Betreuungsgeld: So bekommen Familien die Leistung in Bayern

1 Min
Foto: Patrick Seeger/dpa
Foto: Patrick Seeger/dpa

Das Betreuungsgeld ist vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden, doch Bayern will die Leistung weiterzahlen. Was muss man also tun, wenn man bereits Betreuungsgeld bezieht und wie können Eltern es nun beantragen?


Was passiert, wenn wir bereits Betreuungsgeld beziehen?

Familien, die bereits Betreuungsgeld erhalten, beziehen die Leistung weiter und müssen nichts zurückzahlen. Sie müssen auch nichts tun, um ihren Anspruch weiterhin geltend zu machen. Für sie gilt der sogenannte Bestandsschutz. Weiterhin sind Eltern natürlich verpflichtet, der zuständigen Stelle mitzuteilen, sobald ihr Kind eine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch nimmt.


Können wir Betreuungsgeld immer noch beantragen?

Momentan existiert für die Bewilligung des Betreuungsgeldes keine gesetzliche Grundlage. Das bayerische Kabinett hat jedoch am 5. Oktober 2015 einem Gesetzentwurf zugestimmt, um das Betreuungsgeld in Zukunft als Landes-Betreuungsgeld weiter zu zahlen. Auch weiterhin sollen Familien in Bayern pro Kind monatlich 150 Euro erhalten, wenn sie ihr Kind nicht in einer staatlich unterstützten Kindertagesstätte oder in einer Tagespflege betreuen lassen. Momentan können die Eltern die staatliche Leistung vom ersten Tag des 15. Lebensmonats des Kindes bis zum Ende des 36. Lebensmonats beanspruchen.

Bis 2018 will der Bund den Ländern Finanzmittel für das Betreuungsgeld zur Verfügung stellen. b 2018 komme Bayern dann allein für die gesamte Summe auf - nämlich 230 Millionen Euro pro Jahr.

Das Gesetz zum bayerischen Betreuungsgeld soll noch vor den Weihnachtsferien vom Landtag verabschiedet werden und dann rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten. Eltern müssen also warten, bis das Gesetz verabschiedet ist, um dann einen Antrag zu stellen.


Welche Stelle ist für das Betreuungsgeld zuständig?

In Bayern ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zuständig. Für die jeweiligen Regierungsbezirke sind einzelne Regionalstellen des ZBFS eingerichtet:

Region Mittelfranken
Bärenschanzstraße 8a
90429 Nürnberg

Region Niederbayern
Friedhofstraße 7
84028 Landshut

Region Oberbayern
Dienstgebäude Bayerstraße 32
80335 München

Dienstgebäude Richelstraße 17
80634 München

Region Oberfranken
Hegelstraße 2
95447 Bayreuth

Region Oberpfalz
Landshuter Straße 55
93053 Regensburg

Region Schwaben
Morellstraße 30
86159 Augsburg

Region Unterfranken
Georg-Eydel-Straße 13
97082 Würzburg