In "Gut & günstig"-Himbeeren von Jütro könnten sich Glasstücke befinden. Die Tiefkühl-Himbeeren mit Haltbarkeitsdatum 05.08.2028 werden vorsorglich zurückgerufen.
Verbraucher sollten am besten sofort einen Blick in ihr Gefrierfach werfen: Der Edeka-Lieferant Jütro Tiefkühlkost GmbH & Co. KG ruft tiefgefrorene "Gut & günstig"-Himbeeren zurück. In einzelnen Beuteln mit dem betroffenen Mindesthaltbarkeitsdatum könnten sich Glasstücke befinden. Vom Verzehr wird dringend abgeraten.
Edeka-Rückruf: Glasstücke in "Gut & günstig"-Himbeeren gefunden
Betroffen sind tiefgefrorene Himbeeren der Edeka-Eigenmarke "Gut & günstig" im 500-Gramm-Beutel mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 05.08.2028. Nach Angaben des Unternehmens aus Jessen (Elster) im Landkreis Wittenberg (Sachsen-Anhalt) kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Beuteln Glasstücke befinden.
Der Rückruf gilt laut Jütro nicht für andere Mindesthaltbarkeitsdaten dieses Artikels. Kundinnen und Kunden sollten das Datum auf der Verpackung prüfen und betroffene Himbeeren nicht verzehren.
Warnung vor Verzehr von tiefgekühlten Himbeeren – diese Packung ist betroffen
Laut Jütro gilt der Rückruf für folgende Produktdaten:
Produkt: "Gut & günstig"-Himbeeren tiefgefroren
Inhalt: 500-Gramm-Beutel
Betroffenes Mindesthaltbarkeitsdatum: 05.08.2028
Grund des Rückrufs: Mögliche Glasstücke in einzelnen Beuteln
Hersteller: Jütro Tiefkühlkost GmbH & Co. KG
Verkaufsstellen: Vorwiegend Edeka und Marktkauf
Vertriebsgebiet: bundesweit, ausgenommen Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg
Betroffene Packungen der Tiefkühl-Himbeeren können in der jeweiligen Einkaufsstätte zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet. Fragen beantwortet der Kundenservice von Jütro per E-Mail unter Kundenservice@juetro-tkk.de. Die Kundeninformation von Jütro enthält weitere Angaben zum Warenrückruf.
Glasstücke in Lebensmitteln: mögliche Verletzungsgefahr
Glasstücke oder Glassplitter in Lebensmitteln können zu Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen. Deshalb sollten Verbraucherinnen und Verbraucher die betroffenen Himbeeren nicht probieren oder verzehren – auch dann nicht, wenn in der Packung keine Glasstücke zu erkennen sind.
Wer eine betroffene Packung zu Hause hat, sollte sie nicht weiterverwenden und zur Rückgabe in die Einkaufsstätte bringen. Für die Erstattung ist laut Jütro kein Kassenbon erforderlich.
Auch Frischkäseprodukte der bekannten Marke Arla sind betroffen, hier ist möglicher Insektenbefall in einer der verwendeten Zutaten die Ursache für die Rückrufaktion.