Der Apfelsaft-Paragraf klingt vielleicht kurios, ist dir aber bestimmt schon mal beim Blick auf die Speisekarte im Lokal begegnet. Was steckt hinter dem Paragrafen und wieso wurde er eingeführt?
Viele haben noch nie davon gehört und doch sind wir alle schon mal damit in Berührung gekommen: der Apfelsaft-Paragraf. Jede Gaststätte in Deutschland muss sich an diese gesetzliche Regelung halten. Damit sollen die Gäste geschützt werden. Was genau steckt also hinter dieser kuriosen Bezeichnung?
Mit dem Apfelsaft-Paragrafen ist der Paragraf 6 des Gaststättengesetzes gemeint. Dieser wurde 2002 eingeführt und regelt den Ausschank von Getränken - und auch deren Preis. Die Vorschrift gilt für alle Gaststätten, Restaurants und Cafés.
Apfelsaft-Paragraf: Das bewirkt die Regel für Gäste in Restaurants und Co.
Hier das Wichtigste in Kürze:
- Wenn eine Gaststätte Alkohol ausschenkt, müssen auch alkoholfreie Optionen angeboten werden.
- Es muss mindestens ein alkoholfreies Getränk geben, dass nicht teurer ist, als das günstigste alkoholische Getränk.
- Es darf nicht über die Menge getrickst werden: Der Preis für die betreffenden Getränke wird auf den Liter hochgerechnet.
Ein Beispiel: Das günstigste alkoholische Getränk auf der Karte ist Bier (0,3 Liter) für 3,60 Euro. Um den Apfelsaft-Paragrafen zur erfüllen, muss die Gaststätte somit Wasser, Saft oder ähnliches für maximal 3,60 Euro anbieten. Mit Saft (0,3 Liter) für 3 Euro wären die Wirte zum Beispiel im grünen Bereich.
Der Sinn dieser Regelung ist, dass alkoholfreie Getränke wie Saft, Schorle oder Softdrinks attraktiver als Alkohol werden. Der Preis spielt schließlich für viele eine wichtige Rolle bei der Getränkeauswahl. Besonders Jugendliche, aber auch Erwachsene, sollen nicht dazu verleitet werden, Alkohol nur wegen des günstigen Preises zu trinken. In Österreich und der Schweiz gibt es ähnliche Vorschriften.
Bei Getränken aus Automaten können die Behörden eine Ausnahme zulassen. Andere Schlupflöcher werden dagegen verhindert. So hatten etwa viele Gaststätten nach der Einführung des Gesetzes eher unattraktive Getränke als günstige, alkoholfreie Option angeboten. Wer zum Beispiel nur Milch günstiger als Alkohol macht, umgeht laut den Behörden den Paragrafen 6.