Aus formalen Gründen sind viele Bescheide, mit denen Asylbewerbern Leistungen gekürzt wurden, nicht gültig. In diesen Fällen kommt es nun zu Rückzahlungen.
Etwa 80 Bescheide des Sozialamts
Bamberg, mit denen Bewohnern der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO) das monatliche Taschengeld gestrichen worden war, weisen einen entscheidenden Formfehler auf: Sie sind unbefristet ausgestellt worden. Das hatte das Landessozialgericht vor kurzem in zwei Fällen festgestellt. Für die anderen tritt das Amt nun die Flucht nach vorn an. "Es kommt in etwa 30 Fällen, wo es eine Klage oder einen Widerspruch gab, sowie in 50 weiteren Fällen, wo dies nicht der Fall war, zu Rückzahlungen", bestätigte Richard Reiser, der Leiter des Sozialamts der Stadt Bamberg, auf unsere Nachfrage. Es würden aber auch künftig unter bestimmten Voraussetzungen Sozialleistungen gekürzt - dann aber mit befristeten Bescheiden.
Für den Bayerischen Flüchtlingsrat ist es "ein guter Tag für die betroffenen Flüchtlinge im Aufnahme- und Abschiebelager Bamberg". Bereits im Oktober 2017 hatte der Flüchtlingsrat der Stadt Bamberg vorgeworfen, rechtswidrig das Existenzminimum für Flüchtlinge zu kürzen, insbesondere bei allen Dublin-Fällen. Reiser erklärt dazu, dass nicht in Dublin-Fällen die Leistungen gekürzt würden, sondern wenn jemand offensichtlich eingereist sei, um Sozialleistungen zu erlangen.
"Wir fordern das Sozialamt auf, schnellstmöglich alle Sanktionen aufzuheben und allen Betroffenen die ihnen zustehenden Sozialleistungen nachzubezahlen. Das muss zur Wiedergutmachung auch für Flüchtlinge gelten, die sich nicht mehr in Bamberg befinden, umverteilt oder abgeschoben wurden", teilt Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats dazu mit.
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Kann mir jemand die Frage beantworten, wie der Flüchtlingsrat finanziert wird.
Im Internet habe ich dazu nichts Schlüssiges gefunden.
Auf der Seite des Münchner Flüchtlingsrats steht etwas zur Finanzierung:
http://muenchner-fluechtlingsrat.de/ueber-uns/
Tja, da fragt man sich schon, ob das alles noch mit rechten Dingen zugeht. Klar, die Gesetzestexte machen keinen Unterschied, welche Personen Leistungen vom Sozialamt erhalten. Doch dass Personen aus der AEO klagen können, die eigentlich in Deutschland nix verloren haben (davon geh ich jetzt mal aus), um Bargeld zu erhalten ?
Da stimmen doch die Relationen nicht mehr.
Dazu, was ich von den Flüchtlingsräten halte, will ich mich nicht äußern. Tun sie doch alles, damit es den „Flüchtlingen“ gut geht in diesem Land und diese hier gut und gerne leben. Egal, ob asylberechtigt oder nicht.
Am Rande: Selbst für solche „netten Zeitgenossen“ wird in diesem Land bestens gesorgt:
https://www.focus.de/politik/deutschland/ex-leibwaechter-von-osama-bin-laden-spezial-arbeitsgruppe-des-bundesinnenministeriums-prueft-abschiebung-von-sami-a_id_8830712.html
Was mich aufregt, ist die Ungleichbehandlung. Hat sich eigentlich schon irgendwer mal dafür eingesetzt, dass deutsche Senioren, die ein langes Arbeitsleben hinter sich haben und wegen horrender Pflegeheim-Kosten früher oder später auf Sozialhilfe angewiesen sind, Taschengeld in gleicher Höhe bekommen wie jene, die noch nie einen Cent zu unserem Sozialsystem beigetragen haben?
Die Höhe des vom Sozialamt zu bewilligendem Barbetrages beläuft sich auf derzeit 112,32 Euro (Stand 01.01.2018).
Dagegen:
Behördenchefin Michaela Vogelreuther (Sozialamt Fürth/Bayern) erklärt in BILD, wie viel Geld es gibt: „Nach der Registrierung in der Erstaufnahme steht den Flüchtlingen ein Taschengeld zu.“
► Ein Alleinstehender erhält monatlich 143 Euro
Ergänzung zum Thema Ungleichbehandlung:
Wenn ich lese, dass dieser „Flüchtling“ mit seinen vier Frauen und 23 Kindern den Steuerzahler Monat für Monat ca. 30.000 Euro (i.W. dreißigtausend) kostet, wir diesen „Flüchtling“ in Pinneberg mit zwei Frauen (die dritte lebt noch im Ausland) und derzeit noch sechs Kindern (das siebte ist unterwegs) unterstützen dürfen, für eine 8-er WG von MUFL 5 Betreuer und ein Haus zur Verfügung gestellt wurden, jeder MUFL ca. 5.000 Euro mtl. kostet, obwohl längst bekannt ist, dass nur ein Bruchteil davon wirklich Jugendliche sind, und mir dann die Rentenzahlen dieses Landes vor Augen führe, bekomme ich Anfälle.
Renten wegen Alters insg.: durchschn. Rentenzahlbetrag 1.078 Euro für Männer, 606 Euro für Frauen (Stand: 31.12.2016 – Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/238692/publicationFile/61815/01_rv_in_zahlen_2013.pdf)
Soll mir bitte niemand mit Neid oder Fremdenfeindlichkeit kommen. 2017 waren lt. Hr. de Maiziere von 603.428 Personen lediglich 4.359 Personen, also 0,7 Prozent asylberechtigt nach Art. 16a des Grundgesetzes.
Hilfe für wirkliche Flüchtlinge: ja!
Ausnehmen lassen wie Weihnachtsgänse: nein!