Keine Rundfunkgebühr mehr: Diese Rentner können sich befreien lassen

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Dass die Rundfunkgebühr von nahezu allen Haushalten in Deutschland gezahlt werden muss, sorgt immer wieder für Kritik. Allerdings gibt es Möglichkeiten, sich befreien zu lassen.

Egal wie oft er genutzt wird, ob ein Kabelanschluss besteht oder nicht: Jeder Haushalt in Deutschland muss eine Rundfunkgebühr von 18,36 Euro pro Monat zahlen, um die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hierzulande zu gewährleisten.

Das gefällt längst nicht jedem: Immer wieder gibt es Kritik an dem Modell - momentan streitet eine Frau aus Bayern sogar vor Gericht dafür, den Beitrag nicht mehr zahlen zu müssen. Tatsächlich ist es möglich, sich davon befreien zu lassen - allerdings nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. 

Rundfunkgebühr: Wer sich befreien lassen kann

Folgende Personengruppen können den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" umgehen:

  • Jeder, der eine Art von BAföG bezieht, kann sich von der Zahlung befreien lassen. Darunter fallen Schüler-BAföG, Studenten-BAföG oder elternunabhängiges BAföG. Das gilt auch für Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bekommen.
  • Menschen, die blind oder taub sind, müssen nur ein Drittel des Rundfunkbeitrags zahlen. Hierfür ist es wichtig, dass im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "RF" steht.
  • Taubblinde Menschen oder Empfänger von Blindenhilfe können sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
  • Asylbewerber oder geduldete Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
  • Empfänger von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) oder Sozialgeld.

Wenn Rentner Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung erhalten, können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Für Personen, die gepflegt werden müssen, gelten ebenfalls Ausnahmen bei der Rundfunkgebühr. Hier genügt ein Pflegegrad (früher Pflegestufe) jedoch nicht aus. Es sind bestimmte Leistungen nötig.

Wenn jemand beispielsweise in Berlin, Brandenburg, Bremen oder Rheinland-Pfalz wohnt und Pflegegeld bezieht, kann er sich von der GEZ befreien lassen. Außerdem gelten die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) und die Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz als Befreiungsgrund. Auch wenn jemand in ein Pflegeheim umzieht, kann er sich von der GEZ-Gebühr abmelden.

In bestimmten Härtefällen muss ebenfalls keine Rundfunkgebühr gezahlt werden

Möglicherweise kann ein Härtefall beantragt werden. Dies könnte in folgenden Fällen klappen:

  • Das Einkommen überschreitet die Bedarfsgrenze für Sozialleistungen um weniger als die 18,36 Euro Rundfunkbeitrag.
  • Es wird auf Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld II, verzichtet, obwohl Anspruch bestünde.
  • In bestimmten Fällen kann man sich auch vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, wenn man studiert und vom BAfög-Bezug ausgeschlossen ist. Dies trifft etwa zu, wenn man ein Zweitstudium absolviert.
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Wie kann man sich von der GEZ befreien lassen?

Um dich von der GEZ befreien zu lassen, musst du einen Antrag an den Beitragsservice schicken. Ein entsprechendes Formular findest du hier. Fülle es aus, drucken es aus und unterschreiben es. Ein Formular zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag gibt es auch bei einigen Behörden der Stadt, etwa dem Jobcenter oder einem BAföG-Amt.

Sende dieses – gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen – an den Beitragsservice. Schicke aber nur Kopien an die entsprechende Stelle, keine Originaldokumente. Die Adresse lautet wie folgt: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln.

Du solltest dann eine Bestätigung über deine Befreiung vom Beitragsservice erhalten. Auch gut zu wissen: Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag kann drei Jahre rückwirkend gültig sein.

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