Neues Renten-Gesetz: Ab 2026 Betriebsrente für alle? Das ist geplant

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Ein neuer Gesetzesentwurf soll dafür sorgen, dass mehr Menschen eine Betriebsrente erhalten. Diese soll eine zweite, sichere Säule für die Altersvorsorge bilden.

In Deutschland sollen künftig mehr Personen als bisher von einer Betriebsrente profitieren. Vermehrt sollen sich auch Beschäftigte mit geringen und mittleren Einkommen auf diese Weise fürs Alter absichern.

Darauf zielt das "Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz" von Sozialministerin Bärbel Bas und Finanzminister Lars Klingbeil (beide SPD) ab, das im Kabinett verabschiedet wurde und nun in den kommenden Wochen in Bundestag und Bundesrat beraten werden soll.

Mehr Menschen sollen Betriebsrente erhalten: Gesetz ab 1. Januar 2026 geplant

Umgesetzt werden soll das Gesetz zum 1. Januar 2026, wie Regierungssprecher Stefan Kornelius mitteilte. Ab Januar 2026 soll es für Rentnerinnen und Rentner auch die Möglichkeit geben, die sogenannte Aktivrente zu nutzen. Defizite bei der Verbreitung von Betriebsrenten sieht die Regierung vor allem auch bei kleineren Unternehmen. Solche Arbeitgeber sollen künftig - etwa im Rahmen einer Betriebsvereinbarung - einfacher Betriebsrenten anbieten können.

Das bestehende Sozialpartnermodell, in dem Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften betriebliche Altersversorgung vereinbaren können, soll entsprechend weiterentwickelt werden. "Gute Betriebsrenten tragen zur Lebensqualität im Alter bei", sagte Bas. Sie seien effizient und sicher, besonders wenn sie auf kollektiver Grundlage von den Sozialpartnern organisiert würden.

Klingbeil sprach von einer bedeutenden Säule neben der gesetzlichen Rente. Betriebsrenten trügen dazu bei, dass Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet hätten, von ihrer Rente gut leben könnten. Anfang August hatte das Kabinett bereits eine Vorlage für die gesetzliche Rente auf den Weg gebracht.

Rentenverbesserungen sollen mit Steuergeldern finanziert werden

Es sieht ein stabiles Rentenniveau bis 2031 vor und bessere Renten für Millionen Mütter. Bis zum Jahresende will die Koalition den Entwurf im Bundestag beschließen. Die Verbesserungen sollen mit Steuergeld finanziert werden.

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Doch angesichts der Alterung der Gesellschaft müssen sich auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf höhere Kosten einstellen: Ab 2027 soll der Rentenbeitrag von heute 18,6 laut Gesetzentwurf auf 18,8 Prozent steigen.

Die Verbreitung von Betriebsrenten ist gesunken: 18,1 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte hatten Ende 2023 bei ihrem Arbeitgeber eine aktive Betriebsrentenanwartschaft. Das waren zwar rund 500.000 mehr als etwa im Jahr 2017. Doch die Beschäftigung stieg im Verhältnis stärker. Deshalb ging die Verbreitungsquote von Betriebsrenten leicht auf 52 Prozent zurück.

Opting-Out-Systeme für sichere Betriebsrente: Das steckt dahinter

Erleichtert werden sollen sogenannte Opting-Out-Systeme, bei denen man widersprechen muss, wenn ein Teil des Gehalts nicht automatisch für Betriebsrenten verwendet werden soll. Beim Ansparen sollen Risiken und somit auch Renditen höher sein können.

Vorschriften für Pensionskassen werden "flexibilisiert", wie es heißt. Auch die steuerliche Förderung der Betriebsrenten soll erhöht werden. Die Chefin des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Michaela Engelmeier, sagte: "Die betriebliche Altersversorgung kann für viele Beschäftigte ein wichtiger Baustein der Altersabsicherung sein. Doch sie darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Drei-Säulen-Modell gescheitert ist."

Damit ist gemeint, dass sich gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge ausreichend ergänzen. Engelmeier forderte stattdessen, dass die gesetzliche Rente wieder den Lebensstandard sichern müsse.

Sozialwahlen sollen künftig online stattfinden

Eine weitere im Kabinett beschlossene Neuerung betrifft die Sozialwahlen: Diese sind künftig verstärkt online vorgesehen. Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Peter Weiß, erläuterte, bei den jüngsten Sozialwahlen habe es 2023 bereits ein Modellprojekt zur Erprobung der Online-Wahl gegeben.

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"Über 330.000 Mitglieder von fünf gesetzlichen Krankenkassen gaben im Rahmen dieses Modellprojektes ihre Stimme online ab." Darauf werde nun aufgesetzt. Insgesamt konnten bei der Sozialwahl rund 52 Millionen Menschen die Sozialparlamente in Deutschland bestimmen, unter anderem Mitglieder der Verwaltungsräte von gesetzlichen Krankenkassen.

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