Nachbarland führt Foto-Verbot ein: Bei Verstoß drohen drastische Strafen

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In Polen wurde ein Gesetz erlassen, das weitreichende Auswirkungen auf die Fotografie in öffentlichen Bereichen hat. Das Verbot zielt darauf ab, sensible Infrastrukturen zu schützen - auch Touristen müssen aufpassen.

Wer nach Polen reist und gerne fotografiert, kann ernste Probleme bekommen: Im Nachbarland ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das das Fotografieren von bestimmten öffentlichen Objekten untersagt. Dazu zählen auch bei Touristen sehr beliebte Motive. Fotos von Tunneln, Brücken, Flughäfen und ähnlichen Infrastrukturen sind ab sofort tabu. Verstöße gegen das Fotoverbot können mit hohen Strafen geahndet werden. Auch das Auswärtige Amt in Berlin hat eine entsprechende Warnung in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen für Polen aufgenommen.

Die neue Regelung wurde als Teil eines überarbeiteten Gesetzes zur Landesverteidigung und Spionageabwehr eingeführt, um sensible Infrastrukturen besser vor ausländischer Spionage, insbesondere aus Russland und Belarus, zu schützen. 

Polnische Regierung verhängt Fotografierverbot: 25.000 Orte betroffen

Das Fotografierverbot in Polen betrifft seit dem 17. April 2025 eine Vielzahl von Objekten, die als "kritische Infrastruktur" gelten. Darunter fallen militärische Anlagen, Brücken, Tunnel, Flughäfen, Bahnhöfe, Kraftwerke und Regierungsgebäude. Insgesamt sind etwa 25.000 Orte von der Regelung betroffen. Dieses Verbot wurde eingeführt, um die nationale Sicherheit zu stärken und mögliche Spionage oder Sabotage zu verhindern.

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 Zu den betroffenen Objekten zählen:

  • Militärische Anlagen
  • Brücken und Viadukte
  • Tunnel
  • Flughäfen und Bahnhöfe
  • Häfen
  • Postämter
  • Energieanlagen
  • Regierungsgebäude
  • Gebäude der polnischen Nationalbank
  • Kommunikationsinfrastruktur
  • Auch bewegliche Objekte wie Züge

Die verbotenen Fotomotive sind mit mehrsprachigen Hinweisschildern gekennzeichnet, die die Aufschrift "Zakaz fotografowania" (Fotografieren verboten) tragen. Das Auswärtige Amt weist jedoch darauf hin, dass "die Kennzeichnung unter Umständen schlecht sichtbar oder nicht eindeutig erkennbar sein kann".

Bei Verstoß drohen 4700 Euro Strafe und bis zu 30 Tage Haft

Die Strafen für Verstöße gegen das Verbot sind streng. Wer unerlaubt fotografiert, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 20.000 Złoty (etwa 4700 Euro), bis zu 30 Tage Haft und die Beschlagnahmung der Kamera oder des Smartphones. Das Verbot gilt sowohl für Touristen als auch für Einheimische, wobei das Verteidigungsministerium darauf hinweist, dass es primär der Spionageabwehr dient.

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Das Gesetz deckt eine Vielzahl von Orten ab, die für die Sicherheit des Landes als essenziell angesehen werden. Dazu zählen unter anderem die Swietokrzyski-Brücke in Warschau, die Danziger Hafenanlagen, der zentrale Hauptbahnhof in Krakau, der Flughafen Chopin in Warschau und diverse Regierungsgebäude wie die Polnische Nationalbank.  Die Einführung des Gesetzes hat auch internationale Aufmerksamkeit erregt, da es die Bewegungsfreiheit und die Möglichkeit zur Dokumentation in einem EU-Land stark einschränkt. Das Auswärtige Amt in Deutschland warnt Touristen ausdrücklich davor, Fotos an den gekennzeichneten Orten zu machen. Auch in internationalen Medien wird das Verbot kritisch betrachtet, da es die Panoramafreiheit, die in vielen EU-Ländern gilt, stark einschränkt.

Das neue Gesetz betrifft auch touristisch beliebte Fotomotive. Zu den bekannten Motiven, deren Ablichtung nun verboten ist, zählen unter anderem:

  1. Die Swietokrzyski-Brücke (Most Świętokrzyski - Heilig-Kreuz-Brücke) in Warschau.
  2. Der Hauptbahnhof in Krakau.
  3. Der Flughafen Chopin in Warschau.
  4. Die Danziger Hafenanlagen.
  5. Das Gebäude der Polnischen Nationalbank.
  6. Der Kultur- und Wissenschaftspalast in Warschau (bei Sicht auf verbotene Infrastruktur).
  7. Der Bahnhof Gdynia Główna.
  8. Die Viadukte entlang der polnischen Ostseeküste.
  9. Tunnel der Schnellstraße S7.
  10. Diverse Militäranlagen in ganz Polen.

Aufnahmen von vielen dieser Orte sind bei Touristen besonders beliebt - was das Risiko erhöht, dass Reisende unwissentlich gegen das Verbot verstoßen.

Ausnahmen für Profi-Fotografen möglich

Für Medienvertreter und Berufsfotografen gibt es die Möglichkeit, eine Genehmigung zu beantragen. Diese muss jedoch rechtzeitig beim polnischen Verteidigungsministerium eingereicht werden und kann mehrere Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen. Die Genehmigung ist zudem an strenge Auflagen gebunden, wie die Anwesenheit eines offiziellen Aufsehers während der Fotoaufnahmen.

Europa bietet für 2025 zahlreiche versteckte Reiseperlen abseits der üblichen Touristenströme. Die Lofoten in Norwegen begeistern mit dramatischen Bergen, tiefen Fjorden und dem magischen Schauspiel der Polarlichter, während im nordostitalienischen Triest Kulturliebhaber und Aktivurlauber gleichermaßen auf ihre Kosten kommen. In Frankreich lockt Tignes in den Alpen mit hervorragenden Wander- und Wintersportmöglichkeiten, während Villajoyosa an Spaniens Costa Blanca mit bunten Häusern und ruhigen Sandstränden besticht. Besonders empfehlenswert ist auch Tromsø in Nordnorwegen, wo Besucher sowohl Nordlichter als auch die Mitternachtssonne erleben können.

Für Reisende, die vollständig abseits der ausgetretenen Pfade unterwegs sein möchten, bieten sich Südseeland in Dänemark mit seinem beeindruckenden 45 Meter hohen Aussichtsturm und die dänische Insel Møn mit ihren imposanten Kreidefelsen und dem Dark Sky Park an. Naturliebhaber finden im Wildwood Camping in der Lüneburger Heide idyllische Rückzugsorte, während der Trasimenische See in Umbrien eine ruhige Alternative zu überlaufenen italienischen Urlaubszielen darstellt. Die belgischen Ardennen und die niederländische Region Twente runden das Angebot an unentdeckten europäischen Schätzen ab, die authentische Erlebnisse fernab des Massentourismus versprechen. 

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