Eine junge Frau raucht in ihrer Wohnung mit einer E-Shisha und ist dabei als Silhouette zu sehen. Die "Baller-Liquids" können laut Polizei in E-Zigaretten konsumiert werden - und sind ...
Fläschchen mit bunter, berauschender Flüssigkeit, die Jugendliche als Dampf einatmen, beschäftigten Polizei und Rettungskräfte in Oberfranken. Denn sie sind beliebt - und verboten.
Weil sie mit mit chemisch veränderten, berauschenden Flüssigkeiten für E-Zigaretten und Vapes gehandelt haben sollen, haben Ermittler neun Verdächtige festgenommen. Die Jugendlichen und Männern im Alter von 15 bis 29 Jahren wird vorgeworfen, die "Baller-Liquids" oder auch "Zombie-Liquids" auch an Minderjährige verkauft zu haben, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Demnach sitzen sie in Untersuchungshaft.
Den Angaben zufolge sei bereits in über 100 Fällen wegen der Liquids ermittelt worden, die häufig als farbige Flüssigkeiten in ungekennzeichneten Fläschchen angeboten und hochwirksame synthetische Cannabinoide enthalten würden. Damit fallen sie unter das Betäubungsmittelgesetz. Es ist gesetzlich verboten, sie zu verkaufen und zu besitzen.
Polizei warnt vor "Baller-Liquids" - das ist der Schwerpunkt in Oberfranken
Der Wirkstoff ist meist hoch dosiert und kann, ähnlich wie der Cannabiswirkstoff THC, Enthemmung und Halluzinationen auslösen und teils schwere, lebensbedrohliche Folgen haben. Zu den Risiken zählen Herzrasen, Krampfanfälle, Angst- und Panikattacken, Wahnvorstellungen und Psychosen. Im Zusammenhang mit dem Konsum der Liquids seien bereits mehrfach medizinische Notfallbehandlungen nötig gewesen.
Besonders der Sonnenplatz in Hof steche laut Polizei und Staatsanwaltschaft als Schwerpunkt für den Handel mit den Liquids heraus. Parallel zu den Strafverfahren hätten die Hofer Polizeibehörden die Zusammenarbeit mit den kommunalen Sicherheitsbehörden, insbesondere mit der Stadt Hof, verstärkt, hieß es. Die Polizei stehe mit der Stadt in ständigem Austausch, um die Verbreitung der Substanzen einzudämmen.
Die Liquids seien besonders bei Jugendlichen beliebt, weil sie in herkömmlichen E-Zigaretten oder Vapes verdampft werden könnten. Rauchen ist jedoch grundsätzlich erst ab 18 Jahren erlaubt – unabhängig davon, ob es sich um Zigaretten, E-Zigaretten oder Vapes handelt.
Polizei mit Appell
Die Polizei rief Eltern dazu auf, ihre Kinder über Gefahren von Drogenkonsum, gerade auch im Zusammenhang mit E-Zigaretten, aufzuklären. Wer nach dem Verdampfen von Liquids Symptome wie Übelkeit, Angstzustände oder Herzrasen bemerke, solle sofort Hilfe bei einer Ärztin oder einem Arzt suchen. ami/mit dpa
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