Flugreise-Fallen: Diese versteckten Kosten übersehen viele

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Flug-Flatrates und Reiseabos versprechen viel, doch oft lauern versteckte Kosten und komplizierte Kündigungen. Ein Blick ins Kleingedruckte lohnt sich.

Flug-Flatrates und Reiseabos klingen nach der perfekten Lösung für alle, die gerne reisen und dabei sparen wollen. Doch hinter den vielversprechenden Angeboten verbergen sich oft Tücken, die den Geldbeutel und die Geduld auf die Probe stellen. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) warnt vor den Risiken solcher Online-Mitgliedschaften.

Versteckte Kosten, eingeschränkte Buchungsfenster und komplizierte Kündigungsbedingungen sind nur einige der Probleme, die Verbraucher erwarten können. Besonders betroffen sind Kunden, die sich von verlockenden Angeboten wie einem kostenlosen Probeabo bei einem Reiseportal täuschen lassen. Welche Fallen lauern und wie du dich davor schützen kannst, erfährst du hier.

Probleme mit Reiseabos: Kostenfallen, Kündigungsstress und Klimaschutz

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) weist auf Probleme bei Online-Mitgliedschaften und sogenannten Flug-Flatrates hin. Die Organisation hat zahlreiche Fälle untersucht, in denen Verbraucher unerwartet hohe Beträge zahlen mussten.

Ein typischer Fall: Ein Verbraucher nutzte ein kostenloses Probeabo bei einem Reiseportal, wollte es rechtzeitig kündigen – doch die Kündigung schlug fehl. Ohne seine Zustimmung wurden rund 90 Euro abgebucht. Erst nach Einschaltung der EVZ erhielt er sein Geld zurück und konnte das Abo beenden.

Häufig liegt das Problem in mangelnder Transparenz, etwa bei den Bedingungen für automatische Verlängerungen. Viele Anbieter verstecken wichtige Informationen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder machen die Kündigung unnötig schwer. Auch bei den beliebten Flug-Flatrates gibt es Einschränkungen, die das Angebot unattraktiv machen – von Zusatzkosten für Gepäck bis hin zu strengen Regeln bei No-Shows. Das EVZ rät daher dringend dazu, alle Vertragsbedingungen genau zu prüfen und keine voreiligen Entscheidungen zu treffen.

Versteckte Kosten und automatische Verlängerungen

Viele Mitgliedschaften, die Rabatte oder besondere Vorteile bei Reisen versprechen, wirken zunächst verlockend.

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Doch das EVZ beobachtet regelmäßig, dass Verbraucher nicht ausreichend informiert werden. Häufig kommt es zu Problemen wie:

  • Unklare Kostenübergänge: Die kostenpflichtige Verlängerung des Abos wird oft nur klein in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt.
  • Irreführende Preisgestaltung: Der vergünstigte Einstiegspreis wird groß hervorgehoben, während der reguläre Jahrespreis kaum sichtbar ist.
  • Komplizierte Kündigung: Die Abo-Beendigung gestaltet sich unnötig schwierig, obwohl das Gesetz eine einfache Kündigung vorsieht. Oft merken Kunden erst bei der nächsten Buchung, dass sie automatisch in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft übergegangen sind.

Flug-Flatrates: Vorsicht vor versteckten Einschränkungen

Das EVZ warnt auch vor sogenannten Flug-Flatrates, bei denen ein jährlicher Pauschalpreis unbegrenztes Fliegen verspricht. Wer darüber nachdenkt, sollte folgende Punkte beachten:

  • Begrenzte Zielauswahl: Viele Flüge oder beliebte Destinationen sind ausgeschlossen.
  • Buchungsfenster eingeschränkt: Flüge lassen sich oft erst wenige Tage vor Abflug reservieren, was langfristige Planung erschwert.
  • Zusatzgebühren: Handgepäck über der Mindestgröße oder aufgegebenes Gepäck kostet extra. Manche Strecken erfordern weitere Zahlungen.
  • Strenge Regeln bei No-Shows: Wer mehrfach nicht zum gebuchten Flug erscheint, riskiert den Verlust der Mitgliedschaft oder Vertragsstrafen.

Zusätzlich weist das EVZ darauf hin, dass solche Flatrates Vielfliegen begünstigen und damit den Klimaschutzbemühungen zuwiderlaufen.

Rechtliche Hinweise zu Online-Abos

Das EVZ erinnert: Unternehmen müssen Verbraucher vor Abschluss eines Vertrags klar über Kosten, Laufzeit und Kündigungsbedingungen informieren. Außerdem gilt:

  • Button-Lösung: Bei Online-Abos darf ein kostenpflichtiger Vertrag nur durch eine eindeutige Zustimmung, zum Beispiel "Zahlungspflichtig bestellen", abgeschlossen werden.
  • Widerrufsrecht: In der Regel haben Verbraucher 14 Tage Zeit, um online abgeschlossene Abos zu widerrufen.
  • Monatliche Kündigung: Seit März 2022 müssen viele Mitgliedschaften, darunter Reiseportale und Flugabos, nach der Mindestlaufzeit monatlich kündbar sein. Wenn deutsches Recht gilt, muss die Kündigung einfach möglich sein, etwa per "Kündigungsbutton" auf der Webseite.

Spontane Buchungen können mit unerwarteten Kostenfallen verbunden sein bei Last-Minute-Reisen, wie Zusatzgebühren für Transfers oder Flüge. Besonders ärgerlich sind versteckte Kosten bei Mietwagen oder Navigationsgeräten, die häufig nicht im Vorfeld kommuniziert werden. Mit einer sorgfältigen Planung lassen sich solche Überraschungen vermeiden.

Praktische Tipps der EVZ für Verbraucher

  • Prüfen, welche Leistungen wirklich im Abo oder der Flatrate enthalten sind.
  • Nicht von besonders hervorgehobenen Rabatten blenden lassen.
  • Genaues Lesen der Vertragsbedingungen, insbesondere zu Kündigung und Verlängerung.
  • Achtung bei versteckten Zusatzkosten.
  • Informationen einholen über Erfahrungen anderer Reisender, zum Beispiel über Bewertungsportale.
  • Nutzung des gesetzlichen Widerrufsrechts.

Alle Informationen und noch weitere nützliche Tipps findest du auf der Website des Europäischen Verbraucherzentrums.

Ein weiteres Problem sind laut der TZ die schwierigen Kündigungsmodalitäten. Während das Gesetz eine einfache Kündigung vorschreibt, werden Kunden häufig mit unnötig komplizierten Prozessen konfrontiert, die die Beendigung des Abos erschweren. Oft erkennen sie erst bei der nächsten Abbuchung, dass sie in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft übergegangen sind.

Um nicht in die Falle zu tappen, empfiehlt das EVZ, alle Vertragsbedingungen vor Abschluss eines Abos genau zu prüfen und rechtzeitig zu kündigen, falls man die Mitgliedschaft nicht weiterführen möchte. Auch die Süddeutsche Zeitung rät, regelmäßig Kontoauszüge zu überprüfen, um unerwartete Abbuchungen frühzeitig zu erkennen.

Flug-Flatrates und Klimaschutz – ein Widerspruch?

Die Idee von Flug-Flatrates, die unbegrenztes Fliegen zu einem festen Jahrespreis versprechen, klingt verlockend. Doch wie die Europäische Verbraucherzentrale (EVZ) betont, stehen solche Angebote in direktem Widerspruch zu den weltweiten Bemühungen um den Klimaschutz. Vielfliegen führt zu einem massiven Anstieg des CO₂-Ausstoßes, was die Umwelt erheblich belastet.

Die Folgen des Vielfliegens sind laut dem Portal Verbraucher60plus für die Umwelt gravierend. Flugzeuge sind für einen beträchtlichen Anteil der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich, und das Konzept einer Flug-Flatrate fördert eine Entwicklung, die sich negativ auf den Planeten auswirkt. Die Frage ist: Wie nachhaltig sind solche Angebote wirklich?

Es gibt jedoch Alternativen. Laut Teltarif können Verbraucher gezielt Anbieter wählen, die Maßnahmen zur CO₂-Kompensation anbieten. Die Nutzung von Bahnreisen oder die Entdeckung von Zielen in der näheren Umgebung sind umweltfreundliche Alternativen, die nicht nur den Planeten schonen, sondern oft auch eine entspanntere Reise ermöglichen.

Auch bei Handgepäck lauern oft unerwartete Gebühren, wie eine Gebühr für Gepäckstücke außerhalb der erlaubten Maße. Europas größter Billigflieger Ryanair etwa verlangt hohe Kosten für Taschen, die nicht den vorgeschriebenen Maßen entsprechen. Reisende sollten sich daher vorab über die genauen Gepäckbestimmungen informieren.

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Vorschaubild: © Boris Roessler/dpa