Endgültiges Wahlergebnis für Bayern steht fest - doch eine Klage könnte es ins Wanken bringen

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Die CSU hat die Bundestagswahl in Bayern klar gewonnen - und den Linken gelang ein historischer Sprung über die 5 Prozent. So sieht das endgültige Endergebnis der Bundestagswahl in Bayern aus. Ob es aber wirklich endgültig ist, wird sich erst noch zeigen.

Das endgültige Ergebnis der Bundestagswahl in Bayern wurde nach einer Sitzung des Landeswahlausschusses weitgehend bestätigt. In 34 der 47 bayerischen Wahlkreise gab es demnach rechnerische Berichtigungen in den Wahlniederschriften. Die Auswirkungen auf das Ergebnis waren aber nur sehr gering. 

Die meisten Zweitstimmen erhielt die CSU mit 37,2 Prozent (2021: 31,7 Prozent), an zweiter Stelle folgt die AfD mit 19,0 Prozent (2021: 9,0). Die Grünen erhielten 12,0 Prozent (2021: 14,1), die SPD 11,5 Prozent (2021: 18,0). Das vorläufige Ergebnis hatte die SPD noch bei 11,6 Prozent gesehen. Die Linke erhielt 5,7 Prozent der Stimmen (2021: 2,8). Unter der Fünf-Prozent-Hürde landeten im Freistaat unter anderem die Freien Wähler mit 4,3 Prozent (2021: 7,5) und die FDP mit 4,2 Prozent (2021: 10,5). Das erstmals angetretene Bündnis Sahra Wagenknecht erhielt 3,1 Prozent der Zweitstimmen. Es ergaben sich beim BSW demnach keine Änderungen zum vorläufigen Ergebnis. 

CSU in Bayern klarer Wahlsieger vor AfD und SPD - Linke gelingt Sprung über 5 Prozent

Die Beteiligung bei den rund 9,48 Millionen Wahlberechtigten in Bayern betrug 84,3 Prozent und lag damit deutlich höher als bei Bundestagswahl 2021 (79,9 Prozent). Der Anteil der Briefwähler in Bayern ist bei der Bundestagswahl 2025 erneut zurückgegangen. 52,5 Prozent der Wahlberechtigten im Freistaat gaben ihre Stimme per Brief ab. Dies geht aus dem endgültigen Ergebnis der Bundestagswahl in Bayern hervor, wie die Landeswahlleitung in Fürth mitteilte.

Der bisherige Höchststand beim Anteil der Briefwähler war demnach während der Corona-Pandemie bei der Bundestagswahl 2021 erreicht worden. Damals stimmten 62,4 Prozent per Brief ab. Bei der Landtagswahl 2023 betrug die Briefwahlquote 55,1 Prozent und sank bei der Europawahl 2024 auf 53,7 Prozent. Im Vorfeld der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 war viel über verkürzte Fristen und eingeschränkte Möglichkeiten zur Wahlteilnahme von Auslandsdeutschen diskutiert worden. Bayerns Landeswahlleiter Thomas Gößl hatte bereits damit gerechnet, dass es keinen Anstieg der Briefwahlquote geben wird.

Gerade das BSW könnte das Wahlergebnis ins Wanken bringen. Parteigründerin Sahra Wagenknecht zieht wegen des knapp verpassten Einzugs in den Bundestag nämlich nach Karlsruhe, um eine neue Auszählung der Wählerstimmen zu erreichen. Der Antrag sei am Dienstag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden, sagte eine BSW-Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur, nachdem zuerst die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet hatte.

Einzug in den Bundestag extrem knapp verpasst - BSW klagt nun in Karlsruhe

Das Verfassungsgericht bestätigte der dpa den Eingang einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Antragsteller seien Einzelpersonen, nicht das Bündnis Sahra Wagenknecht als Ganzes. Geklagt haben nach Angaben der Parteisprecherin die BSW-Vorsitzenden Wagenknecht und Amira Mohamed Ali sowie zwei Mitglieder und zwei Wähler der Partei. Das BSW plant nach eigenen Angaben weitere Klagen im Laufe der Woche.

Die Wagenknecht-Partei hatte nach dem vorläufigen Endergebnis bei der Bundestagswahl am 23. Februar bundesweit rund 4,972 Prozent der Zweitstimmen erhalten und war damit knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Nach Angaben der Partei fehlten etwa 13.400 Stimmen. Seither ergaben einzelne Nachzählungen an mehreren Orten, dass offenbar einige Stimmen falsch zugeordnet wurden. Große Verschiebungen der Stimmverhältnisse wurden aber nicht bekannt.

Parteigründerin Sahra Wagenknecht sprach in der FAZ von "einigen Tausend BSW-Stimmen", die offenbar fälschlicherweise anderen Parteien zugeordnet oder als ungültig bewertet worden seien. "Der Respekt vor den Wählern gebietet es, mögliche Fehler genau zu prüfen und zu korrigieren", sagte die BSW-Chefin. Das funktioniere nur, "wenn vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses eine bundesweite Neuauszählung erfolgt".

Amtliches Endergebnis am Freitag - BSW optimistisch wegen Klage

Für die erst Anfang 2024 gegründete Partei ist der Einzug in den Bundestag politisch von höchster Bedeutung. Doch auch die Mehrheitsverhältnisse im Parlament könnten betroffen sein: Sollte das BSW Erfolg haben und doch noch in den Bundestag kommen, hätte eine Zweier-Koalition von Union und SPD womöglich keine Mehrheit mehr. Wagenknecht sagte, eine Partei dürfe nur dann an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, wenn ausgeschlossen werden könne, dass sie von fünf Prozent der Wähler gewählt worden sei. Schon jetzt hätten "relativ viele Fehler" aufgrund von Hinweisen der Partei korrigiert werden müssen, sagte Wagenknecht. 

Das BSW bezieht sich auf eine Neuauszählung in zwölf Berliner Wahllokalen, bei der zwei zusätzliche BSW-Stimmen gefunden worden seien. "Hochgerechnet auf alle Wahllokale wäre das BSW bei einer solchen Abweichung im Bundestag", sagte Wagenknecht. Ihre Sprecherin ergänzte, nach Berechnungen der Partei gebe es "eine realistische Chance, dass wir bei einer bundesweiten Neuauszählung die Fünf-Prozent-Hürde überschreiten".

Das amtliche Endergebnis soll bereits am kommenden Freitag vom Bundeswahlausschuss festgestellt werden. Danach könnte dagegen Einspruch erhoben und nötigenfalls geklagt werden. Der Staatsrechtler Christoph Degenhart, einer der Rechtsvertreter des BSW, erklärte jedoch: "Der äußerst knappe Wahlausgang zu Lasten des BSW macht eine umfassende Überprüfung des Wahlvorgangs noch vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses erforderlich. Andernfalls drohen Rechtsverluste, eine Schwächung demokratischer Legitimation und die Missachtung des Wählerwillens." 

Der Verfassungsrechtler Uwe Lipinski, ebenfalls für das BSW aktiv, ergänzte: "Würde kein Eilrechtsschutz gewährt werden, wäre eine Korrektur des Wahlergebnisses mitten in der neuen Wahlperiode höchst wahrscheinlich, spätestens dann im Rahmen einer Wahlprüfungs-Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht."

Vorschaubild: © Robert Michael (dpa)