Holz, Federn, Äste: Was darfst du wirklich einfach so aus dem Wald mitnehmen?

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Was darfst du wirklich beim Spaziergang im Wald mitnehmen?
Nicht alles, was du im Wald findest, darfst du nicht immer einfach mitnehmen.
Was darfst du wirklich beim Spaziergang im Wald mitnehmen?
CC0 / Pixabay / mon83bg

Beim Spazierengehen im Wald Dekomaterial oder Holz sammeln und mit nach Hause nehmen: Ist das erlaubt? Wir erklären dir die wichtigsten rechtlichen Regeln dazu.

  • Sammeln im Wald: Grundsätzlich verboten?
  • Ausnahme: Das darfst du mitnehmen 
  • Gut zu wissen: Naturschutzgesetze, Jagdrecht und Forstwirtschaft
  • Achtung: Was du auf keinen Fall mitnehmen solltest

Bei einem erholsamen Spaziergang im Wald kannst du allerhand Hübsches finden: Zweige, Zapfen und Moos zum Dekorieren und Basteln. Beeren und Pilze für eine Mahlzeit oder Brennmaterial für Ofen und Grill. Doch darfst du diese Dinge einfach mit nach Hause nehmen? Wir haben uns die rechtlichen Grundlagen genauer angesehen.

Deko aus dem Wald: Das solltest du beachten

Ob es richtig ist, dass Natur Privatbesitz ist, darüber gehen die Meinungen auseinander. Fakt ist: Jeder Wald hat eine*n Eigentümer*in. Das kann beispielsweise ein Bundesland, eine Kommune, der Bund, die Kirche oder eine Privatperson sein. Der Artikel 13 des bayerischen Waldgesetzes erlaubt dir in Bayern zwar das kostenlose Betreten des Waldes, um die Natur zu genießen und dich zu erholen, den Besitzer*innen gehört dennoch alles im Wald. Darum ist es grundsätzlich verboten, etwas aus dem Wald mitzunehmen. Tust du es dennoch, gilt das streng genommen als Diebstahl.

Bundes- und Landeswaldgesetze regeln in Deutschland den Umgang mit dem Wald. Laut § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es "(...) verboten, wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten."

Heißt das nun etwa, du darfst eigentlich gar keine Blume pflücken, keine Pilze sammeln, keinen Zapfen nehmen? Doch, das darfst du, denn: Es ist erlaubt, geringe Mengen zu sammeln. Allerdings gibt es auch hier einige Zusatzregelungen.

Kleine Mengen sind erlaubt

Die sogenannte "Handstraußregelung" aus dem §39 BNatSchG besagt: "Jeder darf (...) wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen."

Eine kleine Menge also für deinen "persönlichen Bedarf". Eine genaue Angabe, wie viel das sein darf, gibt es im bundesdeutschen Gesetz allerdings nicht. Bei Blumen und Gräsern ist wohl etwa ein Strauß gemeint, den du in der Hand halten kannst. Daher wird dieser Gesetzesabschnitt auch "Handstraußregelung" genannt. Wichtig ist hier auch noch der Hinweis, dass sie "pfleglich entnommen" werden sollen. Das bedeutet, dass du dem Wald nicht schaden darfst. 

Die Formulierung "persönlicher Bedarf" heißt auch, dass gewerbliches Sammeln nicht erlaubt ist. Willst du im Wald gesammeltes verkaufen, brauchst du eine Genehmigung der Besitzer*innen und meist zusätzlich noch von der Naturschutzbehörde.

Erste Ausnahme: Forstwirtschaft

Die Handstraußregelung gilt allerdings nicht für Pflanzen, die forstwirtschaftlich angebaut werden. Hier kommen die wirtschaftlichen Interessen der Waldbesitzer*innen ins Spiel. Du darfst keine Bäume oder Setzlinge mitnehmen. Es droht eine Geldstrafe, wenn du es doch tust. Wie hoch diese ist, variiert von Fall zu Fall und ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Auch Brennholz zu sammeln, ist generell verboten. Eine Möglichkeit, größere Mengen Holz aus dem Wald zu holen, sind aber Holzsammelscheine, die von zuständigen Förstern ausgestellt werden können. Das kostet natürlich etwas. Einige Bundesländer haben zudem Sonderregelungen für den Eigenbedarf.

So darfst du aus Wäldern, die alleine dem Freistaat Bayern gehören, unentgeltlich Leseholz für deinen Eigenbedarf sammeln. "Leseholz" meint das im Walde von selbst zu Boden gefallene, dürre oder angefaulte Holz. Es muss von den Waldeigentümer*innen zurückgelassen und nicht für den Verkauf bestimmt sein.

Zweite Ausnahme: Naturschutzgesetze und Jagdrecht

Neben den Interessen der Forstwirtschaft wird zunehmend der Naturschutz wichtiger. Geschützte Pflanzen aus dem Wald mitzunehmen, ist überall verboten. Dazu musst du wissen, welche Pflanzen das sind. Beispielsweise sind bestimmte Moosarten (Torfmoose, Weißmoose und Hainmoose) vom Aussterben bedroht und dürfen nicht mitgenommen werden – auch nicht in kleinen Mengen. Sie sind aber nicht so einfach zu erkennen, da alle Moose recht ähnlich aussehen. In ausgewiesenen Naturschutzgebieten ist das Mitnehmen aller Pflanzen verboten.

Lebende Tiere nicht aus dem Wald zu holen, versteht sich hoffentlich von selbst. Doch auch Vogelfedern, Eier oder verlassene Nester darfst du nicht aus dem Wald mitnehmen. Grund dafür sind laut Naturschutzbund Deutschland (NABU) eine große Sammlerszene und ein Schwarzmarkt für Vogelfedern. Federn oder Vogeleier zu verkaufen, bringt teilweise viel Geld. Dadurch steigt die Gefahr, dass Vögel wegen ihrer Federn gejagt und getötet werden. Um dies zu verhindern, ist das Sammeln generell verboten.

Rehe und Hirsche werfen jährlich ihre Geweihe ab. Ab und zu findest du im Wald auch mal eines. Aber Geweihe fallen unter das Jagdrecht. Zum Aufsammeln von sogenannten "Abwurfstangen", also Geweihen, brauchst du laut § 15 Bundesjagdgesetz die Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten. Willst du gerne ein Geweih haben, frage doch einfach mal den*die für das Revier zuständige*n Jäger*in. Manchmal verschenken sie Geweihe, die sie nicht brauchen.

Fazit:

Grundsätzlich darfst du also nicht einfach mitnehmen, was du im Wald findest. Die "Handstraußregelung" aus dem Bundesnaturschutzgesetz erlaubt dir, für dich selbst kleine Mengen zu sammeln. Dabei musst du aber die Naturschutzgesetze und die Rechte der Waldbesitzer*innen berücksichtigen.

Wir wissen heute, dass Wälder entscheidend für unser Klima und die Artenvielfalt sind. Jede Pflanze im Wald ist dabei für das ganze System wichtig. Auch darum solltest du immer nur kleine Mengen aus dem Wald mitnehmen. Vielleicht eine Alternative zum Sammeln: Mach Fotos von deinen Fundstücken.

Das solltest du keinesfalls mitnehmen:

  • Pflanzen, die unter Naturschutz stehen
  • Alle Pflanzen im Naturschutzgebiet
  • Bäume
  • Forstlich angebaute Pflanzen
  • Äste und Zweige von forstlich angebauten Pflanzen
  • Tote Wildtiere
  • Nester, Eier, Federn
  • Geweihe
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