Nach dem Tod des Partners: So beantragst du die Hinterbliebenenrente richtig

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Wer Rentenansprüche nach dem Tod eines Ehepartners prüfen möchte, muss den Überblick behalten.

Der Tod eines Partners bringt nicht nur emotionale, sondern auch finanzielle Herausforderungen mit sich – besonders in der Rentenphase. Oft hängt ein Teil der wirtschaftlichen Stabilität vom Anspruch auf Hinterbliebenenrente ab. Doch diese Leistung wird nicht automatisch ausgezahlt: Es gilt, zahlreiche Formalitäten zu beachten und den Antrag korrekt zu stellen, damit dir keine Ansprüche verloren gehen. 

Diese Anspruchsarten gibt es

Die Hinterbliebenenrente kennst du wahrscheinlich auch unter anderen Begriffen, wie zum Beispiel der Witwenrente oder Witwerrente. Damit du Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente hast, müssen bestimmte gesetzliche Bedingungen erfüllt sein. Der verstorbene Partner muss in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein oder die Wartezeit erfüllt haben. In der Regel sind fünf Beitragsjahre notwendig oder er musste bereits Rentenansprüche erworben haben.

Eine weitere Bedingung ist, dass die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft in der Regel mindestens ein Jahr bestanden haben muss. Der Hinterbliebene darf nicht erneut geheiratet haben. In diesem Fall endet der Anspruch oft mit Beginn des Monats der neuen Eheschließung. Eigene Einkünfte werden (ab dem vierten Monat nach dem Todesfall) teilweise auf die Rente angerechnet. Welche Unterschiede gibt es?

  • Kleine Hinterbliebenenrente oder auch kleine Witwen/Witwerrente: Sie beträgt 25 Prozent der Rente des verstorbenen Ehepartners und wird in der Regel für maximal 24 Monate gezahlt. 
  • Große Hinterbliebenenrente oder auch große Witwen/Witwerrente: Sie beläuft sich auf 55 Prozent (in älteren Fällen auf 60 %) der Rente des Verstorbenen. Anspruchsberechtigt sind z. B. Ehepartner über einer bestimmten Altersgrenze, erwerbsgeminderte Hinterbliebene oder solche, die ein Kind unter 18 Jahre erziehen.
  • Wichtig ist zudem das sogenannte Sterbevierteljahr. Das bedeutet, dass in den ersten drei vollen Kalendermonaten nach dem Todesfall Hinterbliebene weiterhin die volle Rentenhöhe des Verstorbenen erhalten. Außerdem wird eigenes Einkommen in dieser Zeit nicht angerechnet.

Diese Unterlagen benötigst du

Um eine Hinterbliebenenrente zu beantragen, benötigst du Unterlagen, damit der Antrag reibungslos bearbeitet werden kann. Eine Checkliste findest du hier. Du solltest darauf achten, dass du möglichst vollständige und korrekte Angaben machst, um Rückfragen zu vermeiden.

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Zu den benötigten Unterlagen gehören unter anderem: 

  • Der Antrag selbst. Das Formular nennt sich R0500 – Antrag auf Hinterbliebenenrente
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass 
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Partners
  • Heiratsurkunde (ggf. auch Urkunden früherer Ehen)
  • Angaben zu eigenen Einkünften (Rente, Gehalt, Mieteinnahmen o. ä.), meist über Anlage R0660
  • Letzte Rentenmitteilung oder Rentenbescheid des Verstorbenen (bzw. Rentenanpassungsmitteilung) 
  • Versicherungsnummer des verstorbenen Partners 
  • Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Falls du den Antrag nicht selbst stellen kannst: Vollmacht oder andere Nachweise für dritte Personen

Antrag stellen – das ist wichtig

Nach dem Tod des Partners gibt es vieles zu beachten und zu erledigen. Die Hinterbliebenenrente solltest du am besten zeitnah nach dem Tod deines Ehepartners oder Lebenspartners stellen. Ansprüche können rückwirkend bis zu zwölf Monate vor Antragsmonat geltend gemacht werden. Im Sterbevierteljahr, das wir oben erklärt haben, kann ein Vorschuss beantragt werden, wenn der verstorbene Partner bereits Rente bezogen hat.

Fülle das Formularpaket, das du auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunterladen kannst, aus. Es gibt auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dann füge alle erforderlichen Dokumente bei und sende den Antrag an den zuständigen Rentenversicherungsträger in deinem Wohnort oder bei einer Beratungsstelle

Der Rententräger prüft deinen Antrag. Es kann sein, dass es Rückfragen gibt oder zusätzliche Nachweise eingefordert werden. Anschließend wird dir der Rentenbescheid zugesendet. Bei Rückfragen solltest du zeitnah reagieren, um Verzögerungen zu vermeiden. Prüfe deinen Rentenbescheid und lass dich bei Unklarheiten von einer Beratungsstelle, wie zum Beispiel einem Sozialverband, beraten. 

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