"Strukturelles Versagen" sowie mangelnde Staatsferne wirft eine Frau aus Bayern dem öffentlichen Rundfunk vor. Den Rundfunkbeitrag will sie darum nicht zahlen. Nun entscheidet das Gericht.
Daran stört sich wohl auch eine Frau aus dem bayerischen Rosenheim. Sie widersetzt sich in einem Revisionsverfahren der Zahlung des Rundfunkbeitrags, da das Programm ihrer Meinung nach weder vielfältig noch ausgewogen ist (Az.: BVerwG 6 C 5.24). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich darum am Mittwoch (1. Oktober 2025) mit dem Auftrag und der Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auseinandergesetzt. Nach einer gut zweistündigen Verhandlung vertagte sich der 6. Senat. Eine Entscheidung soll am 15. Oktober (14.00 Uhr) verkündet werden.
Gericht befasst sich mit Rundfunkbeitrag: Kommt der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Auftrag nach?
Die Klägerin wirft dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zudem "strukturelles Versagen" sowie mangelnde Staatsferne vor. Zudem diene der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Erfüllungsgehilfe der vorherrschenden staatlichen Meinungsmacht. Dieses strukturelle Versagen beruhe auch auf einer mangelnden Staatsferne der Aufsichtsgremien, begründet die Frau ihre Klage. Damit fehle es an einem individuellen Vorteil, der die Beitragspflicht rechtfertige. Ist eine Befreiung unter diesen Umständen möglich?
In den beiden Vorinstanzen hatten die Gerichte die Klage jeweils abgewiesen. Das Urteil könnte jedoch wegweisend sein. Auch deshalb stieß die Verhandlung in Leipzig wohl auf großes Interesse: Der große Sitzungssaal war mit etwa 250 Zuschauern restlos gefüllt, viele Interessierte mussten draußen bleiben. Vor der Verhandlung fand am Rande des Bundesverwaltungsgerichts eine Kundgebung gegen den Rundfunkbeitrag statt.
Vor den höchsten deutschen Verwaltungsrichtern ging es inhaltlich in erster Linie um eine mögliche Verletzung des Funktionsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Kontrolle. Die Maßstäbe für eine mögliche Verletzung müssten sehr hoch angesetzt werden und die Beweislast liege bei der Klägerin, betonte der Vorsitzende des 6. Senats, Ingo Kraft. Es genüge nicht, einzelne Beiträge oder Sendungen zu benennen, sondern die Verletzungen müssten das Gesamtprogramm betreffen.
Frau aus Bayern zieht gegen BR vor Gericht - Folgen für den Rundfunkbeitrag?
Die Klägerin kritisierte zudem den Umgang mit Programmbeschwerden, die ihrer Ansicht nach die einzige Möglichkeit zur Kritik der Nutzer darstellen. Diese seien nicht das geeignete Instrument und würden in der überwiegenden Mehrheit ohnehin von den Kontrollgremien abgelehnt, behauptete der Prozessbevollmächtigte der Klägerin. Dem widersprach die Seite des beklagten Bayerischen Rundfunks (BR) vehement: Diese Beschwerden würden sehr ernst genommen, als Kritik wahrgenommen und bearbeitet, hieß es. Niemand wolle jemanden indoktrinieren, betonte die Prozessbevollmächtigte. Es finde ein regelmäßiger Kritikprozess statt, um sicherzustellen, dass die Rundfunkanstalten ihren Auftrag erfüllten.
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