Digitaler Personalausweis: Starttermin für Smartphone-Perso bekannt

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Das neue Digitale Identitätengesetz ermöglicht den Personalausweis auf dem Smartphone. Die „d-you“-App startet Anfang 2027 und bringt digitale Nachweise aufs Handy.

Die digitale Brieftasche des Bundes nimmt konkrete Formen an: Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Oktober 2026, das Digitale Identitätengesetz verabschiedet. Dies geht aus der entsprechenden Veröffentlichung des Deutschen Bundestags hervor. Mit dem Gesetz soll die nationale Rechtsgrundlage für "d-you" geschaffen werden – Deutschlands staatliche Umsetzung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet), wie das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung mitteilt.

Noch greifen die neuen Regeln nicht automatisch, denn sie treten erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in Kraft. Mit der App, die im Gesetzentwurf (im pdf-Format) als "Digitale Brieftasche" bezeichnet wird, sollen digitale Nachweise künftig online und bei teilnehmenden Stellen vor Ort nutzbar sein. Die Anwendung bleibt freiwillig und ersetzt den physischen Ausweis nicht pauschal.

Start der digitalen Brieftasche d-you: Termin am 2. Januar 2027

Die App "d-you" soll am 2. Januar 2027 starten. Damit setzt Deutschland eine Verordnung der Europäischen Union um, nach der jeder Mitgliedstaat bis Ende 2026 mindestens eine digitale Brieftasche bereitstellen oder zertifizieren muss. Die staatliche Wallet soll kostenfrei und freiwillig nutzbar sein. Rund 40 Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung sollen laut dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung zum Start mit konkreten Anwendungen bereitstehen.

Im Kern soll die Smartphone-App die digitale Identifikation gegenüber Behörden, Dienstleistern oder Vertragspartnern vereinfachen. Durch diese sogenannte eID könnten perspektivisch beispielsweise Online-Anträge bei Behörden, die Eröffnung von Bankkonten, der Abschluss von Verträgen oder das Einkaufen im Internet erleichtert werden. Auch die Nutzung von Plattformen, die einen Altersnachweis erfordern, würde unkomplizierter möglich sein.

Den Anspruch des Projekts fasst Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) so zusammen: "Mit d-you entwickeln wir eine digitale Anwendung, die echten Mehrwert bietet, den Menschen in den Mittelpunkt stellt und Vertrauen schafft."

Funktionsumfang der d-you-App und Stand beim digitalen Führerschein

Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, welchen Funktionsumfang die neue Wallet-App zum Start haben wird. Sicher ist: Die erste Ausbaustufe konzentriert sich auf die Ausweisfunktion und "ausgewählte digitale Nachweise", wie die FAQ der offiziellen EUDI-Wallet-Website erläutern. Weitere Funktionalitäten würden demnach nach dem Start im Jahr 2027 schrittweise ergänzt:

  • Signaturen
  • zusätzliche Nachweise wie Gesundheitskarten oder Bildungszertifikate
  • die Zahlungsautorisierung
  • Funktionen zur Pseudonymisierung

Ungeklärt ist derzeit, wie es um den "digitalen Führerschein" steht, also um die elektronische Version des klassischen Scheckkarten-Führerscheins auf dem Smartphone. Laut EUDI-Wallet-Website gehört die "Nutzung von unterschiedlichen digitalen Nachweisen, wie z. B. dem digitalen Führerschein" zur ersten Stufe der App, nennt aber kein konkretes Startdatum. Der WDR berichtet, dass der Führerschein "ab Anfang 2027 zusätzlich in die staatliche Wallet wandert", laut BR24 können "Führerschein, Personalausweis und weitere Nachweise" bereits "ab dem 2. Januar gespeichert werden". Auch das Karlsruher Portal "ka-news" schreibt, der digitale Führerschein solle schon "zum Start verfügbar sein".

Anders sieht es das Portal "Ad-hoc-news": Es meldet ausdrücklich, Führerschein und weitere Nachweise kämen erst später. Dies entspricht auch der Darstellung der Tagesschau, die die schrittweise Einführung weiterer Nachweise betont. Für den digitalen Führerschein gab es bereits mehrere Anläufe, zuletzt startete 2025 eine Testphase, in der Autofahrer diese Art der Fahrerlaubnis beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen konnten. Immerhin ist der Fahrzeugschein seit Neuestem digital über die "i-Kfz-App" der Behörde verfügbar.

Außerdem sollen später Studierendenausweis, Ehrenamtskarte, Sozialpass oder Rentenausweis in die "d-you"-App eingebunden werden. Weitere Nutzungsszenarien können etwa eine Bankkontoeröffnung oder ein Mobilfunkvertrag sein. Die konkrete Verfügbarkeit hängt davon ab, ob die jeweilige Stelle angebunden ist, wie das Fachportal netzpolitik.org beschreibt.

Voraussetzungen für die Ausweisfunktion: Einmalige Identitätsprüfung

Wer die offizielle Ausweisfunktion nutzen möchte, muss sich einmalig identifizieren. Dafür kommen ein deutscher Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion infrage. Außerdem muss eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) eingerichtet sein, wie die offiziellen FAQ zur Wallet erklären. Bei Personalausweisen, die seit Juli 2017 beantragt wurden, ist die Online-Funktion standardmäßig aktiviert. Ihr Status lässt sich mit der AusweisApp prüfen.

Ein deaktivierter Online-Ausweis lässt sich beim Bürgeramt kostenlos aktivieren. Dies erklärt das Personalausweisportal des Bundes. Bei einer Altersprüfung soll die Wallet nur die erforderliche Angabe – etwa "über 18" – weitergeben, nicht das vollständige Geburtsdatum. Projektleiter Torsten Lodderstedt beschreibt die technische Aufgabe als anspruchsvoll. Vom MDR wird er folgendermaßen zitiert: "Es gibt kein System heute weltweit, das diese Aufgabe löst".

Schon im Gesetzgebungsverfahren gab es Bedenken. Bei der öffentlichen Anhörung am Dienstag, 6. Oktober 2026, hatte die Sachverständige Bianca Kastl vom Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit vor einem "Cookie-Banner 2.0"-Szenario gewarnt, falls Datenabfragen durch Diensteanbieter nicht ausreichend reguliert werden.

Neue Regeln für ältere Ausweisinhaber und den Reisepass beim Umzug

Neben der digitalen Brieftasche sieht das Gesetz laut der Bundesregierung auch Erleichterungen bei Personalausweis und Reisepass vor. Der Rentenausweis soll voraussichtlich ebenfalls zu den frühen digitalen Nachweisen gehören. Ein Überblick fasst zusammen, welche Vergünstigungen mit dem Rentenausweis bei Bahn, Museen und Kino möglich sind. Die geplanten Änderungen im Einzelnen:

  • Letzter Ausweisantrag ab 70: Wer seinen letzten Personalausweis im Alter von mindestens 70 Jahren beantragt hat, soll ihn nach Ablauf der üblichen Frist von zehn Jahren unbegrenzt weiterverwenden können. Die Sonderregel ist nicht als allgemeiner Ersatz für einen gültigen Reiseausweis gedacht. ZDFheute weist zudem darauf hin, dass die Online-Ausweisfunktion eines abgelaufenen Dokuments nicht weiter genutzt werden kann.
  • Reisepass beim Umzug: Der Wohnort im Pass soll künftig nicht mehr aktualisiert werden müssen. Das betrifft nur den Passvermerk; die Anmeldung des Umzugs bei der Meldebehörde bleibt davon unberührt.

Datenschutz bei der digitalen Brieftasche: Worauf Nutzer achten sollten

Die digitale Brieftasche soll Nachweise nicht nur als bloßes Abbild speichern. Die Dokumente sind kryptografisch signiert und stammen von der Behörde, die auch das Original ausgibt. Wer einen Nachweis prüft, kann dessen Echtheit jederzeit kontrollieren, statt lediglich ein Bild zu sehen. Gleichzeitig gilt die Lösung als datenschutzrechtlich umstritten, weshalb ein bewusster Umgang mit den eigenen Daten besonders wichtig ist.

Die Entscheidung, welche Angaben sie preisgeben, soll nach dem erklärten Ziel des Projekts bei den Nutzerinnen und Nutzern selbst liegen. Wer die Wallet einsetzen möchte, sollte sein Smartphone zusätzlich mit einer Display-Sperre absichern und die PIN der Online-Ausweisfunktion niemals an andere weitergeben. So lassen sich die Vorteile der digitalen Nachweise nutzen, ohne unnötige Risiken einzugehen.

Vorschaubild: © Soeren Stache/dpa