- Wer mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Mögliche Strafen sind ein Bußgeld oder einmonatiges Fahrverbot.
- Wer mit mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut unterwegs ist, begeht eine Straftat. Mögliche Strafen reichen vom Führerscheinentzug oder einer Fahreignungsprüfung (MPU) bis zu Geld- oder Freiheitsstrafen.
- Wer mit mehr als 0,3 Promille Alkohol im Blut unterwegs ist und zusätzlich Ausfallerscheinungen hat oder einen Unfall baut, begeht ebenfalls eine Straftat.
- Für Menschen innerhalb der Probezeit sowie unter 21 Jahren gilt zudem die Grenze von 0,0-Promille Alkohol.
Promillegrenze könnte laut Forschern helfen, Unfälle zu vermeiden
Aus wissenschaftlicher Sicht könne eine neue Promillegrenze Unfälle vermeiden, sagte Unfallforscherin Zeidler. Untersuchungen der Versicherer-Unfallforschung zeigten, dass ab 1,1 Promille deutlich mehr Fahrfehler gemacht werden. Diverse Verbände, darunter der ACE, der Allgemeine Deutsche Fahrradclub oder der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, sprechen sich daher dafür aus, dass ab 1,1 Promille für Fahrrad- und E-Bike-Fahrer eine Ordnungswidrigkeit gilt - wie bei den 0,5 Promille für Autofahrer.
Unfallforscher Siegfried Brockmann von der Björn Steiger Stiftung sieht das ähnlich. Er spricht sich allerdings für die 1,1-Promillegrenze im Strafrecht aus, wie sie für Autofahrer bereits gilt. Konkret stehen die Grenzwerte bisher auch nicht im Gesetz, sondern haben sich durch die Rechtsprechung herausgebildet. Wichtig sei aber auch weiterhin ein zusätzlicher, niedrigerer Grenzwert für Autos. Sonst könnten Menschen das als Anreiz missverstehen, betrunken auch zum bequemeren Auto greifen zu können.
Der Automobilclub von Deutschland spricht sich hingegen für die gleiche 0,5-Promille-Regelung wie beim Auto aus. "Der Straßenverkehr stellt an jeden Fahrzeuglenker hohe Anforderungen", hieß es in einer Mitteilung. Das schließe Alkohol oder Drogen am Steuer zwingend aus.
Mehrheit der Bevölkerung für niedrigere Grenzen bei Radfahrern
Laut einer Studie ist auch die Mehrheit der Bevölkerung für niedrigere Promillegrenzen. 82 Prozent sprechen sich demnach für höchstens 0,5 Promille aus; knapp ein Drittel ist für ein absolutes Alkoholverbot auf dem Fahrrad, wie aus der repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates hervorgeht.
Unfallforscherin Zeidler fordert zudem, den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol komplett zu verbieten. Bisher dürfen Auto- wie Radfahrer beides konsumieren, wenn sie unter den jeweiligen Grenzwerten bleiben. Ein Cannabis-Grenzwert für Fahrradfahrer existiert allerdings gar nicht, sofern sie keinen Unfall bauen oder auffallen.
Auch aus der Politik kam Zustimmung für schärfere Regeln. CDU-Verkehrspolitiker Christoph Ploß sprach sich gegenüber der Rheinischen Post etwa für eine niedrigere Promillegrenze und höhere Strafen aus. Die verkehrspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Swantje Michaelsen, sagte der Zeitung, ihre Fraktion unterstütze eine zusätzliche 1,1-Promillegrenze.