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Laut Renten-Experte Christian Lindner sollte man den Rentenbescheid sehr gut prüfen. Zu oft werden zu viele Fehler gemacht.
"Von den Bescheiden, die wir kontrollieren, sind rund 40 Prozent falsch", hat Rentenberater Christian Lindner kürzlich im Interview gewarnt. Der Experte mit dem berühmten Namensvetter hat sich im Tagesspiegel ausführlich zum Thema "Rentenbescheid" geäußert.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat reagiert und einen Fakten-Check dazu gemacht. Hier heißt es ganz deutlich: "Solche pauschalen Aussagen sind daher falsch." Aber warum sind sie "falsch"?
Rentenversicherung widerspricht dem Experten
Immerhin weist Experte Lindner bei seinen Aussagen darauf hin, dass die Fehler fast immer zu Lasten der Rentner gehen würden. Lindner: "Ich kann daher nur jedem raten: Lassen Sie Ihren Rentenbescheid überprüfen." UND: Er erklärt auch, dass die von ihm genannte Fehlerquote ausschließlich die in seiner Kanzlei geprüften Rentenbescheide betreffen würde. Sie würden die Erfahrungen mit den von ihnen geprüften Bescheiden darstellen.
Ein Punkt den die DRV in ihrem Check auch als Kritikpunkt aufgreift. Hier spricht man davon, dass die genannten fehlerhaften 40 Prozent der Rentenbescheide eben meist nur auf "Erfahrungsberichte von freiberuflich tätigen Rentenberaterinnen und Rentenberatern" beruhen würden.
Bei der Rentenversicherung betrachtet man wiederum die vorhandenen Widerspruchsstatistiken. Diese zeigen demnach sich folgendes Bild: Im Jahr 2023 wurden rund 2 Millionen Rentenbescheide erlassen. In rund 154.000 Fällen davon wurde ein Widerspruchsverfahren durchgeführt. Bei lediglich 0,6 Prozent dieser Widersprüche (also rund 1.000 Fälle) waren tatsächlich Fehler aufgetreten. In 25,8 Prozent der Widersprüche (rund 39.700 Fälle) hat die Deutsche Rentenversicherung von sich aus die Bescheide im sogenannten Abhilfeverfahren korrigiert, da unter anderem Unterlagen nachgereicht wurden, die bei Bescheiderteilung noch nicht vorlagen.
Renten-Experte reagiert auf Fakten-Check der DRV
Auf Nachfrage von inFranken.de hat sich Renten-Experte Lindner den Fakten-Check auch auf den Deutschen Rentenversicherung reagiert. Lindner: "Nicht so ganz nachzuvollziehen ist die Aussage der Rentenversicherung, bei lediglich 0,6 Prozent aller Widersprüche seien Fehler aufgetreten. Da stellt sich schon die Frage: Was versteht die DRV unter einem Fehler?"
Immerhin, so Linder weiter, würde die DRV schließlich selbst einräumen, dass in 25,8 Prozent (2024: 27,1 Prozent) der Widerspruchsverfahren dem Widerspruch abgeholfen wurde. Lindner: "Nach den Vorschriften des Sozialgerichtsgesetzes wird im Widerspruchsverfahren die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Ausgangsbescheides geprüft. Ist dieser rechtswidrig oder unzweckmäßig, ist dem Widerspruch abzuhelfen. Bei immerhin 25,8 % (2024: 27,1 %) aller Widersprüche war dies nach den eigenen Angaben der Rentenversicherung der Fall."
Heißt für den Experten ganz klar, es war also auch nach DRV-eigener Statistik deutlich mehr als ein Viertel der eingelegten Widersprüche erfolgreich. Lindner: "Diese auf relativ breiter Datenbasis ermittelte Zahl verdeutlicht die Bedeutung, die einer sorgfältigen und fachgerechten Prüfung des Rentenbescheides zukommt."
Und was die Vorgehensweise angeht wird Rentenberater Christian Lindner gegenüber inFranken.de abschließend auch sehr deutlich: "Im Übrigen: 'Von sich aus' hat die Rentenversicherung gar nichts getan, sie ist vielmehr immer erst aufgrund des von den Versicherten eingelegten Widerspruchs tätig geworden."
Rentenbescheid genau prüfen – oft fehlen Unterlagen
Ein fehlerhafter Rentenbescheid ist der Rentenversicherung zufolge in der Regel auf fehlende Informationen der Rentenversicherung zurückzuführen. Eine Prüfung der eigenen Daten sollte man grundsätzlich durchführen – wer auf bestimmte Dinge achtet, bekommt am Ende mehr Geld in der Rente.
Versicherte sollten Lücken in ihrem Versicherungsverlauf schließen. Für die korrekte Rentenberechnung sollten im Rentenantrag alle Fragen vollständig beantwortet werden.
Die DRV weist im Fakten-Check daraufhin, dass auch wichtige Änderungen in den persönlichen Verhältnissen immer an die Rentenversicherung weitergegeben werden müssen. Dazu gehören unter anderem:
Wechsel des Wohnortes
Bezug weiterer Sozialleistungen sein
Falscher Rentenbescheid: Möglichkeit zum Einspruch
Wichtig ist es auch zu wissen, dass innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Rentenbescheides schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden kann.
Und laut Rentenversicherung ist dies auch später jederzeit noch Möglich. Dafür muss nur ein Überprüfungsantrag gestellt werden. In beiden Fällen müssen dem Fakten-Check zufolge "eine Begründung und gegebenenfalls Nachweise" beigefügt werden. Auch Lindner erklärt in einem Interview beim Sender RTL, man könne "seinen Rentenbescheid auch später, also auch nach zehn Jahren noch, überprüfen lassen. Wenn sich herausstellt, dass man zu wenig Rente bekommt, erhält man eine Nachzahlung für vier Jahre."
Die Anfälligkeit für Fehler beim Rentenbescheid ist laut der Deutschen Rentenversicherung aber "sehr gering". Dafür würden "umfassende Kontroll- und Qualitätssicherungsmechanismen und eine fortschreitende Automatisierung von Abläufen" sorgen.
Außerdem heißt es dazu: "Sollten Fehler bei der Rentenberechnung festgestellt werden oder weitere Unterlagen eingegangen sein, erfolgt die Korrektur von Amts wegen. Ein Antrag ist hierfür nicht notwendig".
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