Im oberbayerischen Reichling wurde im Jahr 2025 ein Überwachungsskandal aufgedeckt. Nun wurde der ehemalige Bürgermeister verurteilt.
Nach der Überwachung seiner Sekretärin mittels einer Videokamera ist ein ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde Reichling in Oberbayern zu einer Geldstrafe von 7200 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht in Landsberg verurteilte den 36-Jährigen zu 90 Tagessätzen à 80 Euro und blieb damit knapp unter der Schwelle, ab der man als vorbestraft gilt.
Amtsgerichtsdirektor Alexander Kessler bezeichnete den Vorfall im Urteil als einen "unglaublichen Vorgang". Er machte deutlich, dass dieses Strafmaß nur durch den kurz zuvor noch abgeschlossenen Täter-Opfer-Ausgleich möglich wurde. Andernfalls hätte der ehemalige Kommunalpolitiker mit deutlich mehr Tagessätzen rechnen müssen. Der Angeklagte verpflichtete sich, seiner früheren Mitarbeiterin 10.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.
Ex-Bürgermeister witterte "Treffpunkt der Opposition"
Der frühere Bürgermeister von Reichling hatte im Büro seiner Mitarbeiterin eine Kamera unter dem Schreibtisch installiert, mit der er jederzeit die Frau sowie Besucher und Telefonate überwachen konnte. Bild und Ton konnte er sich auf sein Handy streamen lassen, teilweise fertigte er Aufnahmen an. Nach einem Jahr flog die Überwachungsaktion im Oktober 2025 auf, die Polizei durchsuchte das Rathaus und die Wohnung des Bürgermeisters. Aufgrund des Skandals verzichtete der 36-Jährige nach einer Amtszeit auf eine erneute Kandidatur bei der Kommunalwahl im März.
Der Ex-Bürgermeister hatte wegen der Tat einen Strafbefehl erhalten. Dagegen hatte sein Anwalt Einspruch eingelegt, diesen später aber nur auf die Rechtsfolgen, also die Strafhöhe, beschränkt. Damit wurde die Tat als solche eingeräumt und der Schuldspruch wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes wurde rechtskräftig. In der öffentlichen Verhandlung ging es daher nur noch um die Höhe der Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte wollen nun prüfen, ob sie das Urteil akzeptieren oder Rechtsmittel einlegen.
In dem Verfahren erklärte der Ex-Bürgermeister, dass seine Mitarbeiterin einen politischen Konkurrenten unterstützt habe. Daher sei von Anfang an kein Vertrauen vorhanden gewesen. Er habe den Eindruck gehabt, dass sein Vorzimmer "Treffpunkt der Opposition" gewesen sei. Deshalb habe er die Kamera angebracht. "Das war falsch", betonte er. Sein Verhalten sei eines Bürgermeisters nicht würdig gewesen. Er entschuldigte sich bei seiner Sekretärin und den Bürgern in der 1.700-Seelen-Gemeinde.
Richter spricht von "Vernichtungskampagnen"
Im Vorfeld des Prozesses hatte der Angeklagte bereits versucht, sich mit der Sekretärin auf ein Schmerzensgeld zu einigen. Dies scheiterte jedoch, da der Verteidiger des früheren Bürgermeisters nur 2.500 Euro anbot, die Rechtsanwältin der geschädigten Frau jedoch 12.000 Euro plus etwa 2000 Euro Anwaltskosten verlangte. Letztlich vermittelte der Richter im Prozess und erreichte eine Einigung.
Der Richter machte auch deutlich, dass der Angeklagte nach Bekanntwerden der Vorwürfe einiges ertragen musste, insbesondere durch anonyme Kommentare in sozialen Medien. Es sei zu einem Shitstorm mit Beleidigungen auch gegen die Angehörigen des Bürgermeisters gekommen, es habe "teils Vernichtungskampagnen" gegeben. "Das ist unerträglich in der heutigen Zeit, wie da agiert wird", betonte Richter Kessler.