klare Regeln vor. Zunächst ist der Eigentümer oder die Eigentümerin des Baumes oder Strauches dafür verantwortlich, dass Äste und Zweige nicht unkontrolliert auf das Grundstück des anderen wachsen. Sind aber bereits Zweige auf dein Grundstück herübergewachsen, darfst du diese abschneiden - Voraussetzung ist laut Gesetz, dass du als Eigentümer*in des betroffenen Grundstückes "dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt" hast. Außerdem darfst du die Äste oder Zweige nicht abschneiden, wenn sie "die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen." Stellen die Pflanzen eine Beeinträchtigung dar und du hast dem Nachbarn bereits eine Frist gesetzt, darfst du die Arbeit also selbst durchführen. Aber Achtung: Diese muss fachgerecht erfolgen. Ist dies nicht der Fall, könnte Schadensersatz drohen.