Möchtest du wegen Krankheit selbst kündigen, ist dir das als Arbeitnehmer im Rahmen der Vertragsregelungen möglich. Doch es kann dir auch Nachteile bringen.
Bist du länger oder sogar aufgrund deines Arbeitsplatzes krank, gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Arbeitsverhältnis zu verlassen – sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite.
Welche Kündigungsmöglichkeiten bei Krankheit gibt es?
Zum einen ist es möglich, dass dir dein Arbeitgeber kündigt. Das kann im Krankheitsfall nicht willkürlich entschieden werden, sondern muss gut begründet sein. Zu diesen Gründen zählt beispielsweise eine Langzeiterkrankung des Arbeitnehmers ohne Besserungsaussicht – das heißt ungefähr 18 Monate ohne Unterbrechung.
Eine weitere Möglichkeit ist der Aufhebungsvertrag. In diesem Fall kannst du dich auf eine Abfindungszahlung einigen. Er kann aber eine Arbeitslosengeldsperre zur Folge haben.
Du kannst natürlich auch die Eigenkündigung nutzen. In diesem Fall solltest du deine reguläre Kündigungsfrist beachten und sie schriftlich einreichen. Inhaltlich solltest du formale Fehler vermeiden, beispielsweise indem du deinen Namen inklusive Adresse schreibst, ebenso wie die vollständige Anschrift des Unternehmens und das tagesaktuelle Datum.
Welche Folgen hat eine Eigenkündigung wegen Krankheit für dich?
Es steht dir immer frei, selbst zu kündigen. Allerdings folgt darauf meist eine Sperre des Arbeitslosengeldes. Anders sieht es aus, wenn du wegen Depressionen oder Mobbing kündigen möchtest und deine Probleme auf deinen Arbeitsplatz zurückzuführen sind. In diesem Fall solltest du dich ärztlich beraten lassen, denn mit einer ärztlichen Bestätigung, die du beim Arbeitsamt einreichst, kann die Sperre aufgehoben werden.
Bei einer Selbstkündigung hast du keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Dieses wird in der Regel nur während einer Arbeitsunfähigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren bezahlt. Die Höhe beträgt ungefähr 70 Prozent des Bruttoeinkommens.