Viele Rentner merken, dass ihr Geld manchmal weniger wird. Die Deutsche Rentenversicherung kann in bestimmten Fällen Renten kürzen.
Noch Ende 2025 hat auch der Bundesrat den Plänen für ein Rentenpaket zugestimmt. Rund um die Rente stehen also im Jahr 2026 viele Veränderungen an. Auch eine Rentenerhöhung ist wieder geplant. Doch Senioren müssen sich unter gewissen Umständen auch darauf einstellen, dass weniger Geld auf dem Konto landet.
Laut einem Bericht von rentenbescheid24.de kann die Rentenversicherung im Einzelfall eine laufende Rente kürzen. Die Gründe dafür sind vielfältig.
Was sind Gründe für eine Kürzung der Rente?
Wichtig: Die Rentenversicherung darf auch im Rahmen ihrer Möglichkeiten nicht wahllos die Rente kürzen. Passieren kann es laut dem Portal bei:
Überzahlung einer Monatsrente wegen fehlerhafter Angaben des Versicherten
Überzahlung einer Rente wegen Falschberechnung der Rentenversicherung
Kürzung der Altersrente wegen „Anrechnung“ einer gesetzlichen Unfallrente
Kürzung der Witwen- oder Witwerrente wegen Anrechnung eines Einkommens neben der Rente
Kürzung der Rente wegen Erwerbsminderung wegen Anrechnung des Hinzuverdienstes
Kürzung der Rente wegen Aufrechnung eigener Forderungen oder Forderungen Dritter
Hat der Versicherte falsche Angaben beim Rentenantrag gemacht und damit zu Unrecht eine höhere Rente erhalten, so kann die Rentenversicherung die überzahlte Rente zurückfordern.
Eine solche Rückforderung erfolgt, dem Bericht nach aber grundsätzlich nach den Regelungen eines rechtsstaatlichen und vor allem überprüfbaren Kürzungs-Verfahrens. Die Rentenversicherung ist verpflichtet, den betroffenen Rentner vor einer Rückforderung anzuhören und erst dann einen Änderungs- und Rückforderungsbescheid zu erlassen. Nur mit einem entsprechenden Bescheid darf die Rentenkasse in einem solchen Fall die Rente kürzen. Es müssen zudem nach §§ 45, 48 SGB X Ausschlussfristen beachtet werden.
Was passiert bei einer Falschberechnung der Rentenversicherung?
Kommt es zu einer fehlerhaft berechneten Rente durch die Rentenversicherung, sind laut rentenbescheid24.de "an einer Rückforderung der überzahlten Rente enge Grenzen gesetzt".
Heißt: Es gelten Jahresfristen, nach deren Ablauf "die Rentenversicherung nichts mehr zurückfordern kann". Die Experten weisen darauf hin, dass die Rentenversicherung in solchen Fällen immer wieder versucht, die Schuld bei den Rentnern zu suchen. Sie hätten demnach den Rentenbescheid prüfen und Fehler erkennen müssen.
Eine solche Vorgehensweise hat dem Beitrag zufolge aber vor Gericht wenig Chancen auf Erfolg, da "die Berechnung der Rente für einen Laien nicht nachvollziehbar ist".
Diskussion um fehlerhafte Rentenbescheide
Wenn es um den Rentenbescheid geht, dann kommt es laut zahlreicher Berichte auch vor, dass Senioren häufig zu wenig Geld bekommen. Mitte 2025 hatte inFranken.de zu diesem Thema nachgeforscht. Dabei widerspricht ein Experte den Aussagen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu falschen Rentenbescheiden.
Auf Nachfrage unserer Redaktion hatte sich Rentenberater Christian Lindner kritisch zum Fakten-Check der DRV geäußert. Lindner erklärte dazu unter anderem: "Nicht so ganz nachzuvollziehen ist die Aussage der Rentenversicherung, bei lediglich 0,6 Prozent aller Widersprüche seien Fehler aufgetreten. Da stellt sich schon die Frage: Was versteht die DRV unter einem Fehler?"
Außerdem stellt der Experte den Hinweis der Rentenversicherung infrage, dass man grundsätzlich "von sich aus die Bescheide im sogenannten Abhilfeverfahren korrigiert" hätte. Lindner: ""Im Übrigen: 'Von sich aus' hat die Rentenversicherung gar nichts getan, sie ist vielmehr immer erst aufgrund des von den Versicherten eingelegten Widerspruchs tätig geworden."
Häufige Fehler im Rentenbescheid
Auch wenn man die komplette Berechnung der Rente nicht zu hundert Prozent verstehen kann, so lohnt sich der Blick in den Rentenbescheid.
Stichproben des Bundesversicherungsamtes haben laut rentenbescheid24.de gezeigt, dass ein erheblicher Teil der Bescheide fehlerhaft ist, oft zwischen 30 und 50 Prozent. Das Bundesamt für Soziale Sicherung rät dazu, bei entdeckten Fehlern innerhalb der Frist einen Widerspruch einzulegen. Häufige Fehler:
Anrechnung von Berufsausbildungszeiten.
Berücksichtigung von Zeiten der Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung, hauptsächlich bei Zeiten im Ausland.
Zuordnung zum richtigen Rechtskreis, also Zeiten in den alten (Rechtskreis West) oder neuen Bundesländern (Rechtskreis Ost).
Nicht erfasste Sozialversicherungsmeldungen, hier werden Änderungsmeldungen gerne vergessen
Nicht erfasster Wehrdienst während eines Hochschulstudiums. Viele Versicherte vergessen, dies zu melden.
Nicht erfasste Ausfallzeiten, z. B. bei Schwangerschaft, Mutterschutz, Krankheit, Arbeitslosigkeit.
Was bedeutet Aufrechnung eigener Forderungen oder Forderungen Dritter?
Den Punkt der Aufrechnung erklärt die Deutsche Rentenversicherung wie folgt: Hat der Rentenversicherungsträger finanzielle Ansprüche gegen einen Rentner (zum Beispiel wegen einer überzahlten Rente), kann er seine Ansprüche gegen den Rentenanspruch aufrechnen.
Bei Aufrechnung gilt es aber zu beachten, dass der Rentner dadurch nicht sozialhilfebedürftig werden darf. Es werden Teilbeträge der Rente zur Tilgung der bestehenden Forderung einbehalten.
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