Antrag für die Rente: Mit einer Antwort geht für immer Geld verloren

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Wer in Rente gehen möchte, muss einen Antrag stellen. Bei diesem Prozess gibt es Details, die den späteren Rentenbetrag beeinflussen können.

Im Jahr 2026 steigt das Renteneintrittsalter weiter an. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV ) liegt das reguläre Rentenalter für Versicherte des Jahrgangs 1963, die 2026 63 Jahre alt werden, bei 66 Jahren und zehn Monaten. Abschlagsfrei können in diesem Jahr die Jahrgänge Juni bis Dezember 1961, wenn sie 45 Jahre Wartezeit erfüllen. Jahrgänge 1960 und früher ebenfalls. 

Wichtig: Wer in Rente gehen will, muss das rechtzeitig beantragen. Nur alleine durch Erreichen des entsprechenden Alters beginnt nicht automatisch der Ruhestand. Und dabei kann man mit nur einem falschen Kreuz im Antrag Geld verlieren.

Eine Frage sollte man beim Antrag auf Rente unbedingt beachten

In der Regel sollte man den Antrag auf Rente rund drei Monate vor Beginn stellen. Dabei müssen Senioren zahlreiche Fragen beantworten. Laut dem Informationsportal ihre-vorsorge.de sollte man der Frage Frage 9.7.2 besondere Aufmerksamkeit schenken: "Möchten Sie den Rentenbescheid schneller erhalten, indem wir Ihr Arbeitsentgelt für bis zu drei Monate vor dem Rentenbeginn hochrechnen?"

Ein "Ja" oder "Nein" kann einen entscheidenden Unterschied machen. Bei der durchgeführten Hochrechnung wird dann auf das Entgelt der letzten zwölf vollständig abgerechneten Monate geschaut. Das Problem: Da man drei Monate vor Rentenbeginn den Antrag stellt, fehlen die letzten drei Monate. Diese werden mit den vorhandenen Zahlen fiktiv berechnet. Wer ein durchgehendes festes Gehalt hat, kann das verkraften. Es gibt aber auch Ausnahmen. Wie die Experten des Nachrichtenportals t-online.de erklären, können Einmalzahlungen in den letzten drei Monaten vor der Rente Schwierigkeiten machen:

  • die Auszahlung von Überstunden,
  • abgegoltene Urlaubstage,
  • Bonus- oder Sonderzahlungen.

Dazu heißt es, dass diese Beiträge immer auch beitragspflichtig sind und die Rente erhöhen können. Wenn man die Hochrechnung aber akzeptiert, nimmt man in Kauf, dass diese Gelder nicht berücksichtigt werden. Damit bleibt, so heißt es im Bericht, "ein dauerhaftes Minus bei der Monatsrente". Und auch wenn es sich nur um wenige Euro handelt, so fehlt am Ende Geld in der Rente. 

Was ist neu bei der Hochrechnung zur Rente ab 2027?

Gut ist, dass sich das gesamte Vorgehen ab dem Jahr 2027 ändern wird. Wie dazu Rentenbescheid 24 schreibt, "tritt eine bedeutende Modernisierung des Rentenrechts in Kraft". Die bisherige Hochrechnung wird automatisiert. 

Eine Entscheidung für oder gegen die Berechnung ist nicht mehr notwendig. Die neue Hochrechnung schützt zudem vor Rentenverlust. 

  • Die neue Hochrechnung führt nie zu einer schlechteren Rente
  • Die Hochrechnung ist dann verbindlich und automatisch
  • Die Berechnung ist schneller

Auch im Ruhestand können Anträge mehr Geld bringen

Wer im Ruhestand angekommen ist, der kann sich gleich mit weiteren Anträgen auseinandersetzen. Mit zahlreichen Zuschüssen lässt sich mehr Geld  zur Rente dazugewinnen.

Unter anderem sehen Experten die Chance auf:

  • Zuschuss zur Krankenversicherung
  • Lastenzuschuss
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