Grillen im Garten oder auf dem Balkon: So bleiben die Nachbarn glücklich
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Der Grill ist bereit und die Garten- oder Balkonparty kann starten. Doch was tun, wenn der Nachbar sich beschwert? Welche Regeln solltest du beim Grillen beachten?
Grillen im eigenen Garten und auf dem Balkon
Darfst du als Mieter im hauseigenen Garten grillen?
Müssen Nachbarn das Grillen vorher ankündigen?
Ist Grillen im Park erlaubt?
Alternativen ohne Kohle
Für viele startet mit dem guten Wetter die Grillsaison. Doch nicht selten fühlen sich die Nachbarn durch den damit verbundenen Lärm und durch die Rauchentwicklung belästigt. Was müssen Grill-Fans beachten, damit es keinen Ärger gibt?
Regelungen beim Grillen: Eigentümer dürfen Grillfeste bis 22 Uhr veranstalten
Grillen auf dem Balkon kann durch die Hausordnung oder den Mietvertrag verboten werden. Wer solch einen Mietvertrag unterschreibt und die Wohnung zu diesen Bedingungen mietet, wird im Nachhinein auf dem Klageweg scheitern. Deshalb gilt vor dem Angrillen: Mietvertrag und Hausordnung lesen. Vermietern haben nach einem Urteil des Landgericht (LG) Essen (Urteil vom 7.2.2002, Az.: 10 S 438/01) das Recht, diese Klausel in den Vertrag aufzunehmen. In diesem Fall untersagte die Hausordnung, auf dem Balkon zu grillen, egal, ob auf einem Holzkohle- oder einem Elektrogrill. Daran haben sich Mietern zu halten. Machst du das nicht, musst du im schlimmsten Fall mit einer Kündigung rechnen. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann durch einen Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung die Hausordnung ergänzen und das Grillen mit offener Flamme verbieten. So entschied das Landgericht (LG) München (Urteil vom 10.1.2013, Az.: 36 S 8058/12 WEG).
Wie oft man auf dem Balkon oder der Terrasse grillen darf, ist nicht eindeutig geregelt. Verschiedene Gerichte kommen deshalb auch immer wieder zu unterschiedlichen Urteilen. Das AG Bonn (Urteil vom 29..4.1997, Az.: 6 C 545/96) hat beispielsweise entschieden, dass man von April bis September einmal im Monat auf dem Balkon grillen darf. Allerdings muss man Mitbewohnern zwei Tage vorher darüber informieren.
Die unterschiedlichen Urteile zeigen, dass die Abwägung der nachbarlichen Interessen wesentlich ist. Dazu gehört unter anderem auch der Standort des Grills. Er sollte möglichst weit entfernt vom Nachbarn aufgebaut werden. Zudem ist die Menge der Geruchs- und Rauchbelästigung entscheidend sowie die Art des Grills, die Hausordnung und nicht zuletzt auch die Ortsüblichkeit.
Darfst du als Mieter im hauseigenen Garten grillen?
Gehört zur Wohnanlage ein Garten und ist dieser mit gemietet, so darf der*die Mieter*in in diesem Garten mit einem Holzkohlengrill grillen. Die übrigen Mieter haben die damit einhergehenden Belästigungen zu dulden.
Etwas anderes kann sich aus dem Mietvertrag ergeben. Untersagt eine Regelung in der Hausordnung das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse, so gilt dies aber nicht automatisch auch für den Mietergarten (Urteil Amtsgericht (AG) Wedding vom 1.6.1990, Az.: 10 C 476/89).
Muss der Nachbar das Grillen vorher ankündigen?
Die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme im Rahmen der Nachbarschaft kann eine Vorwarnzeit begründen. So haben jedenfalls das Amtsgericht (AG) Bonn und das Amtsgericht Halle (Saale) entschieden.
Während das AG Bonn im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme eine Vorwarnzeit von 48 Stunden für erforderlich hielt (AG Bonn, Urteil vom 29.4.1997, Az.: 6 C 545/96), hat das AG Halle (Saale) den Ankündigungszeitraum auf 24 Stunden beschränkt. Seiner Ansicht nach dürfe trotz bestehender Rücksichtnahmepflichten der spontane Charakter des Grillens nicht außer acht bleiben. Zudem sei eine größere Vorwarnzeit mit Blick auf die Risiken des Wetters nicht 'interessensgerecht' (AG Halle (Saale), Urteil vom 11.12.2012, Az.: 120 C 1126/12).
Zu beachten ist aber, dass die Entscheidungen nur das Grillen mit Holzkohle betreffen. Ob die Urteile für das Grillen mit Gas oder Strom gelten, ist offen.
Ist Grillen im Park erlaubt?
Wer auf dem Balkon nicht grillen darf, spekuliert vielleicht auf den städtischen Park als Ausweichmöglichkeit. Doch in öffentlichen Parks ist das Grillen nicht immer erlaubt. Es gelten die Regelungen der Kommunen.
Meist gibt es eine Ordnung, die das Grillen nur an bestimmten Plätzen erlaubt. Oft sind bestimmte Bedingungen einzuhalten.
Wegen der Brandgefahr sind außerdem Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Dazu gehören unter anderem Sicherheitsabstände zu Bäumen sowie das gründliche Löschen der Glut. Den eigenen Müll wegzuräumen, ist auch nicht verkehrt.
Grillen ohne Gestank - diese Alternativen gibt es zum klassischen Kohlegrill
Für nachhaltiges Grillen gibt es zahlreiche Alternativen, die Umwelt und Nachbarn schonen. Solargrills funktionieren ganz ohne Brennstoff, indem sie Sonnenlicht bündeln – perfekt für sonnige Tage im Freien. Elektrogrills bieten eine raucharme Lösung, ideal für Balkone oder Wohnungen, besonders wenn Ökostrom genutzt wird. Auch Gasgrills sind eine praktische Option: Sie heizen schnell auf, erzeugen weniger Rauch und sind effizienter als Holzkohlegrills. Wer intensives Aroma bevorzugt, kann auf Pelletgrills setzen, die mit nachhaltigen Holzpellets arbeiten und gleichzeitig Energie sparen.
Neben modernen Grillarten gibt es auch umweltfreundliche Brennstoffe wie Kokosnusskohle, die länger brennt und weniger Rauch erzeugt. Bambuskohle oder Olivenkerne sind ebenfalls nachhaltige Alternativen zur herkömmlichen Holzkohle. Für kleine Runden eignen sich kompakte Tischgrills - sie sind mobil, platzsparend und oft elektrisch betrieben. Wer flexibel bleiben möchte, kann Feuerschalen oder Grillkamine mit nachhaltigem Holz nutzen, die neben dem Grillen auch als Wärmequelle dienen. Mit diesen Methoden gelingt ein umweltbewusstes Grillen ohne Kompromisse beim Genuss.
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