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Steuerklassen in der Übersicht: So findest du deine Steuerklasse heraus

Die Steuerklasse ist entscheidend dafür, wie viel Geld dir dein Arbeitgeber monatlich überweist. Ob du in der richtigen Lohnsteuerklasse bist, erfährst du in diesem Artikel.
Die Lohnsteuer führt der Arbeitgeber an das Finanzamt ab. Doch kennst du deine Lohnsteuerklasse?
Die Lohnsteuer führt der Arbeitgeber an das Finanzamt ab. Doch kennst du deine Lohnsteuerklasse? Foto: CC0 / Pixabay / planet_fox
  • Welche Lohnsteuerklassen gibt es?
  • Welche Lohnsteuerklasse gilt für wen?
  • Was gilt für Studierende?
  • Wo kann ich mich beraten lassen?
  • Wie können Ehepaare Steuern sparen?

Das deutsche Steuersystem gilt im Vergleich zu denen anderer Länder als relativ kompliziert. Während sich Unternehmer mit mehreren Steuerarten, wie Umsatzsteuer, Einkommensteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer auseinandersetzen müssen, haben Arbeitnehmer die Lohnsteuer zu entrichten. Diese wird direkt vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Dennoch solltest du dich mit den Lohnsteuerklassen befassen und dich versichern, ob du auch wirklich in der richtigen Lohnsteuerklasse bist.

Lohnsteuer: Welche Steuerklasse gilt für wen? Lohnsteuerklassen I & II

Laut Lohnsteuerberatungsverbund gibt es sechs Steuerklassen. Darunter fällt unter anderem die Lohnsteuerklasse I: Diese Steuerklasse haben alle Arbeitnehmer, die unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind und ledig sind oder verheiratet, aber getrenntlebend.

Auch wenn du verwitwet oder geschieden bist, gehörst du in diese Steuerklasse. Voraussetzung ist dabei, dass Zugehörigkeit zu den Lohnsteuerklassen III oder IV nicht erfüllt ist.

In die Lohnsteuerklasse II werden alle bei der Lohnsteuerklasse I bezeichneten Arbeitnehmer eingeordnet, wenn sie alleinerziehend sind. Voraussetzung ist, dass im Haushalt mindestens ein Kind lebt, für das du Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag bekommst. In dieser Steuerklasse wird zusätzlich zur Steuerklasse I der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende berücksichtigt. Lese-Empfehlung: Wie du die Rentensteuer ganz einfach berechnest, erfährst du in unserem Artikel.

Lohnsteuerklasse III

In die Lohnsteuerklasse III gehören alle Arbeitnehmer, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und verheiratet, aber nicht dauernd getrennt leben.

Weitere Voraussetzungen sind, dass der Ehegatte des Arbeitnehmers keinen eigenen Arbeitslohn bezieht oder dass der Ehegatte des Arbeitnehmers auf Antrag beider in die Steuerklasse V eingeteilt wird. Auch wenn du verwitwet bist und zum Zeitpunkt des Todes des Ehegatten nicht dauernd getrennt gelebt hast, gehörst du in diese Steuerklasse. Diese gilt in diesem Fall für das Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr folgt, in dem der Ehegatte verstorben ist.

Des Weiteren gilt die Steuerklasse III für Steuerzahler, deren Ehe aufgelöst worden ist. Voraussetzungen sind, dass die Ehegatten im Kalenderjahr der Auflösung nicht dauernd getrennt gelebt haben. Sie gilt auch, wenn der andere Ehegatte wieder geheiratet hat, von seinem neuen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt und sein neuer Ehegatte unbeschränkt einkommensteuerfähig ist. Diese Lohnsteuerklasse gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften

Weitere Lohnsteuerklassen: IV, V und VI - Was ist das Faktorverfahren?

Lohnsteuerklasse IV: In diese Lohnsteuerklasse gehören grundsätzlich alle verheirateten Arbeitnehmer, wenn beide Ehegatte Arbeitslohn beziehen und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben. Das Gleiche gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften. Lohnsteuerklasse IV mit Faktorverfahren: Diese Steuerklasse ist eine Alternative für alle berufstätigen Ehegatten, die zwischen den Steuerkombinationen III/V und IV/IV wählen können. Sie wurde eingeführt, um eine faire Verteilung der Lohnsteuerbelastung innerhalb einer Ehe zu ermöglichen. Im Rahmen des Faktorverfahrens können Ehepartner die Besteuerung entsprechend des Anteils, der zum Familieneinkommen beiträgt, beantragen. Der Antrag kann formlos beim Finanzamt gestellt werden.

Lohnsteuerklasse V: Diese Steuerklasse wird dem Arbeitnehmer zugeordnet, dessen Ehegatte oder Lebenspartner die Steuerklasse III beantragt hat.

Lohnsteuerklasse VI: Diese Steuerklasse gilt für alle Arbeitnehmer, die nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen. Sie gilt auch, wenn dem Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht bekannt sind. In dieser Steuerklasse gibt es die höchsten Abzüge.

Verheiratet? Mit diesem Trick spart ihr bares Geld

Die Deutsche Vermögensberatung empfiehlt, Steuervorteile durch Ehegattensplitting zu nutzen: Die Partner machen eine gemeinsame Steuererklärung und werden dabei wie eine Person behandelt. Zur Berechnung der Steuer wird beim Ehegattensplitting die Gesamtsumme beider Gehälter zunächst halbiert.

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Für diese Hälfte wird dann die Einkommensteuer berechnet, welche im letzten Schritt verdoppelt wird. Durch die Wahl der richtigen Steuerklasse kann der besserverdienende Ehegatte schon beim Abzug der Lohnsteuer vom Ehegattensplitting und dem niedrigeren Steuersatz des anderen Ehegatten profitieren.

Bei einem großen Gehaltsunterschied kann es daher sinnvoll sein, einen Steuerklassenwechsel zu beantragen.

Lohnsteuerklasse wechseln: So geht es

Wenn du aufgrund einer veränderten Lebenssituation die Lohnsteuerklasse wechseln willst, kannst du das mithilfe eines Formulars machen. Dieses kannst du auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern herunterladen.

Der Wechsel ist auch über das Portal Elster möglich. Wenn ein Student einen Nebenjob annimmt, ist dieser übrigens genauso steuerpflichtig. Laut mystipendium.de unterliegen Studenten der Steuerpflicht, sobald sie ein Jahreseinkommen von mehr als 9.744 Euro (Stand 2021) haben. Die Steuerklasse hängt, wie bei allen Arbeitnehmern, vom Familienstand und der Anzahl der Jobs ab.

Tipp: Hier findest du eine Beratungsstelle des Lohnsteuerberatungsbundes in deiner Nähe. Lese-Empfehlung: Wir helfen dir beim Vergleich von verschiedenen Konto-Modellen - mehr dazu in unserem Artikel.

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