- 18 bis 29 Jahre: 31 Prozent Zustimmung für alle Fahrzeugarten, 62 Prozent für Autofahrer
- 30 bis 44 Jahre: 47 Prozent für alle Fahrzeugarten
- 45 bis 59 Jahre: 48 Prozent für alle Fahrzeugarten
- Ab 60 Jahren: 59 Prozent für alle Fahrzeugarten, 78 Prozent für Autofahrer
TÜV fordert: "Alkohol muss aus dem Straßenverkehr verbannt werden"
"Alkohol greift genau das an, was man zum sicheren Fahren braucht: klaren Blick, Konzentration und schnelle Reaktion", erklärt Fani Zaneta, Referentin für Fahrerlaubnis, Fahreignung und Verkehrssicherheit beim TÜV‑Verband. "Deshalb muss für alle, die ein Kraftfahrzeug fahren, null Promille gelten. Alkohol muss aus dem Straßenverkehr verbannt werden."
Außerdem spricht sich der Verband dafür aus, die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bereits anzuordnen, wenn jemand mit 1,1 Promille und mehr am Steuer erwischt wird. Bislang geschieht das meist erst ab 1,6 Promille. Auf diesem Weg sollen wiederholte Alkoholfahrten seltener werden, so die Meinung des Verbands.
Auch Radfahrer rücken dabei in den Blick. "1,6 Promille sind ein ausgewachsener Rausch", betont Zaneta. "Wer so viel getrunken hat, kann kein Fahrzeug mehr sicher führen, auch kein Fahrrad. Dass das Recht Radfahrenden hier so viel Spielraum lässt, passt nicht zum Risiko."
Fast jeder kennt die Gefahren von Alkohol am Steuer
Entsprechend plädiert der Verband dafür, den Grenzwert für Radfahrer auf 1,1 Promille zu senken und einen eigenen Bußgeldtatbestand für alkoholisierte Radfahrer einzuführen. Eine entsprechende Forderung hatten diverse Verbände, darunter der ACE, der Allgemeine Deutsche Fahrradclub und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, bereits im zurückliegenden Frühling geäußert. Damals hatte der Auto Club Europa (ACE) mit Verweis auf Daten des Statistischen Bundesamtes mitgeteilt, dass die Zahl der Unfälle unter Alkoholeinfluss in den vergangenen zehn Jahren bei Radfahrern merklich zugenommen hat, während sie bei anderen Verkehrsmitteln gesunken ist.
Eine weitere Erkenntnis aus der TÜV Mobility Studie 2026 ist bemerkenswert: Wie gefährlich Alkoholfahrten sind, ist den meisten Menschen bewusst. Satte 86 Prozent der Befragten halten Alkohol am Steuer für sehr gefährlich, 12 Prozent für eher gefährlich.
Untersuchungen belegen, dass schon kleine Mengen das Unfallrisiko deutlich steigern. Laut dem European Road Safety Observatory (ERSO), einer Plattform der EU-Kommission für Verkehrssicherheit, ist das Risiko, an einem tödlichen Unfall beteiligt zu sein, bei 0,3 Promille fast doppelt so hoch wie im nüchternen Zustand. Bei 0,5 Promille steigt das allgemeine Unfallrisiko auf das 1,4-Fache.
Aktuelle Promillegrenzen: Die wichtigsten Werte im Überblick
Die Geschichte der Promillegrenze reicht hierzulande bis ins Jahr 1953 zurück. Laut der Süddeutschen Zeitung legte der Bundesgerichtshof damals erstmals einen Grenzwert von 1,5 Promille fest. Wie das Portal Bußgeldkatalog.net berichtet, war der Anlass ein tödlicher Unfall, bei dem der Fahrer zum Tatzeitpunkt 1,51 Promille im Blut hatte. Ab 1,5 Promille lag ohne weitere Voraussetzungen eine Ordnungswidrigkeit vor.
Aktuell gültige Promillegrenzen unterscheiden sich deutlich nach Fahrzeugart und Personengruppe. Besonders die Regeln für Radfahrer weichen von denen für Kraftfahrzeuge ab.
Autos, Motorräder, Mofas und E-Scooter
Für motorisierte Fahrzeuge gelten folgende Grenzen:
- Wer mit 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Liegen keine Ausfallerscheinungen vor, drohen Ersttätern in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot.
- Wer mit 1,1 Promille oder mehr Alkohol im Blut unterwegs ist, begeht eine Straftat. Mögliche Strafen reichen von Geld- oder Freiheitsstrafen bis zum Entzug der Fahrerlaubnis, zudem kann eine MPU angeordnet werden.
- Wer mit 0,3 Promille oder mehr Alkohol im Blut unterwegs ist und zusätzlich Ausfallerscheinungen hat oder einen Unfall baut, begeht ebenfalls eine Straftat.
- Für Personen in der Probezeit sowie für Personen unter 21 Jahren gilt zudem ein Alkoholverbot mit einer Grenze von 0,0 Promille (§ 24c StVG). Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.
Fahrräder und E-Bikes
Für Fahrräder und E-Bike, zu denen Pedelecs bis 25 km/h zählen, liegt die Schwelle höher. Wer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut unterwegs ist, begeht eine Straftat. Mögliche Strafen sind Geld- oder Freiheitsstrafen, zudem kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Liegt der Wert darunter, gilt auch hier: Wer Ausfallerscheinungen zeigt oder einen Unfall baut, macht sich strafbar.
Was ist die TÜV Mobility Studie?
Die TÜV Mobility Studie ist eine Befragungsreihe rund um Mobilität in Deutschland, die sich nach Angaben des TÜV-Verbands als Dachverband der TÜV-Gesellschaften als umfassende Bestandsaufnahme des Verkehrs im Land versteht. Die erste Ausgabe erschien im Jahr 2024 unter dem Motto "Mobilität neu gestalten – sicher, smart, nachhaltig". Dabei ging es unter anderem darum, wie die Menschen unterwegs sind, ob der Verkehrsraum gerecht aufgeteilt ist und wie sicher sie sich fühlen. Die Befragten klagten damals über eine Überlastung der Innenstädte, Luftverschmutzung und zu viele Staus.
Im Jahr 2026 folgte nun eine zweite Ausgabe. Abgesehen von der Haltung zu Promillegrenzen liefert sie unter anderem Zahlen zum Verkehrsverhalten. Demnach nutzen 83 Prozent der Befragten mindestens einmal pro Woche ein Auto, 63 Prozent gehen zu Fuß. Jede vierte Person würde laut dem TÜV-Verband beim Autokauf ein reines Elektroauto bevorzugen, während nur gut ein Drittel einen Verbrenner wählen würde. Zudem empfinden 58 Prozent andere Verkehrsteilnehmende als rücksichtslos, wie im offiziellen Studienbericht (PDF) einsehbar ist.
Die Ergebnisse beruhen auf einer repräsentativen Befragung von 2504 Personen ab 18 Jahren, die das Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag des TÜV‑Verbands zwischen dem 19. März und dem 10. April 2026 vorgenommen hat.
Vorschaubild: © Josef Hofbauer