Ein Mädchen am OP-Tisch: Wie es dazu kam, dass ein Kind Hand anlegte – und warum das Gericht die beteiligten Ärzte freisprach.
Nach einer Notoperation, bei der eine damals Zwölfjährige mit Hand anlegen durfte, sind die zwei beteiligten Chirurgen in Österreich freigesprochen worden. Es könne nicht nachgewiesen werden, dass das Kind aktiv ein Loch in den Schädel des Patienten gebohrt habe, erklärte die Bezirksrichterin in Graz.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Chirurgin - die Mutter des Kindes - sowie ihren Kollegen wegen Beteiligung an einer Körperverletzung angeklagt, weil sie es mutmaßlich zuließen, dass das Mädchen als medizinisch ungeschulte Person eine Behandlung durchführte.
«Da sind viele Dinge, die im Argen liegen (…) und die ich - salopp gesagt - als Wahnsinn empfinde», sagte die Richterin über die Operation, bei der das Kind am OP-Tisch stand. Doch sie betonte, dass es bei dem Prozess nicht um ethische, sondern um juristische Fragen gehe. «Zusammengefasst ist Ihr Verhalten vom Gesetz nicht mit Strafe bedroht», sagte sie den Angeklagten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Tochter wollte mit zur Operation
Der Patient war im Januar 2024 nach einem Unfall bei Forstarbeiten mit einer schweren Kopfverletzung in eine Universitätsklinik in Graz im Süden Österreichs eingeliefert worden. Die Tochter der erfahrenen Neurochirurgin hatte ihre Mutter an diesem Tag zufällig zur Arbeit begleitet und darum gebeten, mit ihr in den Operationssaal kommen zu dürfen.
Dort bat das Kind gegen Ende des Eingriffs darum, mithelfen zu dürfen. Der angeklagte Chirurg, der das Loch bohren sollte, ließ es nach eigenen Angaben zu, dass das Kind auch eine Hand oder beide Hände auf den Bohrer legte. Er beharrte jedoch vor Gericht darauf, dass er immer die Kontrolle über das Gerät hatte.
Chirurgin berichtete stolz vom Bohrloch der Tochter
Die Mutter hatte danach mehreren Pflegerinnen im Krankenhaus stolz erzählt, dass ihre Tochter soeben ihr erstes Bohrloch gesetzt habe. Dies bestätigten vor Gericht sowohl die Chirurgin als auch mehrere Zeuginnen. Aus Sicht der Richterin war damit aber auch damit nicht bewiesen, dass das Kind selbst den Bohrer geführt habe. Es komme häufig vor, dass Mütter die Leistungen ihrer Kinder übertrieben darstellten, so die Richterin.
Die Chirurgin entschuldigte sich bei allen Beteiligten dafür, ihre Tochter zu dem Eingriff mitgenommen zu haben. «Das war der größte Fehler meines Lebens», sagte die Ärztin, die so wie auch der mitangeklagte Kollege nicht mehr in der Klinik tätig ist.