Seit Juli 2026 gibt es neue Regeln für die Heizungsförderung. Bis zu 80 Prozent Zuschuss sind möglich, wenn du den Antrag vor der Auftragsvergabe stellst.
Die staatliche Förderung für Wärmepumpen bleibt auch 2026 ein starker Anreiz für den Heizungstausch. Zwar wurden die Förderbedingungen zum 21. Juli 2026 angepasst, doch Eigentümer können weiterhin Zuschüsse von bis zu 22.400 Euro erhalten. Besonders Haushalte mit niedrigem Einkommen und Familien profitieren von den neuen Bonusregelungen. Wer jetzt umsteigt, kann richtig viel Geld sparen. Nicht nur bei der Anschaffung, sondern auch über die nächsten 20 Jahre – vor allem wenn du das richtige System wählst, kann sich deine Wärmepumpe langfristig rechnen.
Bei einer Wärmepumpe für 30.000 Euro bleibt dir je nach Einkommen ein Eigenanteil von rund 7.600 bis 17.100 Euro (beim Austausch einer funktionierenden Öl- oder Gasheizung). Der Staat übernimmt dabei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich profitieren Hausbesitzer von oft niedrigeren Heizkosten, einer geringeren Abhängigkeit von Öl und Gas sowie von der Möglichkeit, den eigenen Solarstrom für die Wärmeversorgung zu nutzen. Wir zeigen, welche Förderungen derzeit verfügbar sind, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wie sich der Umstieg auf eine Wärmepumpe finanziell rechnen kann.
Heizung tauschen und Förderung nutzen: So klappt's mit der Wärmepumpe
Die Förderung für den Heizungstausch wurde 2026 reformiert, bleibt für viele Eigentümer aber weiterhin attraktiv. Wer seine alte Heizung gegen eine klimafreundliche Lösung wie eine Wärmepumpe austauscht, kann nach wie vor von hohen Zuschüssen profitieren. Die neuen Förderbedingungen gelten seit dem 21. Juli 2026.
Entscheidest du dich jetzt für einen Heizungstausch, bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) folgende Möglichkeiten:
30 Prozent Basisförderung: Du erhältst diese Förderung, wenn du deine fossile Heizung gegen eine regenerativ betriebene, wie beispielsweise eine Wärmepumpenheizung, austauschst.
Zusätzlicher Einkommensbonus: Die Höhe des Bonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen. Haushalte bis 30.000 Euro erhalten 40 Prozent Bonus, bis 40.000 Euro 30 Prozent und bis 50.000 Euro noch 10 Prozent. Der Bonus gilt nur für selbstnutzende Eigentümer.
Kinderzuschlag für Familien: Neu ist ein Kinderzuschlag, der das für den Bonus maßgebliche Einkommen bei mindestens einem minderjährigen, kindergeldberechtigten Kind im Haushalt einmalig um 10.000 Euro reduziert. Dadurch können mehr Familien von höheren Fördersätzen profitieren.
Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den frühzeitigen Austausch alter Heizungen beträgt jetzt 16 Prozent statt bisher 20 Prozent. Er sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich und entfällt für Anträge ab dem 1. August 2028. Voraussetzung ist etwa der Austausch einer funktionierenden Öl- oder Gasheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung.
Wichtig: Für die Förderung werden aktuell maximal 28.000 Euro Investitionskosten für die erste Wohneinheit berücksichtigt. Dieser Förderdeckel wurde gegenüber den früheren 30.000 Euro abgesenkt.
Was bleibt dir bei einer Wärmepumpe für 30.000 Euro?
Annahme: Du ersetzt eine funktionierende Öl- oder Gasheizung und erfüllst alle Voraussetzungen. Die Förderung berechnet sich aus 28.000 Euro förderfähigen Kosten, die restlichen 2.000 Euro trägst du selbst.
Bis 30.000 Euro Einkommen: Rechnerisch ergeben die Boni 86 Prozent (30 + 16 + 40). Die Förderung ist jedoch auf maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt. Das sind 22.400 Euro Zuschuss, der Eigenanteil liegt bei 7.600 Euro.
30.001 bis 40.000 Euro: 76 Prozent, also 21.280 Euro Zuschuss. Eigenanteil: 8.720 Euro.
40.001 bis 50.000 Euro: 56 Prozent, also 15.680 Euro Zuschuss. Eigenanteil: 14.320 Euro.
Über 50.000 Euro: 46 Prozent, also 12.880 Euro Zuschuss. Eigenanteil: 17.120 Euro.
Die Beispiele sind vereinfacht und ersetzen keine Prüfung deines Einzelfalls.
Wer über einen Heizungstausch nachdenkt, sollte die jeweils aktuellen Förderbedingungen prüfen. Zwar wird die Förderung für klimafreundliche Heizungen fortgeführt, die Bundesregierung hat die Regeln jedoch bereits angepasst. Die Absenkungen beim Klimageschwindigkeitsbonus sind bereits festgelegt, weitere Änderungen sind grundsätzlich möglich.
So beantragst du die Förderung: Schritt für Schritt
Den Zuschuss beantragst du bei der KfW, nicht bei deiner Bank. Der Antrag läuft online über das Kundenportal „Meine KfW“. Für selbstnutzende Eigentümer von Wohngebäuden ist das Produkt „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (Programm 458). Ist im Grundbuch eine GbR oder eine juristische Person als Eigentümer eingetragen, gilt stattdessen das Programm 459.
Die Förderung ist an zwei Voraussetzungen geknüpft:
Es handelt sich um ein bestehendes Wohngebäude, dessen Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Der Einbau der Heizung ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems verbunden, zum Beispiel mit einem hydraulischen Abgleich.
Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden. Dafür brauchst du bereits einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als schädlicher Vorhabensbeginn, und dann ist kein Antrag mehr möglich.
Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen: Ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmen erstellt die BzA online bei der KfW. Sie enthält eine 15-stellige BzA-ID, die du für den Antrag brauchst.
Vertrag mit Bedingung abschließen: Beauftrage die Wärmepumpe mit einem Liefer- oder Leistungsvertrag, der unter der aufschiebenden Bedingung der KfW-Förderzusage steht. Der Vertrag muss ein voraussichtliches Umsetzungsdatum enthalten.
Antrag in „Meine KfW“ stellen: Melde dich an, wähle das Programm 458, gib die BzA-ID an und lade den abgeschlossenen Vertrag hoch.
Zusage abwarten und umsetzen: Erst nach der Zusage lässt du die Wärmepumpe installieren. Das Vorhaben muss innerhalb von 36 Monaten ab Zusage abgeschlossen sein.
Auszahlung beantragen: Nach der Umsetzung folgt die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Die Auszahlung erfolgt erst, wenn BnD und Schlussrechnungen vorliegen.
Für den Einkommensbonus zählt das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen aus den Einkommensteuerbescheiden des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung. Bei einem Antrag im Jahr 2026 sind das die Jahre 2024 und 2023. Die Nachweise für den Einkommensbonus sind voraussichtlich ab Januar 2027 möglich.
Reicht dein Eigenanteil nicht aus, kannst du zusätzlich den zinsverbilligten Ergänzungskredit (Programm 358/359) nutzen. Er wird nach der Zusage über deine Hausbank oder einen Finanzierungspartner beantragt. Voraussetzung ist, dass Antragsteller und Zuschussempfänger identisch sind.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es grundsätzlich nicht.
Wärmepumpen-Förderung: Jetzt könnten die Bedingungen noch besonders attraktiv sein
Wer den Umstieg auf eine Wärmepumpe plant, sollte die Entwicklung der Förderprogramme im Blick behalten. Aktuell steht für den Heizungstausch eine Grundförderung von 30 Prozent zur Verfügung. Je nach Einkommen und alter Heizung können zusätzliche Boni hinzukommen. Für die erste Wohneinheit werden derzeit maximal 28.000 Euro an Investitionskosten bei der Förderung berücksichtigt.
Die Zuschüsse werden in den kommenden Jahren schrittweise sinken. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt aktuell bis zu 16 Prozent und sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Für Anträge ab dem 1. August 2028 entfällt er. Auch die Obergrenze der förderfähigen Kosten sinkt halbjährlich.
Wie viel Förderung du tatsächlich erhältst, hängt unter anderem von diesen Faktoren ab:
Höhe des zu versteuernden Haushaltseinkommens
Vorhandensein minderjähriger, kindergeldberechtigter Kinder im Haushalt
Alter und Art der bestehenden Heizung
Höhe der förderfähigen Investitionskosten
Zeitpunkt der Antragstellung
Wer ohnehin über einen Heizungstausch nachdenkt, sollte die aktuellen Konditionen daher genau prüfen. Denn je nach Einkommen, Familiensituation und alter Heizung kann der staatliche Zuschuss heute höher ausfallen als in den kommenden Jahren.
Kombination aus Wärmepumpe und Photovoltaik: Strom selbst erzeugen, Heizkosten senken
Besonders interessant wird eine Wärmepumpe, wenn sie mit einer Photovoltaikanlage kombiniert wird. Während die Wärmepumpe Energie aus der Umgebungsluft, dem Erdreich oder dem Grundwasser nutzt und dafür Strom benötigt, kann eine Solaranlage einen Teil dieses Strombedarfs direkt vom eigenen Dach decken. So steigt der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Solarstroms, während die laufenden Energiekosten sinken können.
Zusätzliche Vorteile entstehen, wenn überschüssiger Solarstrom zwischengespeichert und später für die Wärmepumpe oder andere Haushaltsgeräte genutzt wird. Zwar erhöhen Komponenten wie Stromspeicher oder Energiemanagementsysteme die Anfangsinvestition, langfristig kann die Kombination aus Wärmepumpe und Photovoltaik jedoch die Abhängigkeit von steigenden Strom- und Energiepreisen verringern.
Wer die Systeme optimal aufeinander abstimmt, kann einen großen Teil seines Energiebedarfs selbst erzeugen und die Betriebskosten der Heizung spürbar reduzieren. Angebote von Fachbetrieben aus deiner Regionvergleichen und kostenfrei anfragen kannst du über heizungsfinder.de* und Solaranlagen-Portal.com*.
Der Umstieg auf erneuerbare Energien kann sich bezahlt machen. Es gibt keine generelle Pflicht, eine funktionierende Heizung vorzeitig zu tauschen, sodass du entspannt die Vorteile regenerativer Energiequellen nutzen kannst. Wer eine Photovoltaikanlage hat, kann an sonnigen Tagen davon profitieren und im Winter zuverlässig heizen – mit einer klimafreundlichen Wärmepumpenheizung. DAA unterstützt dich dabei, einen geeigneten Heizungsfachbetrieb aus deiner Region zu finden.
Unter dem Strich heißt das: Der Einsatz von erneuerbaren Heizsystemen ist nicht nur umweltfreundlicher, sondern kann langfristig auch kosteneffizienter sein.
Dieser Text ist in Zusammenarbeit mit der DAA erschienen.
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