Die zivile Nutzung einstiger Militärareale kann in Städten wie Bamberg den Mangel an Wohnraum lindern. Das Problem aber ist der Preis, den der Bund kassieren will. Der Koalitionsvertrag macht den Kommunen Hoffnung.
Das Zauberwort heißt Konversion: Gemeint ist die Umwidmung bisher militärisch genutzter Flächen zu Bauland. Hier sieht, zum Beispiel, Bamberg eine einmalige Entwicklungschance. In der Stadt fehlt Wohnraum, nicht zuletzt wegen der auf über 13 000 gestiegenen Studentenzahl. Im Osten der Stadt aber liegen die Warner Barracks, die der letzte Soldat der US-Army im Sommer verlassen haben wird. Dort vergammelt jetzt schon ein Großteil der rund 1000 Wohnungen, und auf dem 450 Hektar großen Areal ist Platz für viel mehr. Das Gelände aber gehört dem Bund, genauer gesagt seiner Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima), und deren Preisvorstellungen überfordern regelmäßig die Möglichkeiten der Kommunen.
Nun betont die Staatsregierung, dass der Berliner Koalitionsvertrag Abhilfe schafft: Für die Kommunen soll Erwerb und Entwicklung von Konversionsflächen einfacher und vor allem bezahlbarer werden.
Das ist auch in Unterfranken ein Thema: In Schweinfurt werden durch den Abzug der US-Truppen bis 2015 mehr als 2900 Hektar und über 450 Gebäude mit einer Nutzfläche von etwa 530 000 Quadratmetern frei, eines der größten Konversionsprojekte im Bundesgebiet. Wohnen und Schulen, eine Mischung aus privater und öffentlicher Nutzung sehen die ersten Pläne vor. Schweinfurt sieht die Konversion als "große Chance", der Stadtentwicklung neue Impulse zu geben, sagt Oberbürgermeister Sebastian Remelé (CSU).
Die Bezahlbarkeit solcher Großprojekte "ist keine Frage des politischen Willens, denn der eint ja alle Fraktionen," sagt Andreas Lorenz, im Innenausschuss des Landtags Sprecher der CSU in Sachen
Konversion. Und er reagiert damit auf Kritik der Freien Wähler. Für die hatte Peter Meyer ("Die CSU lässt Bamberg hängen") behauptet, dass die Kommunen "jetzt mit einem höheren finanziellen Aufwand rechnen" müssen.
Das genaue Gegenteil ist der Fall, erwidert Lorenz, aber: "Es geht nicht um das Wollen, sondern um das Können." Schon aus haushaltsrechtlichen Gründen kann der Bund "Flächen nicht einfach verschenken". Die Freien Wähler verweist Lorenz auf einen bereits im Dezember 2012 einstimmig gefassten Beschluss des Landtags: "Schon da wollten wir ein möglichst weitgehendes Erstzugriffsrecht der Kommunen auf Konversionsflächen, und zwar zu einem billigeren Preis."
Dieses Ziel immerhin, so Lorenz, hat die CSU nun im Berliner Koalitionsvertrag verankert.
Tatsächlich findet es sich im Kapitel "Liegenschaftspolitik", aber das Vorhaben harrt seiner Umsetzung in Gesetzesform und damit seiner genauen Ausgestaltung. Folglich kann selbst die Münchner Staatskanzlei keine definitive Auskunft geben über die künftigen Bedingungen.
Klar aber scheint, dass sich die Ermittlung des Grundstückspreises für die Kommune nicht mehr richten wird nach der - astronomischen - Wertsteigerung, die bei der Umwidmung einer Brache zu Bauland eintritt. Der an der derzeitigen Nutzung orientierte Preis wird zudem vom Bund subventioniert mit einer Höchstsumme von bundesweit insgesamt 100 Millionen Euro.
Dies jedenfalls dann, wenn die Kommune nachweisbar eine "gemeinwohlgerichtete" Nutzung plant, zum Beispiel durch die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum in eigener Regie.
Damit entfiele auch der so genannte Besserungsschein, nach dem die Kommune über den Kaufpreis hinaus an den Bund nachzahlen muss für die Wertsteigerung, die sie aus der Verwertung der Flächen erzielt.
Im Klartext hieße dies, dass die Kommune, die auf einer Konversionsfläche selbst günstigen Wohnraum schaffen will und nicht spekuliert auf den Gewinn aus dem Weiterverkauf an private Immobilienfirmen, wesentlich günstiger an die Militärgrundstücke käme als bisher. Dies wäre für die Stadt Bamberg, wo der Quadratmeter Bauland mitunter für 300 Euro gehandelt wird, eine gute Nachricht. Vor die aber hat der Bundesgesetzgeber erst einmal sein eigenes Wirken gesetzt. Einstweilen erscheint der zugrunde liegende Koalitionsvertrag auch den Zuständigen in der Münchner Staatskanzlei als durchaus interpretationsfähig. "Wir verstehen die neue Regelung so," heißt es dort einschränkend, denn "so lesen wir das zumindest".