Wer Rentenansprüche nach dem Tod eines Ehepartners prüfen möchte, muss den Überblick behalten.
Der Tod eines Partners bringt nicht nur emotionale, sondern auch finanzielle Herausforderungen mit sich – besonders in der Rentenphase. Oft hängt ein Teil der wirtschaftlichen Stabilität vom Anspruch auf Hinterbliebenenrente ab. Doch diese Leistung wird nicht automatisch ausgezahlt: Es gilt, zahlreiche Formalitäten zu beachten und den Antrag korrekt zu stellen, damit dir keine Ansprüche verloren gehen.
Diese Anspruchsarten gibt es
Die Hinterbliebenenrente kennst du wahrscheinlich auch unter anderen Begriffen, wie zum Beispiel der Witwenrente oder Witwerrente. Damit du Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente hast, müssen bestimmte gesetzliche Bedingungen erfüllt sein. Der verstorbene Partner muss in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein oder die Wartezeit erfüllt haben. In der Regel sind fünf Beitragsjahre notwendig oder er musste bereits Rentenansprüche erworben haben.
Eine weitere Bedingung ist, dass die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft in der Regel mindestens ein Jahr bestanden haben muss. Der Hinterbliebene darf nicht erneut geheiratet haben. In diesem Fall endet der Anspruch oft mit Beginn des Monats der neuen Eheschließung. Eigene Einkünfte werden (ab dem vierten Monat nach dem Todesfall) teilweise auf die Rente angerechnet. Welche Unterschiede gibt es?
- Kleine Hinterbliebenenrente oder auch kleine Witwen/Witwerrente: Sie beträgt 25 Prozent der Rente des verstorbenen Ehepartners und wird in der Regel für maximal 24 Monate gezahlt.
- Große Hinterbliebenenrente oder auch große Witwen/Witwerrente: Sie beläuft sich auf 55 Prozent (in älteren Fällen auf 60 %) der Rente des Verstorbenen. Anspruchsberechtigt sind z. B. Ehepartner über einer bestimmten Altersgrenze, erwerbsgeminderte Hinterbliebene oder solche, die ein Kind unter 18 Jahre erziehen.
- Wichtig ist zudem das sogenannte Sterbevierteljahr. Das bedeutet, dass in den ersten drei vollen Kalendermonaten nach dem Todesfall Hinterbliebene weiterhin die volle Rentenhöhe des Verstorbenen erhalten. Außerdem wird eigenes Einkommen in dieser Zeit nicht angerechnet.
Diese Unterlagen benötigst du
Um eine Hinterbliebenenrente zu beantragen, benötigst du Unterlagen, damit der Antrag reibungslos bearbeitet werden kann. Eine Checkliste findest du hier. Du solltest darauf achten, dass du möglichst vollständige und korrekte Angaben machst, um Rückfragen zu vermeiden.
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Zu den benötigten Unterlagen gehören unter anderem: