Vorsicht am Telefon: Ein bestimmtes Wort kann teuer werden

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Betrüger versuchen auf verschiedene Art und Weise, die Verbraucher am Telefon um ihr Geld zu bringen. Oft versuchen sie, den Opfern eine vermeintliche Zustimmung zu entlocken. Die Verbraucherzentrale NRW informiert und warnt zugleich.

Betrüger versuchen immer häufiger, Menschen am Telefon um ihr Erspartes zu bringen. Besonders Ältere sind ein beliebtes Ziel. Bei Anrufen von Unbekannten warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen jetzt speziell davor, mit "Ja" auf allgemeine Fragen zu antworten. Denn dies kann von den Betrügern später ausgenutzt werden.

Betroffene berichten demnach häufiger, dass sie am Telefon auf simple Fragen wie "Hören Sie mich?" laut und deutlich Zustimmen sollten. Das kann unter Umständen zum Abschluss vermeintlicher Verträge mit den Betrügern am anderen Ende der Leitung führen. Denn diese nutzen das "Ja" gezielt aus, um ihre Opfer mit Zahlungsforderungen unter Druck zu setzen. 

Gesetzliche Regelung: Dürfen Verträge über das Telefon geschlossen werden?

In manchen Fällen wird das Telefonat später dementsprechend zusammengeschnitten. "Einige Tage später erhalten die Angerufenen Vertragsunterlagen oder Rechnungen. Der Absender behauptet, die Betroffenen hätten doch am Telefon zugestimmt", sagt die Verbraucherzentrale NRW.

Mittlerweile ist auf rechtlicher Ebene festgelegt worden, dass ein Laufzeitvertrag erst mit Zustimmung zu einer schriftlichen Zusammenfassung starten darf. Demnach ist der Vertragsabschluss auch nicht mehr mit einem einfachen "Ja" möglich. Das betrifft laut Verbraucherzentrale NRW unter anderem folgende Verträge.

  • viele Energieverträge (z.B. Strom und Gas),
  • Verträge über Internet-, Telefon- und Mobilfunkanschlüsse,
  • Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen und
  • Verträge mit Lotterien

Rechnungen sollten und müssen nicht gezahlt werden

Im Fall der Fälle sollte man den vermeintlich offenen Betrag auf keinen Fall zahlen oder die Rechnung einfach ignorieren. Stattdessen kann man sich wehren und beispielsweise die Nummer der Bundesnetzagentur melden. Nach einem ungewollten Vertragsabschluss bei Anrufen sollte man jedoch sofort aktiv werden und die Forderungen zurückweisen. Dafür kann man beispielsweise die Musterbriefe der Verbraucherzentrale verwenden.

Wie man es richtig macht, zeigte eine Seniorin (82) aus Unterfranken, die Trickbetrüger am Telefon selbst austrickste. Sie wurde dafür kürzlich sogar mit der Verdienst-Medaille Bayerns geehrt.

Vorschaubild: © Hebi B. / pixabay.com (Symbolbild)