Stiftung Warentest: Zahnzusatzversicherungen im Check - welche passt zu dir?
Autor: Evelyn Isaak
Deutschland, Donnerstag, 11. Mai 2023
Eine Zahnzusatzversicherung kann sich unter bestimmten Bedingungen lohnen. Die Stiftung Warentest hat für dich verschiedene Versicherungen getestet.
- Für wen sind Zahnzusatzversicherungen geeignet?
- Auf welche Punkte hat die Stiftung Warentest geachtet?
- Drei der Top-Versicherungen: Diese Zahnzusatzversicherungen überzeugen
Eine Zahnzusatzversicherung ist vor allem dann sinnvoll für dich, wenn du Wert auf hochwertigen Zahnersatz legst. Auf dem Markt findest du eine Vielfalt an Zahnzusatzversicherungen, die sich in Angebot und Preis deutlich unterscheiden. Der Test der Stiftung Warentest verrät dir, welche Zahnzusatzversicherung sich lohnt.
Zahnzusatzversicherungen: Für wen sind sie geeignet?
Bist du gesetzlich krankenversichert, kann sich eine Zahnzusatzversicherung in fast jedem Alter für dich lohnen. Wie die Stiftung Warentest erklärt, kannst du dich für teure Zahnsanierungen mithilfe der Zusatzversicherung wappnen; immerhin sind die Kosten für Füllungen und Co. nicht zu unterschätzen. Allerdings solltest du beachten, dass bereits anstehende Behandlungen von einer neu abgeschlossenen Versicherung nicht übernommen werden.
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Die Möglichkeit des Abschlusses einer Zahnzusatzversicherung gibt es nicht für Versicherte einer privaten Krankenkasse. Der Umfang der Zahnleistungen hängt bei diesen von ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab.
Insgesamt hat sich die Stiftung Warentest bereits über 270 Zahnzusatzversicherungen angeschaut. Darunter befinden sich Tarife nahezu aller Versicherer wie Allianz, Ergo oder Barmenia. Neue Angebote werden von der Stiftung immer wieder aufgenommen. Je nach Alter und Tarif kosten dich die Testsieger zwischen 20 und 60 Euro im Monat. Den Test und alle Ergebnisse findest du kostenpflichtig bei Stiftung Warentest.
Auf diese Aspekte hat die Stiftung Warentest geachtet
Zwei Drittel der Tarife im Test kalkulierten sich nach Art der Schadenversicherung, bei denen die Beiträge in der Regel mit zunehmendem Alter steigen. Das andere Drittel waren Tarife, welche keine altersbedingte Beitragsanpassung haben. Die Mehrheit dieser Tarife berechnet sich nach Art der Lebensversicherung. Bewertet wurden vor allem die Leistungen für den Zahnersatz. Darunter fallen die Regelversorgung, der privat zu zahlende Zahnersatz, die Inlays und Implantate sowie zusätzlich jährliche Leistungsbegrenzungen.
10 % der Gesamtbewertung setzte sich aus der Regelversorgung zusammen. Dafür wurden Versicherungsregelungen in Bezug auf den Erstattungsprozentsatz, die Höhe der Anrechnung, wenn die Kassenleistung angerechnet wird sowie die Obergrenze für die Gesamtleistung von Tarif- und Kassenleistung, wenn die Kassenleistung nicht auf die Tarifleistung angerechnet wird, untersucht. Weitere 40 % machte die Privatversorgung ohne Inlays und Implantate aus. Besonders wurde hierbei auf die für die Regelleistung relevanten Kriterien geachtet. Zusätzlich wurde die Erstattung von Zahnarzthonoraren mindestens bis zum 3,5-fachen der gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)-Gebührensatz bedacht.